Bebauungsplan "Oberreut, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße", Karlsruhe - Oberreut Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
| Vorlage: | 26185 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.12.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 12. Sitzung des Planungsaus- schusses Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2010 77/PlanA 1 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Oberreut, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid- Straße", Karlsruhe - Oberreut hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 22.07.2009 5 Kenntnisnahme Planungsausschuss 16.12.2010 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan "Oberreut, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid- Straße", Karlsruhe - Oberreut aufzustellen Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerver- sammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Volkswohnung GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 6 I. Das ca. 1,93 ha große Planungsgebiet liegt im Zentrum von Oberreut, nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße und westlich der Otto-Wels-Straße. Der Bürgerverein Oberreut hat vorgeschlagen, auf der Brachfläche beidseits der ehemaligen Straßentrasse ein Zentrum für Integriertes Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeangeboten, kleinen Büro- und Gewerbeeinheiten, Läden und Gastrono- mie zu entwickeln. In diesem Zusammenhang könnte auch der bestehende, kleine Supermarkt mit größerer Verkaufsfläche besser platziert und damit der Nahversor- gungsstandort gestärkt werden. Für die Entwicklung des Areals müssen die Grundstücksverhältnisse bereinigt werden. Gleichzeitig muss das Parken unter Einbeziehen der Grundstücke der Volkswohnung neu geordnet werden. Auch der evangelische Kindergarten „Villa Regenbogen“, der sich im Norden des Gebietes befindet, soll zukünftig in die neue Bebauung einbezogen werden. Geplant sind zwei winkelförmige Baukörper, die in zwei Bauabschnitten verwirklicht werden können. Das vorliegende Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung soll kon- zeptionelle Grundlage des Bebauungsplans werden. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung. Das Bebauungsplanverfahren soll deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt dieses Gebiet zurzeit als Wohnbauflächen und ge- mischte Bauflächen dar. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Bebau- ungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung angepasst. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam- tes / Liegenschaftsamtes vom 20.10.2010. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 6 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich "Ober- reut, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße", Karlsruhe - Oberreut einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Des Weiteren wird der Planungsausschuss gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung zu beantragen. Beschluss: A. Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan "Oberreut, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf- Breitscheid-Straße", Karlsruhe - Oberreut aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, beim Nachbar- schaftsverband Karlsruhe die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung zu beantragen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 20.10.2010 ersichtlich. B. Auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Planungsausschus- ses am 16.12.2010 einfügen (Vervielfältigung der Vorlage Nr. /PlanA - Abschnitt I, II und Beschluss A - und Zustellung an die Mitglieder des Planungsausschusses). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 6 C. Vollzug des Beschlusses 1. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21 - Raumordnung, Lammstraße 1-5, 76133 Karlsruhe - Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe hat am 16.12.2010 beschlossen, für den Bereich “ "Oberreut, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid- Straße", Karlsruhe - Oberreut einen Bebauungsplan aufzustellen. In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Ausfertigung dieses Beschlusses. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde aus folgenden Gründen notwendig: << Einsetzen des Abschnittes I >> Mit freundlichen Grüßen 2. Nachricht von Abschnitt I, II und dem Aufstellungsbeschluss a) Stadtplanungsamt zur Kenntnis, mit der Bitte um weitere Veranlassung b) Zentraler Juristischer Dienst - Planungs- und Baurecht - Liegenschaftsamt Tiefbauamt Gartenbauamt Bauordnungsamt Grundstücksbewertungsstelle zur Kenntnis 3. Ausfertigung des Aufstellungsbeschlusses zum Anschluss an Ziffer 1 und 2: Beschluss des Planungsausschusses am 16.12.2010 << Einsetzen des Abschnittes A >> 4. Anschluss je eines Lage- und Übersichtsplanes an Ziffer 1 und 2 5. Veranlassung der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. 6. z. d. Verfahrensakten (Frau Rahmann) Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 6 Dez.1: Dez.2: Dez.3: Dez.4: Dez. 5: Dez.6: StKä.: ZJD: Stpl.A.: (Die nachfolgenden Ämter erhielten am 20.10.2010 eine Kopie dieses Umlaufes mit der Bitte um Bestätigung). SPC: GBA: TBA: LA: UA: Volkswohnung: Wifö: Ausgef. am ________________ Gl._____________/________ Ab am ____________________ Gl. ____________/_________ Karlsruhe, 20.10.2010 Stadtplanungsamt Ra R 61 55 Stabsstelle Projektcontrolling Gartenbauamt Tiefbauamt Liegenschaftsamt Umwelt- und Arbeitsschutz Wirtschaftsförderung Volkswohnung Bebauungsplan "Oberreut, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid- Straße", Karlsruhe - Oberreut hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Beiliegend erhalten Sie eine Kopie der Vorlage, die dem Planungsausschuss in sei- ner nächsten Sitzung am 16.12.2010 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Soweit Ihrerseits hiergegen keine Einwände bestehen, bitten wir Sie, auf dem nach- stehenden Abschnitt abzuzeichnen und uns dieses Schreiben innerhalb einer Woche zurückzusenden. i.A. Christiane Rahmann --------------------------------------------------------------------------------------------------------- -U.- zurück an das Stadtplanungsamt zum Anfügen an die Originalvorlage Planungsausschuss Gegen die Vorlage bestehen keine/umseitig genannte Bedenken. ........................................... Datum, Unterschrift