Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe

Vorlage: 25933
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg, Südstadt, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss

    Datum: 17.11.2010

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 JHA Beteiligungskonzept 20101109
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2010 6 öffentlich Dez. 3 Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 17.11.2010 6 Gemeinderat 14.12.2010 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss das hier vorge- legte Konzept zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt die Umsetzung der vorge- schlagenen Maßnahmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja x Handlungsfeld: 4 Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 30.03.2010 wurde dem Stadtjugendausschuss in Kooperation mit dem Kinderbü- ro vom Gemeinderat der Auftrag erteilt, ein Gesamtkonzept zur Beteiligung von Kin- dern und Jugendlichen in Karlsruhe zu erstellen. Ziel ist es, Kinder- und Jugendbe- teiligung strukturell als festen Bestandteil auf kommunaler Ebene zu integrieren. 1. Vorbemerkung „Das Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen hat in den letzten zwei Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. Partizipation ist ein zentraler Motor für die Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft.“ 1 Für Kinder und Jugendliche ist die Erfahrung der Selbstwirksamkeit besonders wich- tig. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat in der Stadt Karlsruhe einen ho- hen Stellenwert. Dies kommt im Karlsruher Masterplan 2015 zum Ausdruck, wo im Handlungsfeld „Miteinander“ ausdrücklich Bürgerschaftliches Engagement und Ei- geninitiative der Bürgerinnen und Bürger gefordert und gefördert wird und die ver- bandsorientierte und freie Jugendarbeit explizit aufgefordert wird, die bisherigen pä- dagogischen Standards weiter zu entwickeln. In Karlsruhe wird basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere Arti- kel 12 2 , sowie auf Grundlage des § 8 Kinder und Jugendhilfegesetz in städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in politischer Interessensvertretung Beteiligung sowohl bei alltäglichen Abläufen berücksichtigt als auch durch spezielle Projekte gewährleistet. Partizipation von Kindern und Jugendlichen bedeutet eine aktive Teilnahme und Ab- gabe von Entscheidungskompetenz von den Erwachsenen. Hierbei geht es um Ent- 1 Stellungnahme des Bundesjugendkuratorium: Partizipation von Kindern und Jugendlichen – Zwi- schen Anspruch und Wirklichkeit 2 "(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsfragen entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden." Ergänzende Erläuterungen Seite 3 scheidungen, von denen die Partizipationsbeteiligten unmittelbar betroffen sind. Ernstgemeinte Beteiligung verändert Entscheidungsprozesse und Entscheidungser- gebnisse und wirkt sich unmittelbar auf die Lebenswelt der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen kann eine Vertiefung erfahren, wenn es gelingt, die Perspektive der Erwachsenen insbesondere Entscheidungsträgern und Planern zu verändern. Es ist notwendig, dass sich Erwachsene aktiv an der Welt der Kinder und Jugendlichen beteiligen. Die Zuwendung zu den Bedürfnissen und den Wahrnehmungen der Kinder und Ju- gendlichen ist ein Prozess, der gestaltbar ist. Auf Kinder und Jugendliche muss zu- gegangen werden, der Kontakt mit ihnen sollte in ihren Lebenswelten aufgenommen werden. Dies kann entweder direkt oder mit Hilfe von Pädagoginnen und Pädagogen geschehen, die mit den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen in den Stadt- teilen arbeiten. Das Erleben und der direkte Kontakt mit den Kindern und Jugendli- chen ergänzt und verändert grundsätzlich das vorhandene Wissen. Die bisherigen Erfahrungen in Karlsruhe zeigen, dass es sich lohnt, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert zu geben. Bislang fehlen hierfür eine eindeutige politische Willenserklärung und ein Gesamtkonzept. Dieses Konzept dient dazu, Partizipation von Kindern und Jugendlichen möglichst umfassend, nachhaltig und verbindlich in den kommunalen Strukturen und Institutio- nen in Karlsruhe zu verankern, und sie als Querschnittsaufgabe in den städtischen Ämtern anzusehen. 2. Das Konzept Die Förderung und Sicherung der Kinder- und Jugendbeteiligung soll durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1. Kinder und Jugendliche sind über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informie- ren, damit sie sich an allen Entscheidungen, die ihre unmittelbare Lebenswelt betreffen, angemessen beteiligen können. 