Antrag SPD: Integration behinderter Menschen in Karlsruhe
| Vorlage: | 26149 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.12.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 18. Plenarsitzung Gemeinderat 14.12.2010 602 25 öffentlich Integration behinderter Menschen in Karlsruhe 1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Behindertenbeirat zu überlegen, welche Schritte notwendig sind, um die UN-Konvention zur Integration behinderter Menschen in Karlsruhe zu verankern und umzusetzen. 2. Hierzu erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das dem Gemeinderat vorgestellt wird. Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung wurde am 26.03.2009 für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Umsetzungs- und Handlungsbedarf gibt es in vielen Bereichen, angefangen bei der Bildungspolitik über die Gesundheits- und Sozialpolitik bis hin zur Verkehrs- und Kulturpolitik. Im Vordergrund steht dabei die Gestaltung der Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderung. Angefangen beim Besuch gemeinsamer Kindertagesstätten und Schulen über gemeinsame Ausbildung und Arbeit bis hin zu Wohnen und Leben im Alter. Die Bundesrepublik Deutschland wurde aufgefordert, jährlich einen Bericht vorzulegen, mit welchen Schritten in Bund und Ländern diese UN-Konvention umgesetzt wird. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Die Stadt Karlsruhe hat bisher lediglich in Teilbereichen gemeinsam mit dem Behindertenbeirat einige Erfolge - wie beispielsweise beim barrierefreien Ausbau im öffentlichen Raum - erzielen können. Es stellt sich nun die Frage, welche weiteren Schritte in unserer Kommune unternommen werden müssen, um die Bevölkerung für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen stärker zu sensibilisieren. Zudem muss geprüft werden, welche konkreten Schritte in welchen Zeiträumen nach und nach umgesetzt werden können. Dieses zukunftsweisende und gemeinsam mit dem Behindertenbeirat abgestimmte Konzept wird dem Gemeinderat nach Beratung in allen betroffenen Ausschüssen vorgestellt und ein daraus resultierender Stufenplan verabschiedet. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Yvette Melchien Ute Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Dezember 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.10.2010 eingegangen: 20.10.2010 Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 602 25 öffentlich Dez. 3 Integration behinderter Menschen in Karlsruhe - Kurzfassung - Die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe wird gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen und anderen Kooperationspartnern der Selbsthilfe sowie mit den Verbänden ein Konzept zur Umsetzung der UN-Konvention auf kom- munaler Ebene entwickeln und den gemeinderätlichen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Konvention) hat auf Seiten der Menschen mit Behinderungen viele Erwartungen und Hoffnungen geweckt. Es stellt die Würde und den Wert aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft in den Mittelpunkt und zielt ab auf: Teilhabe an der Gesellschaft und Selbstbestimmung individuelle Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit Barrierefreiheit und Chancengleichheit In einem neuen Verständnis von Behinderung als Wechselwirkung zwischen indivi- duellen Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen Barrieren soll mehr Integration und Inklusion verwirklicht werden. Die UN-Konvention ist seit dem 26.03.2009 in Deutschland geltendes Recht. Sie ist aber weder Leistungs- noch Ordnungsrecht, aus dem sich konkrete Rechtsansprü- che für Menschen mit Behinderungen ableiten lassen. Vielmehr sind bestehende Gesetze und Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie den Forderungen der UN- Konvention genügen oder ihnen widersprechen. Regelungen, die unmittelbar beach- tet werden müssen, beziehen sich auf Menschenrechte und Grundfreiheiten. Diese zentralen Forderungen sind in Deutschland grundsätzlich eingelöst. Bei Regelungen, die sich auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beziehen, verpflichten sich die Vertragsstaaten unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel, Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen. Im Vordergrund der Diskussion in Deutschland steht somit die wirtschaftliche, sozia- le und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Spannungsfeld zwi- schen Anspruch und Finanzierbarkeit. Die Bundesregierung entwickelt derzeit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention, der mit den verschiedenen Strategien und Maßnahmen der Länder und Kommunen verzahnt werden soll. Es wird darum gehen, die UN- Konvention im Rahmen eines gesellschaftlichen und politischen Prozesses der Mei- nungs- und Willensbildung mit Leben zu füllen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Umsetzung der UN-Konvention kann vor diesem Hintergrund als gesamtgesell- schaftliche Aufgabe bezeichnet werden. Neben dem Bund und dem Land Baden- Württemberg hat hier auch die Kommune eine hohe Verpflichtung, diese Aufgabe mit Leben zu füllen, da die Kommune für das Leben der Menschen direkt und unmit- telbar zuständig ist. Die Stadt Karlsruhe hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Teilhabe und Selbst- bestimmung von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Politik verankert sind. Viele Themenbereiche, auf welche sich die UN-Konvention bezieht, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Kommune, sondern sind hoheitliche Aufgabe des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg. Das Bürgermeisteramt greift jedoch die Anregung der SPD-Gemeinderatsfraktion gerne auf. Die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe wird gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen und anderen Kooperationspartnern der Selbsthilfe und der Verbände Visionen, Ziele, Ideen und Grundsätze zur Umsetzung der UN-Konvention auf kommunaler Ebene entwickeln, die den gemeinderätlichen Gremien vorgelegt werden. Da hierzu ein umfangreicher Beteiligungsprozess initiiert werden muss und auch die Regelungen des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung einfließen müssen, kann frühestens im Herbst 2011 mit Ergebnissen gerechnet werden.