Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2009 beim Badischen KONServatorium

Vorlage: 26142
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.12.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 14.12.2010

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Schulgeldermäßigung KONS
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 595 19 öffentlich Dez. 3 Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2009 beim Badischen KONServatorium Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 28.10.2010 2 vorberaten Hauptausschuss 30.11.2010 12 vorberaten Gemeinderat 14.12.2010 19 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat des Badischen KONServatoriums am 28.10.2010 und im Hauptausschuss am 30.11.2010 -, auf die Rückforderung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 19.503,17 € für 2009 zu verzichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 50.775,35 € Mehraufw. z. bish. Regelung: 19.503.17 € keine voll Je nach Anzahl der SGE- Anträge durch Umstellung sinkend Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß den Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium stehen dem Badischen KONServatorium jährlich 2 % der voraussichtlichen Gebühreneinnahmen zur Gewährung von Schulgeldermäßigungen aus sozialen Gründen zur Verfügung. Wird diese Grenze um mehr als 3 % überschritten, sind alle Einzelermäßigungen anteilig um den Über- schreitungsbetrag zu kürzen (vgl. Punkt 3.3 der Richtlinien zur Durchführung der Gebühren- ermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badi- sche KONServatorium – Anlage I). Der Betrag war seit Beschluss im Jahr 2000 – 2006 je- weils ausreichend. Im Jahr 2007 betrug die Überschreitung 1.425,84 €. Im Jahr 2008 14.754,41 €. In 2009 wurde er um 19.503,17 Euro überschritten. Im Jahr 2009 standen insgesamt 31.2727,18 € für die Gewährung von Ermäßigungen aus sozialen Gründen zur Verfügung. Bei den 101 Ermäßigungsempfängern handelt es sich in 68 Fällen um Empfänger der Grundsicherung. Von 2006 bis 2009 stieg die Zahl der Antrag- steller, die die Ermäßigung in Anspruch nehmen können, um mehr als das Doppelte von 45 auf 101 an, im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 11 Berechtigte. Dies führte in 2009 im Bereich Schulgeldermäßigung zu Gesamtausgaben von 50.775,35 € und somit zu einer Überschreitung des Höchstbetrages um 19.503,17 €. Den Richtlinien gemäß wären somit alle Einzelermäßigungen anteilig um den Überschreitungsbetrag zu kürzen. Es handelt sich hierbei um rund 38,4 % pro Zahlungspflichtigen. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Rückforderungen in vielen Fällen nicht be- glichen werden können und dann lediglich verzögert abgesetzt werden müssten. Der zeitli- che und personelle Aufwand für die fallgenaue Errechnung und Umsetzung der Rückzah- lung ist entsprechend hoch. Ab dem Jahr 2011 werden neu eingehende Anträge auf Gebührenermäßigung an den Karls- ruher Pass gekoppelt und abgerechnet, daher ist 2011 voraussichtlich nicht mit einer Über- schreitung der Schulgeldermäßigungen bei den Altfällen zu rechnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat des Badischen KONServatoriums am 28.10.2010 und im Hauptausschuss am 30.11.2010 -, auf die Rückforderung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 19.503,17 € für 2009 zu verzichten. Hauptamt - Sitzungsdienste 3. Dezember 2010