2. Mitarbeitende in städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der politischen Interessensvertretung sowie bei Stadtent- wicklung und Stadtgestaltung sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Be- langen, die unmittelbar ihre Lebenswelt betreffen, zu beteiligen. 3. Der bereits existierende AK „Kinder – Mobilität und Verkehr“ und die darin vertretenen Ämter (Gartenbauamt, Karlsruher Verkehrsverbund, Kinderbüro, Ordnungs- und Bürgeramt, Schul- und Sportamt, Stadtjugendausschuss, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Umweltamt, Verkehrserziehung beim Polizei- präsidium) bilden die Basis zur Weiterentwicklung der Beteiligung. Vertrete- rinnen und Vertreter dieser Ämter treffen sich zur Absprache und Planung von Projekten, Vorhaben etc., die die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe betreffen, und beziehen im Bedarfsfalle weitere Beteiligte ein. 4. Die Federführung für die Umsetzung der Beteiligung liegt beim Stadtjugend- ausschuss e. V. in Abstimmung mit Kinderbüro, Jugendamt und Allgemeinen Sozialen Dienst sowie unter Einbezug von Fachleuten aus anderen Einrich- tungen und Ämtern. 5. Qualifizierung und Begleitung bezüglich Beteiligung von Kindern und Jugend- lichen wird im Fortbildungsprogramm des Personalamtes angeboten. 6. Eine Steuerungsgruppe unter Leitung des Stadtjugendausschuss e.V., beste- hend aus Vertreterinnen und Vertretern der Schülermitverantwortung, des Kinderbüros, des Jugendamtes und Allgemeinen Sozialen Dienstes stellt si- cher, dass das Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umge- setzt wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 3. Die Umsetzung Zur konkreten Umsetzung dieses Konzeptes nimmt die Arbeitsgruppe bereits be- währte Ansätze auf – insbesondere die Jugendforen, Bürgermeistersprechstunde für Kinder, Beteiligung in den Stadtteilen – und entwickelt sie weiter. Die bestehenden Elemente der Beteiligung werden aus den unterschiedlichen Bereichen ergänzt, fü- gen sich zu einem Gesamtkonzept zusammen und bieten eine Handlungsorientie- rung für die Beteiligten. Der Stadtjugendausschuss e. V. und das Kinderbüro werden in einem Jahr die wei- tere Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes vorlegen. 3.1 Die Jugendforen Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe führt bereits seit vielen Jahren Jugendfo- ren erfolgreich durch. Einige Beispiele aus den vergangenen Jahren sind:  Weststadt – ganztägiges Jugendforum in der Gutenbergschule zu Planung des Jugendcafés westside paradies  Südweststadt – Entwicklung des Jugendtreffs (politische Durchsetzung, Standortbewertung und Beteiligung bei der Baugestaltung)  Geroldsäcker – Sanierung eines Bolzplatzes  Südstadt – Klärung von Nachbarschaftskonflikten beim Bolzplatz Das Jugendforum ist eine anlass- bzw. themenorientierte Veranstaltung, bei der es in der Regel um die Lösung eines bestimmten Problems oder um die Realisierung eines konkreten Vorhabens geht (beispielsweise Neugestaltung von Spielflächen oder Bau eines Jugendtreffs). Jugendliche und erwachsene Entscheidungsverant- wortliche, wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Amtsleitungen, Stadträte und Stadträtinnen und Vertreterinnen und Vertreter der Bürgervereine besprechen, pla- nen und entscheiden dabei über das Vorhaben gemeinsam. Da sich Jugendliche in der Regel für Projekte in ihrem direkten Lebensumfeld engagieren, finden die Ju- gendforen lokal in einem konkreten Stadtteil oder Stadtviertel statt. Dabei werden die Jugendlichen auch angeleitet, ihr Vorhaben selbst zu präsentieren und möglichst die Veranstaltung selbst zu moderieren. Zudem zeigt das Jugendforum Jugendlichen demokratische Prinzipien und Handelsweisen auf. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Ein großer Vorteil des Jugendforums ist, dass es offen und für alle Jugendlichen, unabhängig ihrer Herkunft oder Bildung, zugänglich ist. Ebenso wichtig ist, dass sich Jugendliche spontan und auf vielfältige Weise beteiligen können, durch Mitreden, kreative Mithilfe bei Präsentation und Gestaltung, aber auch durch ihre alleinige An- wesenheit können Jugendliche ihre Unterstützung des Vorhabens demonstrieren. Das Jugendforum ist damit das wichtigste Angebot für die Kinder- und Jugendbetei- ligung. Es wird beabsichtigt, die Jugendforen stärker als bisher mit den Schülermitverant- wortungen in den örtlichen Schulen, den