Bericht Beschwerdestelle Psychiatrie 2007 - 2010
| Vorlage: | 26174 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.12.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Beschwerdestelle Psychiatrie Karlsruhe Bericht 2007 - 2010 Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 2 - Impressum Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 3 - Herausgeber Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Bearbeitung Dr. Dieter Krauskopf, geschäftsführender Vorsitzender der Beschwerdestelle Martina Warth-Loos, Psychiatriekoordinatorin Druck Oktober 2010 Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 4 - Inhaltsverzeichnis I. Die Beschwerdestelle Psychiatrie Karlsruhe Seite 4 1. Organisatorische Veränderungen durch Gründung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Seite 4 2. Neuwahl 2008 Seite 5 3. Neuwahl 2010 Seite 5 II. Tätigkeit im Berichtszeitraum Seite 6 1. Anzahl der Fälle, soziodemografische Daten und Merkmale Seite 6 2. Öffentlichkeitsarbeit Seite 8 III. Zusammenfassende Einschätzung und Ausblick Seite 8 Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 5 - I. Die Beschwerdestelle Psychiatrie Karlsruhe Die Beschwerdestelle Psychiatrie Karlsruhe legt hiermit ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2007 bis 2010 vor. Der genaue Zeitraum der Berichterstattung er- streckt sich von Januar 2007 bis September 2010. 1. Organisatorische Veränderungen durch Gründung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Der Jahresbericht 2006 wurde dem Sozialausschuss in seiner Sitzung am 28.03.2007 vorgestellt. Dies geschah durch den geschäftsführenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Krauskopf und durch seine Stellvertreterin Frau Breidert. Aufgrund der or- ganisatorischen Veränderungen im Zusammenhang mit der Gründung des Gemein- depsychiatrischen Verbundes wurde dem Sozialausschuss der Vorschlag unterbrei- tet, dass die Mitglieder der Beschwerdestelle ein Jahr weiter im Amt bleiben. Bis da- hin sollte das neue Wahlverfahren geklärt sein. Der Sozialausschuss stimmte dieser vorgeschlagenen Verfahrensweise zu. Der bisherige Arbeitskreis „Sozialpsychiatrische Versorgung Karlsruhe“ wurde durch Vertragsunterzeichnung im März 2007 in den Gemeindepsychiatrischen Verbund umgewandelt. Alle beteiligten Institutionen waren vertreten und bekräftigten durch ihre Vertragsunterschrift, dass sie den Verbund unterstützen. Eine Satzungsänderung beim Gemeindepsychiatrischen Verbund, die im Laufe des Jahres 2007 erfolgte, sieht jetzt vor, dass die Koordinierungsgruppe des GPV eine Vorschlagsliste erstellt und die Mitglieder der Beschwerdestelle Psychiatrie dann vom Gemeinderat per Offenlagebeschluss bestätigt werden. Gleichzeitig mit der Neustrukturierung der Gremien der psychiatrischen Versorgung wurde die Konzepti- on den bisherigen Erfahrungen der zurückliegenden Jahre angepasst. Die Beschwerdestelle ist nun wie folgt zusammengesetzt: Personen aus dem Bereich der Betroffenen, Personen aus dem Bereich der Angehörigen, Fachkräfte aus dem gemeindepsychiatrischen Bereich, und zwar Facharztärztinnen und Fachärzte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem ambulanten Bereich, engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die Beschwerdestelle soll so zusammengesetzt sein, dass Psychiatrieerfahrene, An- gehörige und Fachkräfte aus dem psychiatrischen Bereich in einer ausgewogenen Zusammensetzung mitwirken. Aus jeder Personengruppe soll mindestens eine Ver- tretung bis maximal 3 Personen beteiligt sein. Das Gesamtgremium soll mindestens 6 Personen aber nicht mehr als 10 Personen umfassen. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Städtischen Klinikums benennt eine Vertretung zur Beratung des Gremiums. Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 6 - 2. Neuwahl 2008 Mit Offenlagebeschluss vom 29./30.07.2008 wurden die vorgeschlagenen Mitglieder dann ab 01.10.2008 offiziell vom Gemeinderat berufen. Sie gaben jeweils eine Ver- pflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ab und leisteten die ehrenamtliche Tätig- keit bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung. 3. Neuwahl 2010 Nach Ablauf der Geschäftsperiode des aktuellen Gremiums zum 30.09.2010 wurde der Koordinierungsgruppe des GPV in der Sitzung am 20.10.2010 eine neue Vor- schlagsliste vorgelegt werden, die vom Gemeinderat dann in Offenlage bestätigt wurde. Vom bisherigen Gremium haben sich einige Mitglieder dazu bereit erklärt, eine weitere Geschäftsperiode mitzuwirken. Es gelang auch, neue engagierte Perso- nen für die Mitarbeit zu gewinnen. Nachdem es zunächst so aussah, dass es speziell im Bereich der Betroffenen neben dem langjährigen Mitglied Herrn Ehrmann schwierig ist, jemanden zu finden, der be- reit und dazu in der Lage ist, im Gremium mitzuwirken, hat ein kurzer Aufruf bei den Mitgliedern des GPV eine unerwartete Bereitschaft und Nachfrage nach Mitarbeit ausgelöst. Es wurde deshalb zunächst überlegt, zu beantragen, die Gesamtperso- nenzahl des Gremiums aufzustocken, um allen Interessierten die Mitarbeit zu ermög- lichen. Dies hätte grundsätzlich auch den Vorteil, dass die Belastung der Sprechzei- ten für alle geringer würde und dass auch in Phasen, in denen jemand nicht so aktiv mitwirken kann, genügend Personen zur Verfügung stehen, die die Aufgabe auf- rechterhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde darauf verzichtet, jedoch wurden die interessierten Personen in eine Nachrückerliste aufgenommen, die dem Gemeinderat zur Offenla- ge vorgelegt werden soll, damit im Bedarfsfall unkompliziert eine Ersatzperson ein- steigen kann. Wir gehen davon aus, zur nächsten Wahlperiode die Größe des Gre- miums und die Vorgabe der Zusammensetzung den Erfahrungen nochmals anzu- passen und dann eine weitere Änderung der Geschäftsordnung zu beantragen. Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 7 - II. Tätigkeit im Berichtszeitraum Die Fallzahlenentwicklung zeigt, dass die Beschwerdestelle als Bestandteil des Ge- meindepsychiatrischen Verbundes immer wieder von Betroffenen und Angehörigen in Anspruch genommen wird. 1. Anzahl der Fälle, soziodemografische Daten und Merkmale Geschlecht: männlich weiblich Alter: zwischen 16 und 55 Jahren Wohnsitz: Karlsruhe: 27 außerhalb: 6 Beschwerdegründe: Die Beschwerden lassen sich aufteilen nach solchen gegenüber Ärztinnen und Ärz- ten, nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und sonstigen Behand- lerinnen und -behandlern, weiterhin gegenüber Kliniken und gegenüber Heimen und anderen Einrichtungen, schließlich auch gegenüber Betreuerinnen und Betreuern. Bei der Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte wurde von den beschwerdeführen- den Patientinnen und Patienten durchweg die mangelnde Bereitschaft, auf die als wesentlich angesehenen Probleme einzugehen, kritisiert. Die Patientinnen und Pati- enten fühlten sich abgeschoben und ganz harsch abgefertigt. Ein Einschreiten der Beschwerdestelle wurde aber überwiegend nicht in Auftrag gegeben - es reichte den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern, sich einmal ausführlich ausgespro- chen zu haben. Bei der Behandlung in Kliniken kam es zu nachhaltigen Beschwerden, d. h. die Be- schwerdestelle schaltete sich auftragsgemäß telefonisch und schriftlich in die Streit- fälle ein. Dabei ist zu betonen, dass die Zusammenarbeit mit der Karlsruher Psy- chiatrischen Klinik stets gut funktionierte. Es konnten die meisten Fälle durch direk- te persönliche Kontakte mit Klinikärztinnen und -ärzten geklärt und befriedet werden. Dass in wenigen Fällen trotz persönlicher Bemühungen von Mitgliedern der Be- schwerdestelle kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden konnte, lag auch an der schweren psychischen Erkrankung der Patientinnen und Patienten. 33 15 18 Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 8 - Auch auswärtige Kliniken kamen in den Beschwerden Karlsruher Patientinnen und Patienten vor. Dabei beruhten die Beschwerden gegenüber einer Klinik in Bad Dürr- heim auf mangelnden Arztkontakten, auf Unverständnis gegenüber den drängenden Krankheitsproblemen der Patientinnen und Patienten und auf ungenügender Infor- mation. Eine Beschwerdeführerin machte eine Emmendinger Klinik verantwortlich für den Tod ihres Ehemannes und wollte klagen. Die genannten Kliniken antworteten ausreichend auf die Vorhalte der Beschwerdestelle, so dass ein weiteres Verfolgen der genannten Fälle seitens der Beschwerdestelle nicht vertretbar war. Die Betroffe- nen wurden auf anwaltlichen Beistand verwiesen. Wegen aufgetretener Querelen bei der Heimunterbringung von psychisch Kranken