Anfrage StRn Lisbach, StR Honné, StR Schubnell (GRÜNE): Vorfinanzierungskosten Kombilösung/U-Strab
| Vorlage: | 26155 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.12.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom 27.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 18. Plenarsitzung Gemeinderat 14.12.2010 608 31 öffentlich Vorfinanzierungskosten Kombilösung/U-Strab 1. Wie hoch schätzt die KASIG den Anteil der förderfähigen Kosten an den Gesamt- Baukosten (637,7 Mio. Euro) der Kombilösung aktuell ein? 2. Ist es richtig, dass gemäß der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2010 und folgende 12 Jahre lang 8,4 Mio. Euro gezahlt werden und dass es darüber hinaus keine weiteren konkreten Finanzierungszusagen des Landes gibt? 3. Welche Bundes-Fördermittel fließen gemäß GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)-Bundesprogramm jeweils in den Jahren 2010 - 2014 und mit welchen jährlichen Zahlungen kann für den Folgezeitraum gerechnet werden? 4. Welche Fördermittel wären gemäß Planungs- und Baufortschritt der Kombilösung jährlich ab 2010 von Bund und Land nötig, um den Anteil an den förderfähigen Kosten abzudecken? 5. Für den Fall, dass die jährlichen Zahlungen durch Bund und Land hinter dem Planungs- und Baufortschritt zurück bleiben: Welche Vorfinanzierungskosten entstehen der KASIG bzw. dem Konzern Stadt hierdurch ab dem Jahr 2010 jeweils? Den der Öffentlichkeit bekannten Informationen zufolge hat das Land eine Finanzierungszusage über 100,8 Mio. Euro für die Kombilösung gemacht, die in 12 Jahresraten à 8,4 Mio. Euro gezahlt werden sollen. Nach unseren Informationen sind im GVFG(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)- Bundesprogramm in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils 4 Mio. Euro für den Stadtbahntunnel vorgesehen sowie in den Jahren 2013 und 2014 jeweils 10 Mio. Euro. In den Jahren 2010 bis 2012 werden möglicherweise zusätzlich 15 Mio. Euro Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ (im GVFG-Programm deklariert als „Ausgaberest Vorjahr“) hinzukommen. Hier fragen wir uns, wie das zu interpretieren ist. Hieraus ergäbe sich in den Jahren 2010 bis 2014 folgender Zufluss an Fördermitteln: 2010 - 2012: 8,4 Mio. Euro Land + 4 Mio. Euro Bund + evtl. 15 Mio. Euro Bund = max. 27,4 Mio. Euro jährlich 2013 - 2014: 8,4 Mio. Euro Land + 10 Mio. Euro Bund = 18,4 Mio. Euro jährlich In den Jahren 2010 bis 2014 fließen demzufolge max. 119 Mio. Euro Fördermittel. Dies scheint weit weniger zu sein, als gem. geplantem Baufortschritt bis 2014 zu erwarten wäre. Demzufolge gehen wir von hohen Vorfinanzierungskosten durch die Stadt aus. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Manfred Schubnell Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Dezember 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom: 27.10.2010 eingegangen: 27.10.2010 Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 608 31 öffentlich Dezernat 4 Vorfinanzierungskosten Kombilösung/U-Strab 1. Wie hoch schätzt die KASIG den Anteil der förderfähigen Kosten an den Gesamt- Baukosten (637,7 Mio. Euro) der Kombilösung aktuell ein? Eine verlässliche Aussage über die Höhe der förderfähigen Kosten kann erst nach dem Abschluss der fachtechnischen Prüfung durch das Land und nach Zustimmung des Bundes getroffen werden. 2. Ist es richtig, dass gemäß der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2010 und folgende 12 Jahre lang 8,4 Mio. Euro gezahlt werden und dass es darüber hinaus keine weiteren konkreten Finanzierungszusagen des Landes gibt? Es ist richtig, dass das Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2010 jährlich 8,4 Mio. Euro für 12 Jahre ausbezahlt. Für den Fall von Kostensteigerungen während der Durchführung des Vorhabens wird das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Entflechtungsgesetz oder einer landesrechtlichen Nachfolgeregelung und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten die unabdingbaren Mehrkosten entsprechend fördern. Für 2010 wurden bereits von Bund und Land 30,9 Mio. Euro GVFG-Fördermittel gewährt. 3. Welche Bundes-Fördermittel fließen gemäß GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz)-Bundesprogramm jeweils in den Jahren 2010 – 2014 und mit wel- chen jährlichen Zahlungen kann für den Folgezeitraum gerechnet werden? Da die Kombilösung in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen ist, beteiligt sich der Bund mit 60 % an den zuwendungsfähigen Kosten. Im aktuellen GVFG- Bundesprogramm 2010 - 2014 sind - auf Basis der Kostenberechnung 2008 - vorgese- hene Bundesfinanzhilfen in Höhe von 311,5 Mio. Euro bis 2019 aufgeführt. Die genau- en Förderbeträge werden sich aus den festgestellten zuwendungsfähigen Kosten erge- ben und können - nach bisheriger Erfahrung - unter Berücksichtigung des Baufort- schritts zeitnah beantragt werden. Seite 2 4. Welche Fördermittel wären gemäß Planungs- und Baufortschritt der Kombilö- sung jährlich ab 2010 von Bund und Land nötig, um den Anteil an den förderfä- higen Kosten abzudecken? Fördermittel können nach Baufortschritt abgefordert werden. Von rd. 42 Mio. Euro Pro- jektkosten sind in 2010 bereits 30,9 Mio. Euro Fördermittel eingegangen. 5. Für den Fall, dass die jährlichen Zahlungen durch Bund und Land hinter dem Planungs- und Baufortschritt zurück bleiben: Welche Vorfinanzierungskosten entstehen der KASIG bzw. dem Konzern Stadt hierdurch ab dem Jahr 2010 je- weils? Die bisherige Praxis bei der Mittelbewilligung und Auszahlung lässt die KASIG davon ausgehen, dass die erforderlichen Zuschüsse weiterhin zeitnah zur Verfügung stehen und Vorfinanzierungskosten für GVFG-Mittel nicht einkalkuliert werden müssen.