Beitragserhöhung für die städtischen Kindertagesstätten
| Vorlage: | 25932 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.11.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2010 5 öffentlich Dez. 3 Beitragserhöhung für die städtischen Kindertagesstätten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 17.11.2010 5 Gemeinderat 14.12.2010 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, die Benutzungs- entgelte der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2011 und 01.01.2012 wie dar- gestellt zu erhöhen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Mehreinnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 0,00 Euro 138.100 € für 2011 109.600 € für 2012 0,00 Euro Produktgruppe: 1.500.36.50 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 die Zuschüsse an die freien Träger um 1,8 Mio. Euro erhöht. Ziel der Maßnahme war, dass die freien Träger ihre Benutzungsentgelte auf das Niveau der städtischen Tagesstättenbeiträge absenken. Mit der Re- gelung wurde gleichzeitig verknüpft, dass bei künftigen Beitragserhöhungen der freien Träger die städtischen Einrichtungen auf dieses Niveau nachziehen. Danach wurden die Benutzungsentgelte zum 01.06.2009 erhöht. Die katholische Kirche erhöht nun ihre Beiträge zum 01.09.2010 um 6,5%, die evangelische Kirche um 3,5% und 2011 nochmals um 3%. Entsprechend des zum Doppel- haushalt 2007/2008 gefassten Beschlusses muss die Stadt Karlsruhe die Benutzungsentgelte ih- rer Kindertageseinrichtungen ebenfalls erhöhen. Es wird vorgeschlagen, die Benutzungsentgelte der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2011 um 3,5% und zum 01.01.2012 um weitere 3% wie folgt zu erhöhen: Erhöhung zum 01.01.2011 Angebotsform alter Bei- trag Erhöhungs- betrag neuer Bei- trag prozentuale Steigerung 0-3-Jährige Erstkind (ganztags) 269,00 € 9,00 € 278,00 € 3,35% Zweitkind (ganztags) 50,00 € 2,00 € 52,00 € 4,00% Erstkind 5,0 Std. (ohne Essen) 143,00 € 5,00 € 148,00 € 3,50% Zweitkind 5,0 Std. (ohne Essen) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Erstkind 6,5 Std. (ohne Essen) 186,00 € 7,00 € 193,00 € 3,76% Zweitkind 6,5 Std. (ohne Essen) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% 3-6-Jährige Erstkind (ganztags) 187,00 € 7,00 € 194,00 € 3,74% Zweitkind (ganztags) 50,00 € 2,00 € 52,00 € 4,00% Dritt- und weitere Kinder (ganztags) 30,00 € 1,00 € 31,00 € 3,33% Erstkind Regelkindergarten 63,00 € 2,00 € 65,00 € 3,17% Zweitkind Regelkindergarten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Dritt- und weitere Kinder Regelkindergarten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Erstkind Verlängerte Öffnungszeit 72,00 € 3,00 € 75,00 € 4,17% Zweitkind Verlängerte Öffnungszeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Dritt-u. weitere Kinder Verlängerte Öffnungszeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Schulkinder Erstkinder Ganztageshort 129,00 € 5,00 € 134,00 € 3,88% Zweitkinder Ganztageshort 85,00 € 3,00 € 88,00 € 3,53% Dritt- und weitere Kinder Ganztageshort 30,00 € 1,00 € 31,00 € 3,33% Erstkinder Vor-/Nachmittagshort 102,00 € 4,00 € 106,00 € 3,92% Zweitkinder Vor-/Nachmittagshort 69,00 € 2,00 € 71,00 € 2,90% Dritt- und weitere Kinder Ganztageshort 30,00 € 1,00 € 31,00 € 3,33% Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Erhöhung zum 01.01.2012 Angebotsform alter Bei- trag Erhöhungs- betrag neuer Beitrag prozentuale Steigerung 0-3-Jährige Erstkind (ganztags) 278,00 € 9,00 € 287,00 € 3,24% Zweitkind (ganztags) 52,00 € 1,00 € 53,00 € 1,92% Erstkind 5,0 Std. (ohne Essen) 148,00 € 4,00 € 152,00 € 2,70% Zweitkind 5,0 Std. (ohne Essen) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Erstkind 6,5 Std. (ohne Essen) 193,00 € 5,00 € 198,00 € 2,59% Zweitkind 6,5 Std. (ohne Essen) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% 3-6-Jährige Erstkind (ganztags) 194,00 € 5,00 € 199,00 € 2,58% Zweitkind (ganztags) 52,00 € 1,00 € 53,00 € 1,92% Dritt- und weitere Kinder (ganztags) 31,00 € 1,00 € 32,00 € 3,23% Erstkind Regelkindergarten 65,00 € 2,00 € 67,00 € 3,08% Zweitkind Regelkindergarten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Dritt- und weitere Kinder Regelkindergarten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Erstkind Verlängerte Öffnungszeit 75,00 € 2,00 € 77,00 € 2,67% Zweitkind Verlängerte Öffnungszeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Dritt-u. weitere Kinder Verlängerte Öffnungszeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00% Schulkinder Erstkinder Ganztageshort 134,00 € 4,00 € 138,00 € 2,99% Zweitkinder Ganztageshort 88,00 € 3,00 € 91,00 € 3,41% Dritt- und weitere Kinder Ganztageshort 31,00 € 1,00 € 32,00 € 3,23% Erstkinder Vor-/Nachmittagshort 106,00 € 3,00 € 109,00 € 2,83% Zweitkinder Vor-/Nachmittagshort 71,00 € 3,00 € 74,00 € 4,23% Dritt- und weitere Kinder Ganztageshort 31,00 € 1,00 € 32,00 € 3,23% Mit der Erhöhung der Benutzungsentgelte werden im Haushaltsjahr 2011 138.100 Euro und im Haushaltsjahr 2012 weitere 109.600 Euro an Mehreinnahmen erzielt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: I. Antrag an den Jugendhilfeausschuss/Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, die Benutzungsentgelte der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2011 und 01.01.2012 wie dargestellt zu er- höhen. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2010. III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2010. IV. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ju- gendhilfeausschusses und Gemeinderats. Dez.1: Dez.2: Dez.3: Dez.4: Dez.5: Dez.6: Stadtkämmerei: Dir.SJB: Sachbearbeiter: Herr Rauscher Tel.: 133-5145 (nur für interne Bearbeitung)