Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes “Gießbachnierung/Im Brühl”

Vorlage: 26036
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Knielingen, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 24.11.2010

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 OSR-Vorlage Nr. 101 Lageplan Landschaftsschutz
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • TOP 1 OSR-Vorlage Nr. 101 LSG Gießbachnierung - Im Brühl
    Extrahierter Text

    ANTRAG der GLG-Fraktion vom 04.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 24.11.2010 101 1 öffentlich Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Gießbachnierung/Im Brühl“ Seit 2004 befindet sich das Gebiet „Im Brühl/Tiergarten bei Grötzingen“ als Auswei- sungsvorschlag zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) im Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe, der bereits 2005 vom Regierungspräsidium ge- nehmigt wurde. Im Oktober 2005 wurde in einer Sitzung von Umweltausschuss und Na- turschutzbeirat des Gemeinderats der Flächenumfang des Gebietes unter dem Namen „Gießbachniederung/Im Brühl“ festgelegt. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist im Jahr 2006 erfolgt. Seit dem ist das genannte Gebiet in der Bearbeitung der Stadt- verwaltung. Der Gemeinderat hat am 27.01.2009 dem Antrag an die Stadtverwaltung, die LSG- Ausweisung des Gebiets „schnellstmöglich“ abzuschließen mehrheitlich zugestimmt (Protokoll zu TOP 8). Der Stand der Bearbeitung ist unklar, wie die Stellungnahme der Stadtverwaltung zu einer Anfrage im Gemeinderat am 30.03.2010 zeigt. Es wird darauf hingewiesen, dass „kleinere Korrekturen“ wegen „gegenläufigen Interessen (z.B. ge- werbliche Nutzung, Wohnnutzungen, etc.)“...“angedacht“ sind, sodass dann „ggf. noch- mals“ der Ortschaftsrat Grötzingen beteiligt wird (TOP 31). Das Grötzinger Schutzgebiet wird außerdem deshalb nicht weiter bearbeitet, weil es in der Verwaltung mit dem Verfahren Erweiterung LSG „Oberwald-Rissnert“ zusammen- hängt und dagegen vom OSR Wolfartsweier Einwände erhoben worden sind. Insgesamt ergibt sich das Bild einer gewollten Verzögerung der LSG-Ausweisung. Wir beantragen: 1. Die Stadtverwaltung bearbeitet zügig die Ausweisung des Gebiets „Gieß- bachniederung/Im Brühl“ zum Landschaftsschutzgebiet. Dazu wird das Verfahren vom Entwurf „Erweiterung LSG Oberwald-Rissnert“ in Wolfarts- weier und Durlach abgekoppelt. 2. Unter Einhaltung des Eingliederungsvertrags wird der Ortschaftsrat Gröt- zingen vor der Beteiligung der Öffentlichkeit gehört. Der Entwurf wird bei der Ortsverwaltung für jeden Grötzinger zugänglich ausgelegt. Mit freundlichen Grüßen Birgit Hauswirth-Metzger Stellungnahme der Ortsverwaltung: Zu 1.: Es ist zutreffend, dass die förmlichen Verfahren zur Ausweisung des Landschafts- schutzgebietes „Gießbachniederung – Im Brühl“ und zur Erweiterung des Landschafts- schutzgebietes „Oberwald-Rißnert“ von der Naturschutzbehörde 2006 mit einer ersten Anhörung der Träger öffentlicher Belange zum Schutzgebietsabgrenzungs- bzw. – erweiterungsentwurf zeitgleich in Angriff genommen wurden. Eine Koppelung dieser beiden Verfahren dargestellt, dass der Fortgang des einen Ver- fahrens unmittelbar zwingend mit dem Fortgang des anderen Verfahrens verknüpft wä- re, besteht indessen nicht. Beide Verfahren weisen zugegebenermaßen jedoch teils Gemeinsamkeiten auf, die den Eindruck einer solchen Koppelung erwecken können. So sah sich die Naturschutzbehörde – auch in Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2009 – z. B. in beiden Fällen veranlasst, 2009 eine fundierte Würdigung zur Schutzwürdigkeit der geplanten Landschaftsschutzflächen in Auftrag zu geben. Dies um jeweils über tragfähige aktuelle Grundlagen zu verfügen, die einem erforderlichen Ab- gleich mit gegenläufigen Interessen (z. B. gewerbliche Nutzungen) standhalten. Für die Flächen „Gießbachniederung – Im Brühl“ sind bekanntlich Korrekturen der Schutzge- bietsgrenzen angedacht, die durch Kompensation an anderer Stelle ausgeglichen wer- den sollen. Der Eindruck, die Verwaltung betreibe das Verfahren unter „gewollten Ver- zögerungen“ ist nicht zutreffend. Ziel des Verfahrens zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ist es u. a., die Vorgaben des Landschaftsplans bei der praktischen Umsetzung im Detail zu prüfen und zu optimieren. Dabei sind auch konkurrierende