Jahresabschluss 2009: b) Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2009
| Vorlage: | 26122 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.08.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 18. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.12.2010 579 3 b öffentlich Dez. 4 Jahresabschluss 2009: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2009 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2010 3 b vorberaten Gemeinderat 14.12.2010 3 b Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2009 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussantrag). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresab- schluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berück- sichtigung besonderer gemeindehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2009 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2009 schließt wie folgt ab: < 1. Ergebnisrechnung 1.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen Ordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 865.642.955,00 € Ordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 893.862.430,84 € Differenz: 28.219.475,84 € +3,26 % Ordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 908.712.386,00 € Ordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 902.752.791,12 € Differenz: 5.959.594,88 € -0,66 % Außerordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 6.488.250,00 € Außerordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 11.761.911,55 € Differenz: 5.273.661,55 € +81,28 % Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 0,00 € Außerordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 14.008.581,44 € Die wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Planansät- zen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 2 Ziffer B näher erläutert. 1.2 Jahresergebnis Aus der obigen Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen lässt sich folgendes Jahresergebnis ermitteln: Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz - 43.069.431,00 € Ordentliches Ergebnis der Ergebnisrechnung -8.890.360,28 € Differenz: +34.179.070,72 € Sonderergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 6.488.250,00 € Sonderergebnis der Ergebnisrechnung -2.246.669,89 € Differenz: -8.734.919,89 € Jahresergebnis des Ergebnishaushalts -36.581.181,00 € Jahresergebnis der Ergebnisrechnung -11.137.030,17 € Differenz: +25.444.150,83 € Das ordentliche Ergebnis ist mit -8.890.360,28 Euro negativ, d. h., die ordentli- chen Aufwendungen werden nicht vollständig durch die ordentlichen Erträge gedeckt. Dieser Fehlbetrag wird nach § 25 Abs. 1 Satz 2 GemHVO mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus den Vorjahren verrechnet. Das außerordentliche Ergebnis (Sonderergebnis) ist mit -2.246.669,89 Euro negativ. Dieser Fehlbetrag wird nach § 25 Abs. 4 GemHJVO mit der Rücklage aus den Überschüssen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren verrechnet. Die Summe aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis ergibt ein negati- ves Jahresergebnis in Höhe von -11.137.030,17 Euro. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1.3 Übertragung von Budgetresten in das Haushaltsjahr 2010 (Ergebnishaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Restmittel für ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.264.310,00 € verteilen sich auf folgende Dienststellen: Umweltamt 1.115.800,00 € Schul- und Sportamt 745.700,00 € Sozial- und Jugendbehörde 3.402.810,00 € 2. Finanzrechnung 2.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen IST Fortgeschr. Ansatz Differenz Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 853.854.532,27 835.327.800,00 18.526.732,27 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -832.790.598,69 -842.388.840,00 9.598.241,31 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 21.063.933,58 -7.061.040,00 28.124.973,58 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.455.932,13 30.609.159,00 -3.153.226,87 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -81.969.339,79 -116.568.952,00 34.599.612,21 Saldo aus Investitionstätigkeit -54.513.407,66 -85.959.793,00 31.446.385,34 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -33.449.474,08 -93.020.833,00 59.571.358,92 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 0,00 107.300.000,00 -107.300.000,00 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen -16.079.420,51 -14.354.150,00 -1.725.270,51 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -16.079.420,51 92.945.850,00 -109.025.270,51 Finanzierungsmittelbestand -49.528.894,59 -74.983,00 -49.453.911,59 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 1.151.995.567,18 0,00 - Haushaltsunwirksame