Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Integrationskurse als Integrationshilfe an der Volkshochschule Karlsruhe

Vorlage: 26153
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 14.12.2010

    TOP: 30

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Integrationskurse
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 19.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 18. Plenarsitzung Gemeinderat 14.12.2010 606 29 öffentlich Integrationskurse als Integrationshilfe an der Volkshochschule Karlsruhe 1. Welche Chancen und Möglichkeiten ergeben sich für erfolgreiche Absolven/- tinnen von Integrationskursen an der vhs Karlsruhe prinzipiell? 2. Wie hat sich die Anzahl der Personen, die an der vhs Karlsruhe einen Integra- tionskurs begannen, entwickelt, je in den Quartalen: 3. Quartal 2009, 4. Quartal 2009, je 1., 2. und 3. Quartal 2010? a) Bei Personen, die zu einem Integrationskurs verpflichtet waren? b) Bei Personen, die freiwillig einen Integrationskurs absolvierten? 3. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass Bürger/innen mit Migrationshin- tergrund, die freiwillig einen Integrationskurs belegen (wollen), als besonders bildungs- und integrationswillig bezeichnet werden können? 4. Seit wann gilt die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verordnete Sperrfrist von 3 Monaten nach Antragstellung für Bürger/innen mit Migrations- hintergrund, die freiwillig einen Integrationskurs besuchen wollen? 5. Wie viele Interessierte, die freiwillig einen Integrationskurs belegen wol- len/wollten, wurden seitdem an der vhs Karlsruhe von dieser Sperrfrist betrof- fen bzw. konnten keinen Integrationskurs in dem von ihnen gewünschten Zeit- rahmen besuchen? 6. Wie viele dieser Bürger/-innen haben sich trotzdem für einen Integrationskurs nach Ablauf dieser Sperrfrist angemeldet bzw. besuchen freiwillig einen Integ- rationskurs? 7. Wie viele der von der 3-monatigen Sperrfrist Betroffenen mussten wegen die- ser Sperrfrist ihr Vorhaben, freiwillig einen Integrationskurs zu belegen, grund- sätzlich aufgeben? 8. Für wie viele an einem freiwilligen Integrationskurs Interessierte verschiebt sich durch die 3-monatige Sperrfrist der Kursbeginn von 2010 nach 2011? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 9. Wie viele Integrationskurse sind durch diese von der Bundesregierung verord- nete Sperrfrist an der vhs Karlsruhe bisher ausgefallen? 10. Wie vielen an Integrationskursen Teilnehmenden musste bisher an der vhs Karlsruhe ein Wiederholerkurs verweigert werden, weil die Bundesregierung auch hierfür die Zulassungsbedingungen verschärft hat? 11. Wie viele Alphabetisierungskurse sind bisher ausgefallen bzw. mussten ver- schoben werden, weil die Garantievergütung jetzt erst ab 10 Teilnehmenden (vorher 8) gewährt wird? 12. Wie vielen Interessierten ist es auf Grund der Zulassungsverschärfungen durch die Bundesregierung bisher unmöglich gemacht worden, einen Integra- tions-Teilzeitkurs zu belegen – und welche Gruppen der auf Teilzeit- Integrationskurse an der vhs Karlsruhe Angewiesene sind davon besonders betroffen? 13. Wie wirkt sich die Verschärfung der Fahrtkostenregelung auf Interessierte und Teilnehmende an Integrationskursen aus, in dem sie nur noch Fahrtkosten er- stattet bekommen, wenn der Schulungsort nicht mehr als 3 Kilometer von ih- rem Wohnort entfernt ist? 14. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Stadtverwaltung die Verschär- fung der Bedingungen für Gewährung und Durchführung von Integrationskur- sen a) auf die an Integrationskursen an der vhs Karlsruhe interessierten bzw. teilnehmenden Bürger/innen mit Migrationshintergrund? b) auf das Lehrpersonal der Integrationskurse an der vhs Karlsruhe? 15. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass ein Widerspruch vorliegt, wenn die Bundesregierung einerseits ständig öffentlich mehr Integrationswillen von den Bürger/-innen mit Migrationshintergrund verlangt, gleichzeitig aber die Zu- lassungsbedingungen wie die Durchführung von Integrationskursen Karlsruhe erschwert? 16. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkei- ten, die negativen Wirkungen der Verschärfung von Zulassung und Gewäh- rung von Integrationskursen an der vhs Karlsruhe zu minimieren bzw. wird sie sich etwa über den Deutschen Städtetag für eine Rücknahme dieser Ver- schärfungen einsetzen – um letztlich die Integrationsbedingungen für Bür- ger/innen mit Migrationshintergrund in Karlsruhe zu verbessern? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Von den Bürger/-innen mit Migrationshintergrund wird aus Politik und Wirtschaft wie aus einer Gebetsmühle mehr Integrationswillen abverlangt. V. a. das Erlernen und die Verbesserung der Sprach- und Kommunikationskompetenzen wird eingefordert. Gleichzeitig hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Zulassungsvoraussetzungen und die Durchführung von Integrationskursen im Laufe des Jahres 2010 zweimal verschärft. Die wesentlichen Punkte: Wer sich freiwillig für einen Integrationskurs angemeldet, muss erst mal eine 3-monatige Sperrfrist abwarten. Fahrtkosten werden nur noch erstattet, wenn der Schulungsort sich nicht mehr als 3 Kilometer vom Wohnort weg befindet. Eine freie Wahl des Schulungsortes aus familiären oder sonstigen Gründen ist damit trotz vorherigen Versprechens hinfällig. Die Möglichkeiten einen Wiederho- lerkurs zu besuchen, wurden eingeschränkt. Alphabetisierungskurse werden den Schulungsträgern nun erst ab 10 Teilnehmenden (vorher 8) gewährt. Die Zulassung von Teilzeitkursen wurde erschwert; Teilzeitkurse sind besonders wichtig für Kurs- teilnehmer/innen, die etwa einen Job haben oder aus familiären Gründen (Kinder usw.) keinen Ganztageskurs belegen können. Hintergrund: Die Bundesregierung weigert sich entgegen ihrer Integrationsrhetorik, die Kosten der Integrationskurse der Nachfrage anzupassen. Stattdessen wird ver- sucht, die Zahl derer zu drücken, die einen Integrationskurs freiwillig besuchen wol- len, also besonders motiviert sind, ihre Sprache und ihre Kommunikationsmöglichkei- ten zu verbessern. Das muss von den Betroffenen schlicht als zynisch empfunden werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 4 __________________________________________________________________________________________ Man kann durchaus von einer kalkulierten Integrationsbremse seitens der Bundesre- gierung sprechen. Die Anfrage soll die Auswirkungen erhellen, wie sie sich an der vhs Karlsruhe darstellen. Und Möglichkeiten aufzeigen, wie die Stadt den schädli- chen Folgen auf Integration und Integrationsmotivation begegnen kann. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Dezember 2010

  • TOP 29
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 19.10.2010 eingegangen: 20.10.2010 Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 606 29 öffentlich Dez. 3 Integrationskurse als Integrationshilfe an der Volkshochschule Karlsruhe Im Bereich der Stadt Karlsruhe gibt es derzeit bei 12 Integrationskursträgern die Möglich- keit, Integrationskurse zu besuchen. Die Integrationskurse werden - um den individuellen Erfordernissen gerecht zu werden - in verschiedenen Varianten, zu verschiedenen Tages- zeiten (auch abends) und teilweise mit Kinderderbetreuung angeboten. Durch die Koordinierung der verschiedenen Angebote beim Büro für Integration in Zu- sammenarbeit mit der Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene/dem Jugendmigrationsdienst und dem Ordnungs- und Bürgeramt konnten im Bereich der Stadt Karlsruhe - seit Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 - viele Zuwanderinnen und Zuwanderer erfolgreich inte- griert werden. Trotz Erhöhung des Haushaltsvolumens im Jahr 2010 um 44 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr entstand beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang des Jahres 2010 ein finanzieller Engpass, so dass z. B. Einschränkungen hinsichtlich der Zulassungen zu den Integrationskursen verfügt wurden (dreimonatige Wartezeit oder auch Vormerkung auf einer Warteliste). Diese Einschränkungen gelten nicht für Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs haben.  