Leitlinien gegen Kinderarmut - Teil A Präambel und Ziele, Teil B Maßnahmen
| Vorlage: | 26140 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.12.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 593 17 öffentlich Dez. 3 Leitlinien gegen Kinderarmut - Teil A Präambel und Ziele, Teil B Maßnahmen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 01.12.2010 5 Zustimmung Gemeinderat 14.12.2010 17 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut zustimmend zur Kenntnis und verabschiedet diese. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Karlsruhe sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Liga der freien Wohlfahrtspflege und Attac Karlsruhe entwickelte die Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut. Diese wur- den bei der Klausurtagung des Sozialausschusses zum Armutsbericht, Armutsbe- kämpfungsprogramm am 14.01.2010 vorgestellt und mit den Tagungsteilnehmerin- nen und Tagungsteilnehmern in Teil A und am 22.07.2010 in einer weiteren Klausur- tagung in Teil B abgestimmt. Teil A war bereits in der Sozialausschusssitzung am 31.03.2010 Gegenstand der Vorberatung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut Teil A Präambel und Ziele In Karlsruhe wird kein Kind zurückgelassen. Als Stadt des Rechts übernimmt Karls- ruhe hier eine Vorreiterrolle, um die UN-Kinderrechtskonvention auf allen politischen Ebenen konsequent umzusetzen. Die Zahl armer Familien in Deutschland und mit ihnen der Anteil armer Kinder hat seit 1965 stetig zugenommen. Damit haben sich die Bedingungen des Aufwachsens für diese Kinder dramatisch verschlechtert. Die Chancen auf gesellschaftliche Teil- habe und persönliche Unversehrtheit eines Kindes hängen stark von der sozialen Lage der Familie ab, in der es aufwächst. Familiäre Armut ist eine Lebenslage, die vorrangig als Zeichen dafür gesehen wird, dass gesellschaftliche Verhältnisse verändert werden müssen. Sie schränkt die Handlungsspielräume der Betroffenen - insbesondere der Kinder - in den verschie- denen Dimensionen gravierend ein: materielle Versorgung, Bildung und Gesundheit, soziale und kulturelle Teilhabe. Familiäre Armut führt zu sozialer Ausgrenzung. Mit den Leitlinien gegen Kinderarmut wird ein Handlungsrahmen für eine nachhaltige und ganzheitliche Bekämpfung der Kinderarmut und der familiären Armut in Karlsru- he vorgelegt. Die Leitlinien betreffen die verschiedenen Dimensionen von Kinderar- mut. Ziel der Leitlinien ist nicht nur die Bekämpfung der Folgen von Armut, sondern eine dauerhafte Veränderung von Verhältnissen, die zu Armut führen. 1.) Materielle Versorgung Armut bezeichnet sowohl eine materielle Mangelversorgung als auch die unzu- reichende Befriedigung nicht-materieller, soziokultureller Bedürfnisse. Sie behindert Entwicklungschancen des Kindes und hat Auswirkungen auf die Teilhabegerechtig- keit. Daher ist unser Ziel, dass Kinder keine Defizite bzgl. ihrer grundlegenden mate- riellen Versorgung und keine Stigmatisierung erfahren. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ziele Jedes Kind lebt in einer Wohnung, deren Größe, Lage und Ausstattung sowohl die kognitive als auch die soziale Entwicklung fördert. Der tägliche Bedarf an gesundheitlich ausgewogener und kindgerechter Nahrung ist langfristig gesichert. Die Kleidung steht altersentsprechend, jahreszeitlich und qualitativ angemessen zur Verfügung. Jedes Kind hat die Möglichkeit, seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend am Vereinsleben und vergleichbaren Aktivitäten seines Gemeinwesens teilzu- nehmen. Jedes Kind verfügt über einen altersentsprechend angemessenen Barbetrag, über den es selbstbestimmt verfügen kann. 2.) Kultureller Bereich und Bildung Über Kultur und Bildung werden die Zugänge zu Einkommen, Anerkennung sowie zu Handlungsspielräumen im ökonomischen, aber auch psychosozialen Sinne geschaf- fen. Aus diesem Grunde ist die frühzeitige und ausreichende Förderung der Familien für die Entwicklung der kulturellen und Bildungskompetenzen von Kindern notwendi- ge Voraussetzung. Ziele Familien sind in der Lage, die kulturellen und (Bildungs-)Interessen ihrer Kinder, unabhängig ihrer sozialen und finanziellen Lage, frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Ein gleichberechtigter Zugang zu Kinderbetreuung und Förderung im Vorschulal- ter (0 - 6 Jahre) ist realisiert. Es ist sichergestellt, dass alle Kinder gleiche Chancen auf Erfolg und Anerken- nung in allen Bildungseinrichtungen haben. Der öffentliche Raum ist so gestaltet, dass alle Angebote für alle Kinder gut und sicher zu erreichen sind und das kreative Potenzial von Eltern und Kindern durch sinnvolle Beteiligung hergestellt ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 3.) Soziale Dimension Armut schafft eine Verringerung von sozialen Ressourcen und führt damit zu einem Verlust gesellschaftlicher Partizipation. Stigmatisierung, Isolation, Vereinzelung und der Verlust von sozialen Unterstützungsnetzwerken sind ebenso Folgen wie die dar- aus hervorgehenden mangelnden sozialen Kompetenzen, der Verlust von Selbst- achtung und möglicherweise abweichendes Verhalten. Benachteiligung geht mit Iso- lation und fehlenden sozialen Unterstützungsnetzwerken einher und führt zu einer Abkehr vom Wertekanon der Gesellschaft. Soziale Gerechtigkeit in allen Bereichen des öffentlichen und sozialen Lebens ist ein zentrales Anliegen und insbesondere für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Ziele Gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation als Grundvoraussetzungen für alle Kinder und Jugendlichen sind verwirklicht. Sämtlichen Formen von Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung wird entgegengesteuert. Benachteiligte Kinder und Jugendliche werden besonders gefördert. 