Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte)
| Vorlage: | 26143 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.12.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 596 20 öffentlich Dez. 5 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt 2009 (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2010 13 vorberaten Gemeinderat 14.12.2010 20 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgegli- chen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kostenüber- (+) bzw. -unterdeckungen (-): 2006 - 18.955,00 € 2007 - 71.141,00 € 2008 + 74.186,00 € 2009 - 90.542,00 € Maßgebend für die Ermittlung der o. g. Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterde- ckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Ge- bührenkalkulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wochenmärkte, Jahrmärkte und Christkindlesmarkt. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjahresergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt bestehende Überdeckung aus 2008 von 73.069,00 € soll mit einer Unterdeckung aus dem Jahr 2009 von 93.780,00 € verrechnet wer- den. Der restliche Teilbetrag der Unterdeckung aus 2009 von 20.711,00 € soll bis spätestens 2014 ausgeglichen werden. 2. Im Bereich Wochenmärkte soll die Unterdeckung 2006 von 18.955 € mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2009 von 1.344 € teilweise ausgeglichen werden. Der restliche Teilbetrag der Unterdeckung aus 2006 von 17.611 € soll im Jahr 2011 und die Unterdeckung aus 2007 von 71.141 € soll bis zum Jahr 2012 ver- rechnet werden. 3. Im Bereich Jahrmärkte soll die Unterdeckung 2009 von 1.014 € bis zum Jahr 2014 verrechnet werden. 4. Die im Bereich Christkindlesmarkt bestehende Überdeckung 2008 von 1.117 € ist spätestens bis zum Jahr 2013 und die Überdeckung 2009 von 2.908 € spätes- tens bis zum Jahr 2014 zu verrechnen. 5. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2011. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 wie folgt dar: 2006 - 17.611,00 € 2007 - 71.141,00 € 2008 + 1.117,00 € 2009 - 18.817,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberde- ckungen aus den Jahren 2006 bis 2009 bei den Märkten zu. Die derzeit gültigen Gebüh- rensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2011. Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Dezember 2010