Zufahrt/Ausfahrt Rommelstraße und Brühlstraße

Vorlage: 26206
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.12.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 15.12.2010

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 Antrag
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-Ortschaftsrat-Fraktion vom 11.11.10 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 15.12.10 5 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt/ Tiefbauamt Zufahrt/Ausfahrt Rommelstraße und Brühlstraße Dieses Thema war schon früher zur Diskussion gestanden. Dort ist, wie sicher bekannt, eine sehr unübersichtliche Verkehrssituation, die sich natürlich in der dunklen Jahreszeit noch verschärft.  Die Beleuchtung ist schlecht, durch Bäume wird noch mehr abgedunkelt, den Fußgänger-Übergang/Radweg kann man schlecht erkennen.  Durch parkende PKW, oft Handwerkerbusse, ist die Sicht aus der Brühlstraße nach links in die Rommelstraße zum Abbiegen oft versperrt; man muss sich vortasten, um sehen zu können, ob man ausfahren kann.  Die Stadtbusse müssen weit ausholen, um ein- bzw. ausfahren zu können, Autofahrer müssen auf der Hut sein, um diese Situation zu überblicken. Wir könnten uns vorstellen, durch größere Abschrägungen bei der Ein- und Ausfahrt Verbesserung zu schaffen. Die Lichtverhältnisse sollten dringend verbessert werden, der Übergang/Radweg sollte eine bessere Kennzeichnung erhalten. Diese Begebenheiten treffen natürlich auch in Teilen auf die Ein- und Ausfahrt Rommelstraße/Alter Graben zu. Wir stellen deshalb den Antrag, Planungen und Überlegungen anzustellen, um die dortige Situation zu verbessern. Gez. CDU-OR-Fraktion M. Griener R. Henkel K. Scheuermann W. Mächtlinger P. Stutz D. Böhler-Friess C. Köhler

  • TOP 5 Stellungnahme
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion vom: 11.11.10 eingegangen: 11.11.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 15.12.10 5 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt/ Tiefbauamt Zufahrt/Ausfahrt Rommelstraße/Brühlstraße Die Überprüfung der örtlichen Verhältnisse an den Einmündungen der Straßen Alter Graben und Brühlstraße in die Rommelstraße zeigte, dass die Eckausrundungen mit einem Radius von ca. 10m ein unter heutigen Gesichtspunkten komfortables Maß haben. Bei vergleichbaren neuen Planungen wird aus Platzgründen und zur Reduzierung der Geschwindigkeit der einbiegenden Fahrzeuge meist ein geringerer Radius angesetzt. Eine noch „elegantere“ Führung, „größere Abschrägung“ könnte die Fahrzeugführerinnen und -führer dazu verleiten, zu zügig d.h. mit zu hohen Geschwindigkeiten und damit unter Vernachlässigung der Vorfahrtsregeln in die Rommelstraße einzubiegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Parkplätze haben einen großzügigen Abstand von 10 bis 14 m von den einmün- denden Straßen (Verlängerung der geraden Bordsteinflucht). Dadurch sind die Sichtverhältnisse besser als an den meisten innerstädtischen Knotenpunkten, wo nach der StVO bis 5m an die Bordsteinflucht der einmündenden Straße heran ge- parkt werden darf und dieses Maß nur leider all zu oft noch unterschritten wird. Zur Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse haben die Stadtwerke bereits ge- genüber den Einmündungen noch zusätzliche Beleuchtungsmasten gesetzt. Das Gartenbauamt wird die Bäume zudem noch soweit als möglich im Bereich der Stra- ßenbeleuchtung zurückschneiden. Die Markierung der Fußgänger- und Radfahrerfurten befindet sich noch in einem gut erkennbaren Zustand. Die Piktogramme werden noch soweit wie erforderlich nach- gebessert oder erneuert.