4.) Physische und psychische Gesundheit Armut, mangelnde Bildung und soziale Ausgrenzung verstärken sich gegenseitig und beeinträchtigen die gesamte körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern bis hin zu einer verkürzten Lebenserwartung. Viele benachteiligte Kinder weisen bereits bei der Einschulung Defizite bei Feinmotorik, Grobmotorik und Sprachfähigkeit auf. Schlechte oder einseitige Ernährung und Bewegungsmangel führen zu körperlichen und seelischen Auffälligkeiten wie Müdigkeit, Konzentrations- problemen und Übergewicht. Ziele Das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit ist umgesetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Es wird sichergestellt, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Sozial bedingte Unterschiede und Benachteiligungen in der Gesundheits- entwicklung werden vermieden und abgebaut. Karlsruhe richtet sich an der UN-Kinderrechtskonvention aus (bes. Art. 3, 4 und 24) Teil B Maßnahmen gegen Kinderarmut Wirksame Hilfe zielt auf Beseitigung der Ursachen von Armut und auf Stärkung der Kinder zusammen mit ihren Eltern. Sie fördert Selbstbewusstsein, Emanzipation und Mut. 1.) Allgemeine Maßnahmen Eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Karlsruhe sensibilisiert für das Thema soziale Gerechtigkeit und zielt auf die Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention ab. Die Stadt schöpft offensiv alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen und Dienstleister nach sozialen Krite- rien auszurichten. Die Arbeitsgruppe, die die Leitlinien gegen Kinderarmut entwickelt hat, beglei- tet gemeinsam mit Frau Altstadträtin Krug die Umsetzung der Maßnahmen. Die notwendigen finanziellen, personellen und fachlichen Mittel für die be- schlossenen Maßnahmen werden nach Haushaltslage und Gemeinderatsbe- schluss bereitgestellt. 2.) Materielle Versorgung Sozial benachteiligte Familien werden unterstützt: Die Stadt fördert Initiativen für mehr preiswerten Wohnraum, Ausbau des Mittagessenangebots für alle Kinder an Karlsruher Schulen und in Betreuungseinrichtungen, ergänzende Möglichkeiten durch Dritte zur Anschaffung/Finanzierung von Kinderkleidung im Rahmen des Kinderpasses werden akquiriert. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 3.) Kultureller Bereich, Bildung und soziale Teilhabe Grundlagen für eine freie Entfaltung der Persönlichkeit aller werden geschaffen: dauerhafte Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote des Karlsruher Kinderpasses und des Karlsruher Passes, dauerhafte Sicherung und Weiterentwicklung der Frühen Prävention, dauerhafte Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote zur Stärkung von Familien über Bildung und Beratung, Ausbau der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Masterplan), Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen, Ausbau der Schulen in Karlsruhe, zur besseren Förderung aller Kinder auch in Richtung neuer Schulmodelle, stigmatisierungsfreier Zugang für Schülerinnen und Schüler zu allen notwen- digen Ressourcen wie Lernmittel, Zusatzveranstaltungen, Landschulheimau- fenthalten, Erweiterung der kostenlosen Mitgliedschaft durch (Sport-)Vereine (und/oder Sponsoren) für Kinder über den Kinderpass, Erstellung eines Gesamtkonzepts „Beteiligungsprojekte für Kinder und Ju- gendliche“ zu allen Fragen, die sie betreffen, soziales Training, Kompetenztraining an Schulen, Vergünstigungen im ÖPNV für Karlsruher Kinderpass und Karlsruher-Pass- Besitzerinnen und -besitzer. 4.) Psychische und physische Gesundheit Niedrigschwellig angelegte medizinische Informations- und Versorgungsan- gebote, präventive Angebote zu Ernährung und Bewegung in Kindertageseinrichtun- gen und Schulen, kostenlose Elterntrainingskurse, die eine sichere Bindung fördern, stigmatisierungsfreie, aufsuchende psychosoziale Hilfen für belastete Fami- lien, Erarbeitung eines Konzepts zu „gesundheitsförderlicher Gesamtpolitik“ in Kooperation von Dez. 3 und Dez. 5. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Die Menschen, deren Entwicklungs- und Lebenschancen durch diese Maßnahmen verbessert werden sollen, werden bei der Planung und Durchführung der Maßnah- men möglichst miteinbezogen. Zur Verwirklichung der Leitlinien ergreift die Stadt Karlsruhe die erforderlichen Initiativen bei den zuständigen Körperschaften und Gremien. In der Residenz des Rechts sollen Grundrechte und Kinderrechte nicht nur auf dem Papier stehen. Erarbeitet von: Jürgen Ganter, Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Karlsruhe Lissi Hohnerlein, SOZPÄDAL e. V. Barbara Mehnert, AWO Kreisverband Karlsruhe-Stadt e. V. Klaus Pistorius, Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Georg Rammer, Attac Karlsruhe Dr. Frauke Zahradnik, Kinderbüro der Stadt Karlsruhe Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - die Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut zustimmend zur Kenntnis und verabschiedet diese. Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Dezember 2010