Jugendeinrichtungen und den Bürgerverei- nen zu vernetzen. Die planenden Ämter: Stadtplanungsamt, Gartenbauamt und Amt für Stadtentwicklung sind intensiver und früher einzubeziehen. Dies gilt bei ord- nungs- und sicherheitsrelevanten Themen, wie z.B. die Gewaltprävention auch für das Ordnungs- und Bürgeramt und die Polizei. Die Jugendforen müssen aber ein sehr niedrigschwelliges und unbürokratisches An- gebot bleiben. Ansonsten ist die Akzeptanz bei den Kindern und Jugendlichen ge- fährdet und das Verhältnis Verwaltungsaufwand zum Beteiligungsergebnis würde sich ungünstig entwickeln. Das Jugendforum als das wichtigste Instrument der Kinder- und Jugendbeteiligung ist deutlich zu stärken und wird deshalb zukünftig mindestens zwei Mal im Jahr vom Stadtjugendausschuss e.V. durchgeführt. 3.2 Die Bürgermeistersprechstunde beim Jugenddezernat für Kinder Ziel der Bürgermeistersprechstunde beim Jugenddezernat ist es, sowohl den Er- wachsenen die Perspektive der Kinder näher zu bringen als auch Kindern kleine Einblicke in Struktur und Organisation der Verwaltung zu ermöglichen, und dadurch gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Dabei ist die Sprechstunde als Ergänzung neben den bisher in Karlsruhe praktizier- ten Methoden eine hervorragende Möglichkeit, die Befindlichkeit von Kindern zu ver- schiedenen Themen zu erfragen. Diese können dann wiederum in Beteiligungsver- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 fahren vor Ort vertieft, aber auch als Aufgabe für die Verwaltung weiter verarbeitet werden. Beteiligt werden sollen grundsätzlich Kinder aller Altersgruppen. Realistischerweise wird eine Konzentration auf das Alter von acht bis vierzehn Jahren erfolgen. Im direkten Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister Missstände, aber auch Wünsche und Erwartungen der Kin- der in Karlsruhe kennen lernen. Durch eine fachliche Überprüfung durch die direkte Einbeziehung der betroffenen Fachämter ist eine schnelle Übertragung in die Ver- waltung und damit eine Umsetzung auf dem ‚kurzen Dienstweg’ möglich. Unter Federführung des Kinderbüros der Stadt Karlsruhe wird mindestens zweimal jährlich eine Kindersprechstunde durchgeführt. 3.3. Beteiligung in den Stadtteilen Die Spielleitplanung als Pilotprojekt wurde im Rahmen des Programms ‚Soziale Stadt’ in Mühlburg erfolgreich durchgeführt. In Anlehnung an dieses Konzept wird in allen Stadtteilen, insbesondere in welchen dieses Sanierungsprogramm durchge- führt wird, Kinder- und Jugendbeteiligung als fester Bestandteil des Prozesses ver- ankert. Hierbei können Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse und Wünsche durch unterschiedliche altersgerechte Methoden (z.B. Mental maps, Streifzüge, Präsenz vor Ort) direkt äußern. Die Vernetzung mit den Akteurinnen und Akteuren im Stadt- teil sichert den Informationsfluss mit dem Ziel einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Die Koordination der Beteiligungsverfahren liegt beim Kinderbüro in Abstim- mung mit den Planungsämtern. 3.4. Beteiligung im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, in der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) und der Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) In diesen Bereichen ist ein erfolgreicher Hilfeverlauf wesentlich von der Mitwirkung der betroffenen Familienmitglieder abhängig. Beteiligung und Kooperation der Kin- Ergänzende Erläuterungen Seite 8 der, Jugendlichen und Eltern gilt als Hauptprädiktor für den Erfolg einer Jugendhil- femaßnahme. Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personenberechtigten stärker berücksichtigt werden sol- len, braucht es differenzierte Beteiligungsformen in der Jugendhilfe. Dies gilt insbe- sondere in der individuellen Hilfeplanung sowie der Jugendhilfeplanung. Hierzu ge- hört die Erarbeitung und Erprobung von Beteiligung eröffnenden Arbeitsformen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Beschluss: I. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss das hier vorgelegte Konzept zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2010. III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2010. IV. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates/Ausschusses. Dez.1: Dez.2: Dez.3: Dez.4: Dez.5: Dez.6: Stadtplanungsamt: Gartenbauamt: Amt für Stadtentwicklung: Ordnungs- und Bürgeramt: Tiefbauamt: Schul- und Sportamt: Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Umweltamt: Dir SJB: StJA e.V. Sachbearbeiter: Herr Pistorius Tel.: R 5600 AZ: (nur für interne Bearbeitung)