Belange, z. B. aktuelle Überlegungen zur Gewerbeflächenvorsorge oder Siedlungserweiterung, in der Abwägung der Natur- schutzbehörde angemessen zu berücksichtigen und ggf. ein Interessenausgleich her- beizuführen. Es kann auf die Ausführungen in der Stellungnahme zu TOP 31, Vorlage Nr. 339 der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2010 verwiesen werden. Die Naturschutzbehörde be- findet über die Festlegung der Schutzgebietsgrenzen nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Die Gemeinde ist gemäß § 74 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg im Verordnungsverfahren zu hören. Zum aktuellen Stand der Dinge Landschaftsschutzgebiet „Gießbachniederung im Brühl“ (Anlage 1) Die in der Skizze gelb dargestellte Fläche zwischen Bundesautobahn A 5, Herdweg und Pfinzentlastungskanal, welche die Gewanne „Kleine Weide“ und „Herdwegwiesen“ um- fasst (Flächenumfang ca. 11 ha. Brutto, incl. Kompostplatz, RÜB und Abstandstreifen BAB) soll aus der LSG-Planung herausgenommen werden. Dieser Bereich würde aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung des Gewerbegebiets „Auf der Breit“ dar- stellen und eine u. E. vertretbare, planerisch und technisch naheliegende beidseitige Erschließung der an den Herdweg angrenzenden autobahnnahen Flächen ermöglichen. Als Kompensation für diese Flächen nördlich des Herdweges ist im Gegenzug ein adä- quater Verzicht auf Gewerbeflächen im Westen der Stadt bei Knielingen angedacht. Aktuell in der Abstimmung und Prüfung sind hierzu die geplanten Gewerbegebiete „Dis- telgrund“ (FNP-Nr. KA-023) und die ehemalige Erweiterungsfläche der Firma MiRO, ggf. auch „Knielingen-West“. Einer ersten ökologischen Betrachtung zufolge kann der Verzicht auf die Nutzung dieser Flächen durchaus einen angemessenen Ausgleich dar- stellen. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Stadtverwaltung noch Diskussions- und Abstim- mungsbedarf hinsichtlich der Gesamtfläche und der genauen Abgrenzung des geplan- ten Landschaftsschutzgebietes. Deshalb ist hier derzeit noch keine abschließende Wer- tung möglich. Da die künftige Abgrenzung dieses Bereichs nicht unerhebliche Auswir- kungen auf die Siedlungsentwicklung und den Flächenvorrat im Osten der Stadt hat, ist eine fundierte und sachgerechte Abwägung aller Belange ohne Zeitdruck äußerst wich- tig. In gleicher Weise äußerte sich Herr Oberbürgermeister Fenrich in einer Stellungnahme an die GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und verwies ganz aktuell auf die Gemeinderats- sitzung vom 21.09.2010, dort TOP 7 (Ziele und Handlungsstrategien für das Karlsruher Flächenmanagement). Gerade bei der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt und der abschließenden Stellungnahme von Frau Erster Bürgermeisterin Mergen sei deut- lich geworden, welche vielfältigen Belange und unterschiedlichen Planungsüberlegun- gen sowie Einflüsse Dritter hierbei zu berücksichtigen sind. Eine vorausschauende Stadtpolitik müsse sich hier auch Möglichkeiten für die künftige Entwicklung der Stadt offen lassen. Bei einer evtl. Änderung des geplanten Grenzverlaufs stellt sich naturgemäß auch die Frage nach geeigneten Kompensationsflächen. All dies benötigt leider doch mehr Zeit als ursprünglich angedacht. Ausblick Zum weiteren Gang der Beratungen in den Gremien ist vorgesehen, die ursprünglich ins Auge gefasste Behandlung in den Ortschaftsräten vorerst noch zurückzustellen und zuvor das Thema auf die Tagesordnung der Ausschüsse zu setzen, zunächst im Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit, evtl. im Planungsausschuss, ggf. auch erneut im Gemeinderat. Zu 2.: Die Behandlung des Verordnungsentwurfes für das Landschaftsschutzgebiet „Gieß- bachniederung – Im Brühl“ in den Ortschaftsräten (Grötzingen und Durlach) wird nach Beratung in den Ausschüssen und vor Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Es entspricht der ständigen Praxis der Naturschutzbehörde, dass die öffentliche Ausle- gung eines Verordnungsentwurfes nicht allein bei der Naturschutzbehörde, sondern zugleich auch bei der jeweiligen Ortschaft, deren Gemarkung von der Planung betroffen ist, erfolgt. Entsprechendes wird auch in angesprochenen Verfahren erfolgen. Zur Ein- sichtnahme für die Bürger/innen wird ein Plansatz jeweils auch bei der Ortsverwaltung Grötzingen und beim Stadtamt Durlach zur Einsichtnahme ausgelegt werden.