Doppelhaushalt 2011/2012: Ausschlussfristen für Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

Vorlage: 26091
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 07.12.2010

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Ausschlussfristen
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 07.12.2010 575 2 öffentlich Dez. 4 Doppelhaushalt 2011/12: Ausschlussfristen für Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 07.12.2010 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge von Gemeinderatsfraktionen und Ge- meinderatsmitgliedern zum Doppelhaushalt 2011/12 in der Hauptausschusssitzung am 15.02.2011 und bei den Haushaltsberatungen am 22./23.02.2011 nur behandelt werden können, wenn sie schriftlich bis zum 25.01.2011 beim Oberbürgermeister eingegangen sind. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Termine/Ausschlussfristen für Anträge aus der Mitte des Gemeinderates Der aktuelle Zeitplan sieht folgende Termine vor: Einbringung in den Gemeinderat 07.12.2010 Haushaltsreden der Fraktionen 18.01.2011 Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte 25.01.2011 des Gemeinderates Antworten der Verwaltung an Fraktionen 03.02.2011 Vorberatung im Hauptausschuss 15.02.2011 Beratung im Gemeinderat 22./23.02.2011 Die erforderliche Fortschreibung des Satzungs- und Planentwurfs aufgrund der durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 22./23.02.2011 beschlossenen Änderungen kann erst in den Tagen nach der Sitzung durchgeführt werden. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2011 wird dann die Verwaltung den endgültigen Beschluss zur Vorlage und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge von Gemeinderatsfraktionen und Ge- meinderatsmitgliedern zum Doppelhaushalt 2011/2012 in der Hauptausschusssit- zung am 15.02.2011 und bei den Haushaltsberatungen am 22./23.02.2011 nur be- handelt werden können, wenn sie schriftlich bis zum 25.01.2011 beim Oberbürger- meister eingegangen sind. Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. November 2010