Beratungsstellenzentren

Vorlage: 26141
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.12.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 14.12.2010

    TOP: 18

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Beratungsstellenzentren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 594 18 öffentlich Dez. 3 Beratungsstellenzentren Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.09.2010 13 Überweisung an Sozialaus- schuss Sozialausschuss 01.12.2010 12 Zustimmung zur empfohlenen Ablehnung Gemeinderat 14.12.2010 18 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2010 den Antrag der FDP-Fraktion „Ein- richtung von Beratungsstellenzentren“ zur Vorberatung in den Sozialausschuss verwiesen. Nach Kenntnisnahme der Vorbemerkung und nach Vorberatung im Sozialausschuss emp- fiehlt das Bürgermeisteramt, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit dem Antrag vom 12.08.2010 greift die FDP-Fraktion einen Antrag von 1995 erneut auf. Es soll überprüft werden, ob eine Ansiedlung unterschiedlicher Beratungsstellen in Bera- tungszentren an drei Standorten im Stadtgebiet realisiert werden kann. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 die Angelegenheit in den Sozialausschuss verwiesen. I. Ist-Situation Die Beratungsstellenlandschaft im Stadtgebiet Karlsruhe ist sehr vielfältig. Folgende, bei- spielhaft aufgeführte Beratungsschwerpunkte prägen das Angebot: o Beratung älterer Menschen (Rente, Reha, ambulante und stationäre Pflege etc.), o Beratung körperlich behinderter und psychisch kranker Menschen und ihrer Ange- hörigen, o Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund, o Hilfestellung für Abhängige (Medikamente, Alkohol, Drogen etc.), o Krebshilfe, o Beratung Suizidgefährdeter, o Beratung von allein stehenden Müttern und Vätern, o Ehe- und Trennungsberatungen usw. Insgesamt gibt es über 200 Verbände, Vereine und sonstige Träger mit nahezu 400 Bera- tungsinhalten. Aus dem Teilhaushalt 5000 (Sozial- und Jugendbehörde) fließen jährlich ca. 4,4 Mio. Euro für freiwillige Zuwendungen und Zuschüsse an unterschiedliche Zuschussempfänger. Darin enthalten sind auch Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen, die keine originäre Bera- tung bieten, z. B. diverse Hausaufgabenbetreuungen, Altenhilfeveranstaltungen, Frauen- treffs etc. Die jeweilige Zuschusshöhe reicht von einem Sachkostenzuschuss i. H. v. 310,00 Euro/Jahr bis hin zu rund 470.000,00 Euro/Jahr. Der beigefügten Anlage 1 können die einzelnen Zuschüsse und Zuwendungen entnommen werden. Generell stellt sich hier allerdings die Frage, was unter „Beratungsstellen“ zu ver- stehen ist. In der Anlage 1 sind diejenigen mit „X“ markiert, die gemeinhin darunter zu sub- sumieren sind. Insgesamt ist die Trägerlandschaft in der Vergangenheit sukzessiv gewachsen. Die Bezu- schussung der einzelnen Angebote der Träger erfolgt individuell per Förderbescheid auf Grundlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse. Beispielsweise wurden für vergleich- bare Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung folgende unterschiedliche Zuschüs- se im Jahr 2010 gewährt: - Beratungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen 33.990,00 Euro - Beratungsstelle Pro Familia 25.750,00 Euro - Eheberatungsstelle Karlsruhe 94.030,00 Euro II. Rechtliche Situation Die verschiedenen Beratungsstellen im Stadtgebiet sind in der Regel in die Infrastruktur der darüber stehenden Verbände eingebettet, wie zum Beispiel der AWO Kreisverband Karlsru- he-Stadt e. V., des Caritasverbandes Karlsruhe oder des Diakonischen Werks Karlsruhe. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ein Eingreifen in die Strukturen der Träger von Seiten der Stadtverwaltung ist rechtlich nur über neue Richtlinien zur Finanzierung der Beratungsstellen/freiwilliger Leistungen machbar. Die Verlagerung der Beratungsbüros in ein von der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestelltes Gebäude könnte nach den derzeit geltenden Richtlinien ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Inwiefern die Bereitschaft der einzelnen Träger hierzu vorhanden ist, wurde noch nicht flächendeckend eruiert. Ein weiterer Hinderungsgrund ist zudem in der gemeinsamen „Anlaufstelle“ zu sehen, die die einzelnen Beratungsanbieter gleichberechtigt vermitteln soll. Hier