Zum Kurs Verpflichtete (vom Ordnungs- und Bürgeramt oder der ARGE/Jobcenter) und  vom Ordnungs- und Bürgeramt Berechtigte können nach wie vor sofort mit einem Integrationskurs beginnen. Nur Zuwanderinnen und Zuwanderer, die im Rahmen verfügbarer Kursplätze zu einem Integrationskurs vom Bundesamt zugelassen werden können (dies sind Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bereits vor 2005 hier lebten, sowie EU-Bürger/-innen und Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit/bereits Eingebürgerte), sind von der Wartezeit betrof- fen. 1. Welche Chancen und Möglichkeiten ergeben sich für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Integrationskursen an der VHS Karlsruhe prinzipiell? Mit erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses wird das Sprachniveau „B1“ er- reicht, d. h. diese Personen können sich in Alltagssituationen verständigen. Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sind weiterführende oder auch berufs- bezogene Kurse möglich. Seite 2 2. Wie hat sich die Anzahl der Personen, die an der VHS Karlsruhe einen Integrati- onskurs begannen, entwickelt, je in den Quartalen: 3. Quartal 2009, 4. Quartal 2009, je 1., 2. und 3. Quartal 2010 a) bei Personen, die zu einem Integrationskurs verpflichtet waren? b) bei Personen, die freiwillig einen Integrationskurs absolvierten? Für 2009 können keine Zahlen vorgelegt werden, da die frühere Software der VHS kei- ne Angaben zulässt. Im Jahr 2010 fanden im 1. Quartal 22 Integrationskurse, im 2. Quartal 23 Integrationskurse, im 3. Quartal 31 Integrationskurse und im 4. Quartal 41 Integrationskurse statt. 3. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass Bürger/-innen mit Migrationshin- tergrund, die freiwillig einen Integrationskurs belegen (wollen), als besonders bildungs- und integrationswillig bezeichnet werden können? Aufgrund der Beratungstätigkeit kann bei Personen, die einen Integrationskurs bele- gen, kein Unterschied in der Motivation festgestellt werden. 4. Seit wann gilt die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verordnete Sperrfrist von 3 Monaten nach Antragstellung für Bürger/-innen mit Migrations- hintergrund, die freiwillig einen Integrationskurs besuchen wollen? Seit 26.07.2010. 5. Wie viele Interessierte, die freiwillig einen Integrationskurs belegen wol- len/wollten, wurden seitdem an der VHS Karlsruhe von dieser Sperrfrist betroffen bzw. konnten keinen Integrationskurs in dem von ihnen gewünschten Zeitrahmen besuchen? Von diesen Einschränkungen sind etwa 120 potentielle freiwillige Teilnehmer/-innen be- troffen, für die der Kursbeginn verschoben wurde. 6. Wie viele dieser Bürger/-innen haben sich trotzdem für einen Integrationskurs nach Ablauf dieser Sperrfrist angemeldet bzw. besuchen freiwillig einen Integra- tionskurs? Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden aller Voraussicht nach die Berechtigten einen Integrationskurs besuchen. Genaue Zahlen liegen hier frühestens ab Dezember 2010 vor. 7. Wie viele der von der 3-monatigen Sperrfrist Betroffenen mussten wegen dieser Sperrfrist ihr Vorhaben, freiwillig einen Integrationskurs zu belegen, grundsätz- lich aufgeben? Siehe Antwort auf Frage 6! Seite 3 8. Für wie viele an einem freiwilligen Integrationskurs Interessierte verschiebt sich durch die 3-monatige Sperrfrist der Kursbeginn von 2010 nach 2011? Eine Zahl liegt hierzu zurzeit noch nicht vor. 9. Wie viele Integrationskurse sind durch diese von der Bundesregierung verordne- te Sperrfrist an der VHS Karlsruhe bisher ausgefallen? Durch die von der Bundesregierung verordnete Sperrfrist musste die VHS acht Integra- tionskurse verschieben. 