schaltete sich die Beschwerdestelle mehrfach ein. Die Streitfälle konnten geschlichtet werden, weil auch die Heime sich kooperativ und problemlösend verhielten. Auf Ein- ladung des Haus Bodelschwingh trafen sich die Mitglieder der Beschwerdestelle mit der Heimleitung und besichtigten die Einrichtung. Es gab auch Beschwerden über die Behandlung durch nichtärztliche Psychothe- rapeutinnen und -therapeuten. Die Beschwerdestelle konnte hier aber nicht streit- schlichtend tätig werden. Es wurden jeweils gerichtliche Verfahren durch die Patien- tinnen und Patienten begonnen. Beschwerden gegen Betreuerinnen und Betreuer bezogen sich auf ungenügendes Engagement, auf zu wenige Kontakte und auf unkorrektes Verhalten auf finanziellem Gebiet. Die Beschwerdestelle unterstützte den Betreuerwechsel, wo es nötig er- schien. Ansonsten wurden Streitpunkte ausgeräumt. In dem Sorgerechtsstreit einer Mutter, der das Sorgerecht für ihre schwangere 16-jährige Tochter durch das Ju- gendamt entzogen war, konnte in der zweiten Instanz ein Wiedererlangen des Sor- gerechts erreicht werden. Weitere Beschwerdefälle betrafen etwa die Krankengeldzahlung nach einem Rehabili- tationsverfahren und die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch das Jobcenter. Ein Hörgeschädigter wollte Wege aus der Arbeitslosigkeit aufgezeigt haben. Die Be- schwerdestelle wurde hier nicht auf ihrem eigentlichen Gebiet tätig, versuchte aber dennoch mit Rat zu helfen. Einige Anrufer/-innen bzw. Besucher/-innen der Bera- tungsstunden wollten sich nur einmal aussprechen, dem entzogen sich die Mitglieder der Beschwerdestelle nicht, weil sie dadurch teilweise vorbeugend tätig werden konn- ten. Auch die Fälle des öfteren Erscheinens von Beschwerdeführerinnen und Be- schwerdeführern in der Beratung werden mit der nötigen Geduld von den Mitgliedern der Beschwerdestelle abgearbeitet. Zusammenfassend kann zu den Beschwerden im abgelaufenen Zeitraum gesagt werden, dass kein besonders auffälliges Gebiet mit vielen Beschwerden festzustellen ist. Die Psychiatrische Klinik in Karlsruhe ist Anlaufstelle für viele psychisch Kranke, weshalb auch die Beschwerden dort häufiger sind. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, diese Klinik weise Defizite im Serviceverhalten auf. Die Erfahrungen der Beschwerdestelle weisen eher auf das Gegenteil hin. Bericht 2007- 2010 Beschwerdestelle Psychiatrie - 9 - 2. Öffentlichkeitsarbeit Besondere Aktivitäten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit gab es im Berichtszeitraum nicht. Es wurden neue Plakate und Faltblätter gedruckt und an die Einrichtungen und Behandlerinnen und Behandler verteilt, die mit psychisch Kranken zu tun haben. In den BNN wird jeweils auf die Beratungsstunden in der Stephanienstraße verwiesen. III. Zusammenfassende Einschätzung und Ausblick Generell ist ein Rückgang der Beschwerden im ambulanten und stationären Bereich nicht festzustellen. Die Daseinsberechtigung der Beschwerdestelle wird damit doku- mentiert. In den Besprechungen der Beschwerdestellen und Patientenfürsprecher auf Landesebene (unter der Leitung des Sozialministeriums) wird die Bedeutung und Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen auch stets betont. Der Einsatz ehrenamtli- cher Bürgerinnen und Bürger zeigt hier gute Ergebnisse, und es bleibt zu hoffen, dass sich weiterhin genügend Mitwirkende finden.
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Sozialausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.12.2010 1 öffentlich Dez. 3 Bericht Beschwerdestelle Psychiatrie 2007 - 2010 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 01.12.2010 1 Antrag an den Sozialausschuss Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Bericht der Beschwerdestelle zur Kenntnis und dankt den Mitgliedern für ihre engagierte Arbeit. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss: I. Antrag an den Sozialausschuss Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Bericht der Beschwerdestelle zur Kenntnis und dankt den Mitgliedern für ihre engagierte Arbeit. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 01.12.2010. III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mit- glieder des Sozialausschusses. Dez. 1 Dez. 3 Dir.SJB Sachbearbeiterin: Martina Warth-Loos Tel.: 5022 AZ: 500.0020 (nur für interne Bearbeitung)