wäre die organisatori- sche und arbeitsrechtliche Zuordnung zu diskutieren. Sollte die Stadtverwaltung Karlsruhe als Arbeitgeber auftreten, wäre an dieser Stelle die Weisungsgebundenheit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch genau zu betrachten. Auch die städtischen Bera- tungsstellen wären mit einzubeziehen. Davon betroffen wären unter anderem: o Jugend- und Drogenberatungsstelle, o Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, o AllerleiRauh - Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt, o Seniorenbüro, o Kinderbüro, o Büro für Integration/Internationales Begegnungszentrum, o Sozialer Dienst (übernimmt zum Teil ebenfalls reine Beratungstätigkeiten). III. Untersuchung finanzieller Synergieeffekte Die Empfänger von Zuschüssen für freiwillige Leistungen legen jährlich Verwendungsnach- weise vor. Eine Aufteilung der Sachkosten in Miete, Telefon, Heizkosten etc. erfolgt nicht. Die Träger melden lediglich die Gesamtsumme der Sach- und Betriebskosten sowie die Personalkosten getrennt nach förderfähigem und nicht förderfähigem Personal. Daher ist eine genaue Auflistung und Ermittlung von Miet- und sonstigen Sachkosten derzeit nicht möglich. Betrachtet man jedoch die einzelnen Kostenblöcke, ergibt sich folgendes Bild: o Miet- und Nebenkosten Miet- und Nebenkosten würden auch in den drei neu zu schaffenden Beratungszen- tren anfallen. Mietpreise pro Quadratmeter: Raummiete bei städtischen Gebäuden (warm) 11,40 €/qm, Raummiete an Private zwischen 5,42 €/qm und 8,67 €/qm. Der genaue Raumbedarf kann erst nach Nennung des dort einzusetzenden Perso- nals errechnet werden. Grundsätzlich sind pro Person rund 12 qm zu Grunde zu le- gen (im Einzelzimmer). Darüber hinaus sind für Lager, Gemeinschafts-, Bespre- chungs- und Vorgesetztenräume weitere unterschiedliche qm-Werte zu setzen. Wenn die Stadt Karlsruhe den Trägern die benötigten Räume mietfrei überlassen würde, müsste der Mietaufwand kostenmäßig veranschlagt werden. Ob geeignete Räumlichkeiten im Stadtgebiet vorhanden sind, könnte erst nach Festlegung der Größe der Beratungszentren eruiert werden. Unter Umständen wäre mit Investitions- kosten für einen eventuell notwendigen Neubau zu rechnen. Insgesamt sieht die Verwaltung ein eher als gering einzustufendes Einsparpotential bei gemeinsam genutzten Räumen wie z. B. Besprechungsräumen (dabei ist zu be- achten, dass nicht alle Beratungsstellen einen Besprechungsraum vorhalten), Sani- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 täranlagen u. Ä.. Ferner haben einige Träger in der Vergangenheit neu gebaut bzw. grundlegende Sanierungsmaßnahmen in eigenen Räumlichkeiten kostenintensiv vorgenommen und die Beschaffung neuer Einrichtungsgegenstände durchgeführt, so zum Beispiel: - AWO (Rahel-Straus-Str. 2), - Paritätische Sozialdienste (Kanalweg 40/42), - Reha-Südwest (Kanalweg 40/42), - Lebenshilfe (Am Storrenacker 9 - 11), - Diakonisches Werk (Stephanienstr. 98 - 100), - Caritasverband (Wörthstr. 4), - Sozialdienst katholischer Frauen (Akademiestr. 15). Des Weiteren sind verschiedene andere Träger in langfristigen Mietverhältnissen für ihre Räumlichkeiten gebunden, die eine schnelle Umsetzung zudem erschweren würden. Ein Umzug in neue/andere Räumlichkeiten wäre deshalb für die Träger vermutlich unwirtschaftlich. o Personalkosten Die Anzahl der fachlich orientierten Beraterstellen soll gemäß dem Antrag der FDP- Gemeinderatsfraktion nicht reduziert werden. Die bisher anfallenden Kosten für Schreib-/Sekretariatstätigkeiten, Empfang und Terminvergabe können ebenfalls nicht reduziert werden. Eine Einsparung in diesem Bereich wäre nur bei einer vorhande- nen Unterauslastung möglich. Andernfalls müsste dieses Potential zahlenmäßig voll- ständig in die neue Organisation eingebracht werden. o Telefon- und Internetkosten Die Träger nutzen unterschiedliche Anbieter der Telekommunikation. Eine träger- übergreifende Bindung an einen bestimmten Anbieter wäre nicht nur finanziell zu hin- terfragen. Auch eine Anbindung der externen Träger an das städtische Netz ist kri- tisch zu betrachten. Ein finanzieller Vorteil bliebe in jedem Fall aus, da an der Anzahl der Anschlüsse nichts verändert werden kann. Jeder Träger benötigt weiterhin einen eigenen Anschluss. Zusätzlich wäre ein Anschluss für die gemeinsame „Anlaufstel- le/Sekretariat“ in jedem Beratungszentrum notwendig. Aufgrund der überwiegend be- reits schon jetzt vorhandenen Flatrates ist der monetäre Vorteil als vernachlässigbar zu werten. o Bürogeräte Bei der gemeinsamen Nutzung von sonstigen Bürogeräten, wie beispielsweise Ko- pierer, ist ein Einsparpotential vorhanden. Pro Kopierer fallen auf der Basis durch- schnittlicher Kosten bei der Stadtverwaltung im Schnitt monatlich folgende Kosten an: Leasingrate 200,00 €, Papier 10.000 Blatt 40,00 €, Druckerpatronen (1 x Jahr à 100,00 €) 8,30 €, monatliche Kosten pro Kopierer 248,30 €, jährliche Kosten pro Kopierer 2.979,60 €. Wie viele Kopierer tatsächlich eingespart werden könnten, ist derzeit nicht zu ermit- teln. Das Einsparpotential beschränkt sich ohnehin auf die Leasingrate, da sich an den variablen Kosten (Toner/Papier) nichts ändern würde. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 o Zeitungs- und Fachliteratur Eine Einsparung von Kosten für Zeitungs- und Fachliteratur ist nur bei Zusammenle- gung gleicher Leistungsanbieter und gleicher fachlicher Ausrichtung der Literatur möglich, zum Beispiel bei den Krebsberatungsstellen oder den Familienberatungs- stellen. Dieser Kostenblock ist jedoch im Verhältnis zu den anderen als nicht ent- scheidungsrelevant anzusehen. o Stellungnahme der Liga der freien Wohlfahrtspflege Die Angelegenheit wurde auch mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege am 29.09.2010 besprochen. Die Liga hat die Einrichtung eines Beratungsstellenzent- rums wegen fehlender Anonymität und nicht ersichtlicher wirtschaftlicher Vorteile ab- gelehnt. IV. Fazit Unabhängig voneinander wurde die Einrichtung von Beratungsstellenzentren unter organisa- torischen wie auch finanziellen Aspekten betrachtet. Im Ergebnis sind keine nennenswerten Einsparungen bzw. Synergieeffekte zu generieren. Vielmehr ist zu erwarten, dass die An- mietung von neuen Räumlichkeiten höhere Kosten verursacht oder sogar Investitionskosten für eine Neubaumaßnahme auslöst. Zusätzliche Personalkapazitäten für die Anlauf- und Leitfunktionen in den Beratungszentren würden ebenfalls zusätzliche laufende Kosten zur Folge haben. Ferner resultiert aus der rechtlichen Betrachtung, dass dem Antrag zur Kostenoptimierung im Interesse der Stadt Karlsruhe, aber auch zum Wohle der betroffenen Träger rechtliche Hürden entgegenstehen. Hinzu kommt, dass sich einige Träger in deckungsgleichen Beratungsfeldern befinden, was die Findung eines gemeinsamen Konsenses erschweren könnte. Die teilweise bereits über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen der Träger in ihrer Individualität, Identität und auch Pluralität würden grundsätzlich in Frage gestellt werden. Die Verwaltung sieht stattdessen als eine sinnvolle Alternative, mögliche Einsparpotentiale durch die inhaltliche Prüfung der bisher geleisteten Zuschüsse für die Beratungsstellen zu untersuchen. Dies wird derzeit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung parallel geprüft. Vor einer von der Verwaltung nicht empfohlenen Weiterverfolgung müsste mit sämtlichen betroffenen Trägern und Organisationen der Dialog gesucht und deren notwendige Bereit- schaft zur Umsetzung dieses Antrags erkundet werden. Da es sich bei den ermittelten und in dieser Ausarbeitung dargelegten Zahlen um eine erste Schätzung handelt, müsste hier des Weiteren eine detaillierte, zeit- und personenintensive Untersuchung im Rahmen eines Pro- jektes in die Wege geleitet werden. Vor allem die Immobilien- und Raumsituation müsste konkretisiert und die vorhandenen Raumressourcen genau eruiert werden. Die Laufzeit für diese Ermittlungen wird von Seiten der Verwaltung wegen der Trägervielfalt auf mindestens 1,5 Jahre geschätzt. Die Verwaltung schlägt daher vor, von der Ansiedlung der Beratungsstellen in Beratungs- zentren an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet abzusehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2010 den Antrag der FDP-Fraktion „Ein- richtung von Beratungsstellenzentren“ zur Vorberatung in den Sozialausschuss verwiesen. Nach Kenntnisnahme der Vorbemerkung und nach Vorberatung im Sozialausschuss emp- fiehlt das Bürgermeisteramt, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Dezember 2010

  • Beratungszentrenzuschüsse_Anlage1
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