10. Wie vielen an Integrationskursen Teilnehmenden musste bisher an der VHS Karlsruhe ein Wiederholerkurs verweigert werden, weil die Bundesregierung auch hierfür die Zulassungsbedingungen verschärft hat? Etwa 20 Teilnehmer/-innen konnten nicht an einem Wiederholungskurs teilnehmen. 11. Wie viele Alphabetisierungskurse sind bisher ausgefallen bzw. mussten verscho- ben werden, weil die Garantievergütung jetzt erst ab 10 Teilnehmenden (vorher 8) gewährt wird? Die Mindestteilnehmerzahl in Alphabetisierungskursen wurde um zwei erhöht (von bis- her acht auf nun zehn), mit der Konsequenz, dass der Kurs erst starten kann, wenn zwei weitere Teilnehmer/-innen Interesse bekunden. Unabhängig davon können Teilnehmer/-innen an einem Kurs eines anderen Trägers teilnehmen, der die Mindestteilnehmerzahl erreicht hat. 12. Wie vielen Interessierten ist es auf Grund der Zulassungsverschärfungen durch die Bundesregierung bisher unmöglich gemacht worden, einen Integrationsteil- zeitkurs zu belegen – und welche Gruppen der auf Teilzeit-Integrationskurse an der VHS Karlsruhe Angewiesene sind davon besonders betroffen? Teilzeitkurse (Kurse unter 15 Unterrichtseinheiten wöchentlich) können nur noch mit ei- ner besonderen Begründung eingerichtet werden. So ist dies weiterhin vorgesehen für erwerbstätige Teilnehmer/-innen und bei Mütter-/Elternkursen. 13. Wie wirkt sich die Verschärfung der Fahrtkostenregelung auf Interessierte und Teilnehmende an Integrationskursen aus, indem sie nur noch Fahrtkosten erstat- tet bekommen, wenn der Schulungsort nicht mehr als 3 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt ist? Dies ist so nicht zutreffend - geregelt wurde, dass Teilnehmer/-innen - analog zu Fahrt- kostenregelungen in anderen Bereichen - eine Erstattung der Fahrtkosten nur noch dann erhalten, wenn die Entfernung (Fußweg) zwischen Wohnort und Kursort mindes- tens drei Kilometer beträgt. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht den nächsten Kursort gewählt, so werden nur noch Fahrtkosten erstattet, die beim nächstgelegenen Kursort angefallen wären. Seite 4 14. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Stadtverwaltung die Verschärfung der Bedingungen für Gewährung und Durchführung von Integrationskursen a) auf die an Integrationskursen an der VHS Karlsruhe interessierten bzw. teil- nehmenden Bürger/-innen mit Migrationshintergrund? Es sind nur Personen betroffen, die schon lange hier leben, und EU-Bürger/-innen. b) auf das Lehrpersonal der Integrationskurse an der VHS Karlsruhe? Es erfolgt eine Verschiebung der Kurse mit der Konsequenz, dass Deputate nicht ausgeschöpft werden können. 15. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass ein Widerspruch vorliegt, wenn die Bundesregierung einerseits ständig öffentlich mehr Integrationswillen von den Bürger/-innen mit Migrationshintergrund verlangt, gleichzeitig aber die Zu- lassungsbedingungen wie die Durchführung von Integrationskursen in Karlsruhe erschwert? Die derzeitige verzögerte Zulassung zu Integrationskursen rührt nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge allein vom temporär entstandenen Kosten- engpass her und wird nach derzeitigem Kenntnisstand demnächst wieder aufgehoben werden. 16. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die negativen Wirkungen der Verschärfung von Zulassung und Gewährung von Integrationskursen an der VHS Karlsruhe zu minimieren bzw. wird sie sich etwa über den Deutschen Städtetag für eine Rücknahme dieser Verschärfungen ein- setzen – um letztlich die Integrationsbedingungen für Bürger/-innen mit Migrati- onshintergrund in Karlsruhe zu verbessern? Sollte die derzeitige temporäre Einschränkung hinsichtlich der Zulassung zu Integrati- onskursen - entgegen der Prognose - nicht wieder zurückgenommen werden, ist eine Intervention über den Städtetag bereits vorgesehen.