Auszahlungen -1.064.258.165,58 0,00 - Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 87.737.401,60 0,00 - Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 19.092.258,07 0,00 - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln 38.208.507,01 0,00 - Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 57.300.765,08 0,00 - Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 21.063.933,58 Euro. Dieser Überschuss aus dem laufenden Betrieb stand voll- ständig für die Investitionstätigkeit und zur Kredittilgung zur Verfügung. Abzüglich des Saldos aus der Investitionstätigkeit wird ein Finanzierungsmittel- bedarf in Höhe von 33.449.474,08 Euro ausgewiesen. Somit konnten die getä- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 tigten Investitionen nicht vollständig aus dem laufenden Betrieb finanziert wer- den. Dazu mussten vorhandene Eigenmittel verwendet werden. Zudem erfolgte eine Kredittilgung in Höhe von 16.079.420,51 Euro, so dass sich der Finanzie- rungsmittelbestand um 49.528.894,59 Euro verringerte. 2.2 Übertragung von Restmitteln in das Haushaltsjahr 2010 (Finanzhaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 58.827.933,00 € verteilen sich auf folgende Teilhaushalte: Gebäudewirtschaft 11.992.970,00 € Tiefbau incl. Stadtentwässerung 17.678.320,00 € Stadtplanung 4.570.210,00 € Abfallwirtschaft 4.553.000,00 € Liegenschaften 4.450.760,00 € Schul- und Sportamt 2.018.360,00 € Bürgerservice und Sicherheit 1.998.290,00 € Gartenbau 1.753.880,00 € Bäder 1.689.410,00 € Zoo 1.685.750,00 € Soziales und Jugend 1.669.633,00 € Kultur 1.564.770,00 € Feuerwehr 1.075.180,00 € Hauptverwaltung 537.250,00 € Friedhof und Bestattung 473.940,00 € Personal- und Organisation 332.700,00 € Ortsverwaltungen einschl. Stadtamt Durlach 322.240,00 € Finanzen 123.500,00 € Sonstige Dienststellen 337.770 ,00 € zusammen : 58.827.933,00 € Die in das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 61.000 € sind im Teilhaushalt Hauptverwaltung aus der Anschaffung von Vorräten angefallen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 3. Vermögensrechnung (Bilanz) Zum Jahresabschluss stellen sich die Bilanzpositionen in Aktiva und Passiva wie folgt dar: 31.12.2009 31.12.2008 Differenz Euro % Euro % Euro Aktiva Vermögen Immaterielles Vermögen 1.063.068,66 0,04 815.727,49 0,03 247.341,17 Sachvermögen 1.885.957.285,79 74,59 1.854.399.088,13 72,48 31.558.197,66 Finanzvermögen 619.471.970,23 24,50 687.217.117,38 26,86 -67.745.147,15 Summe Vermögen 2.506.492.324,68 99,13 2.542.431.933,00 99,37 -35.939.608,32 Abgrenzungsposten 21.929.780,05 0,87 16.083.222,53 0,63 5.846.557,52 Vermögen insgesamt 2.528.422.104,73 100,00 2.558.515.155,53 100,00 -30.093.050,80 Passiva Kapitalposition Basiskapital 1.259.867.358,31 49,83 1.260.027.817,28 49,25 -160.458,97 Rücklagen 53.394.611,85 2,11 45.667.163,38 1,78 7.727.448,47 Ergebnis -11.137.030,17 -0,44 1.446.526,74 0,06 -12.583.556,91 Sonderposten 364.227.480,96 14,41 358.631.187,28 14,02 5.596.293,68 Summe Kapitalposition 1.666.352.420,95 65,90 1.665.772.694,68 65,11 579.726,27 Rückstellungen 628.814.914,33 24,87 626.613.282,91 24,49 2.201.631,42 Verbindlichkeiten 184.522.460,10 7,30 217.665.016,75 8,51 -33.142.556,65 Passive Rechnungsabgrenzung 48.732.309,35 1,93 48.464.161,19 1,89 268.148,16 Kapital insgesamt 2.528.422.104,73 100,00 2.558.515.155,53 100,00 -30.093.050,80 Die wesentlichen Positionen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 1 Ziffer C näher erläutert. > 4. Rechenschaftsbericht Der der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschafts- bericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresab- schlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2009 der Stadt Karlsru- he gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 5 - 8 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2009 ge- mäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95 b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95 b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorbera- tung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2009 Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2009 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, das hierüber einen Schlussbe- richt erstellt hat. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von der Leiterin des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2009 der Stadt Karlsruhe wie folgt festgestellt: Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis > Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüg- lich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werk- tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.“ Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Dezember 2010