Kommunaler Ordnungsdienst und Straßensozialarbeit
| Vorlage: | 25930 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.11.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.11.2010 2 öffentlich Dez. 3 Kommunaler Ordnungsdienst und Straßensozialarbeit Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 17.11.2010 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Straßensozialarbeit zur Kenntnis. Es wird festgestellt, dass Straßensozialarbeit nicht geeignet ist, um den verschiedenartigen Konflikten und Störungen in der Innenstadt zu begegnen und somit keine Alternative zum Kommunalen Ordnungsdienst darstellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE vom 02.03.2010 für die Gemeinde- ratssitzung am 02.03.2010 wird als Alternative zum kommunalen Ordnungsdienst zur Be- gegnung der verschiedenartigen Konflikte oder Störungen in der Innenstadt zusätzliche Straßensozialarbeit vorgeschlagen. Die Klärung dieser Frage wurde in den Sozialausschuss und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Ziel des in der gleichen Sitzung beschlossenen Kommunalen Ordnungsdienstes ist der Voll- zug kommunaler und gesetzlicher Vorgaben, das Nachgehen von aktuellen Störungen und Beschwerden (z. B. Lärmbeschwerden, Ruhestörungen) und das konsequente Durchsetzen von allgemeingültigen Regeln und Normen. Straßensozialarbeit Straßensozialarbeit ist eine Methode der sozialen Arbeit, die sich an junge Menschen richtet, die aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihres Verhaltens und/oder ihres alternativen Lebensstils von der Gesellschaft benachteiligt beziehungsweise ausgegrenzt und von den herkömmlichen Angeboten der sozialen Arbeit nicht erreicht werden. Deren zentraler Sozia- lisations- und Lebensort ist der öffentliche Raum. Um Kontakt zu diesen jungen Menschen aufnehmen zu können, haben sich in der Mobilen Jugendarbeit folgende Arbeitsprinzipien bewährt, die gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendar- beit/Streetwork Baden-Württemberg e. V. erarbeitet wurden: Freiwilligkeit: Die Adressatinnen und Adressaten entscheiden über die Art und den Um- fang des Kontakts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen sich in der Lebenswelt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Gäste. Anonymität: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten die Vorschriften über Ver- schwiegenheitspflicht und Datenschutz im Sozialgesetzbuch, im Strafgesetzbuch und im Bundesdatenschutzgesetz ein. Ohne das Mandat der Adressatinnen und Adressaten werden keine personenbezogenen Daten erhoben und keine personenbezogenen Akten geführt. Auf Wunsch kann anonym beraten werden. Parteilichkeit: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsfeld orientieren sich an den Problemen, welche die Adressatinnen und Adressaten haben und nicht an jenen, die sie eventuell verursachen. Das Arbeitsfeld übernimmt Interessenvertretungs- und Lobby- funktion. Mobile Jugendarbeit/Streetwork unterstützt die jungen Menschen bei der Durchsetzung und Inanspruchnahme gesetzlich garantierter Rechte und Leistungen. Transparenz: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalten sich offen, ehrlich und au- thentisch und machen den Adressatinnen und Adressaten deutlich, welche Möglichkei- ten und Grenzen sie haben. Akzeptanz: Unabhängig davon, ob die Adressatinnen und Adressaten etwas an ihrer Lebenssituation verändern wollen, begegnen die Mitarbeitenden ihnen mit Achtung und Wertschätzung, bemühen sich um das Verständnis ihrer Lebenssituation und Bedürfnis- se und halten Kontakt. Straßensozialarbeit ist ein niedrigschwelliger und lebensweltorientierter Ansatz. Deshalb ist ein Schwerpunkt der Arbeit das Aufsuchen der Zielgruppen an ihren Treffpunkten zu festen verbindlichen Zeiten, um neben Kontaktaufnahme und -pflege die Jugendlichen über das Hilfe- und Beratungsangebot zu informieren und vor Ort Beratung anzubieten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei festen Cliquen beziehungsweise Gruppen werden gemeinsam mit den jungen Menschen Alternativen zu ihrem gewohnten Freizeitverhalten entwickelt und umgesetzt. Dazu gehören die Durchführung regelmäßiger Freizeit- und Sportaktivitäten und Veranstaltungen in den von Straßensozialarbeit begleiteten Stadtteilen. Insbesondere bei der Hilfe- und Beratungstätigkeit beruht die Begleitung der jungen Men- schen auf der Vertrauens- und Beziehungsebene. Nur wenn diese gegeben ist, wenden sich die jungen Menschen mit ihren unterschiedlichen Problemlagen wie Schulden, Wohnungslo- sigkeit, Drogen, Schule, Arbeit, Delinquenz an die Straßensozialarbeit. Die Hilfe- und Bera- tungstätigkeit beinhaltet auch die Begleitung zu weiterführenden Hilfen und Fachdiensten. Jugendschutz Im Rahmen des Jugendschutzes werden in Karlsruhe seit dem Jahr 2006 Jugendschutz- teams bei jugendrelevanten Großveranstaltungen eingesetzt. Ziel der Jugendschutzteams ist die Reduzierung des riskanten Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen zur Förde- rung einer körperlich, psychisch und sozial gesunden Entwicklung einschließlich der Ver- minderung des Risikos einer Suchtentwicklung. Für den Einsatz vor Ort wurden fünfzehn Jugendschutzteams ausgebildet. Jedes Team be- steht aus einer Polizeibeamtin bzw. einem Polizeibeamten, je einer Vertretung aus Hilfsor- ganisationen und dem sozialen Bereich. Aufgabe dieser Teams ist die direkte und gezielte Intervention vor Ort: Kinder werden bei Alkoholkonsum in jedem Fall angesprochen, Jugend- liche immer dann, wenn Handlungsbedarf vorliegt, aber auch, wenn erkennbar gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde. Die Hilfeorganisationen entscheiden über notwendi- ge medizinische Hilfeleistungen, wie z. B. die Hinzuziehung eines Arztes. In der Regel werden die Eltern der betroffenen Kinder oder Jugendlichen darüber informiert, wo sie ihre Tochter bzw. ihren Sohn abholen sollen. Bei der Übergabe findet ein Elternge- spräch statt, welches Informationen und die Einladung zu einer weiterführenden Beratung umfasst. Sollte ein polizeiliches Eingreifen erforderlich sein, wird der Vorgang an die zustän- digen Beamtinnen oder Beamten übergeben. Neben der Straßensozialarbeit und den Jugendschutzteams existiert seit September 2010 der Verein „Bürgerinitiative Zivilcourage“, der unter Vorsitz von Frau Gisela Konrad- Vöhringer mit Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern gegründet wurde, mit dem Ziel, Zivilcou- rage in Karlsruhe zu fördern. Dabei wird eine enge Vernetzung mit den bestehenden sozia- len Initiativen und Einrichtungen angestrebt. Fazit Die Angebote der Straßensozialarbeit sind nicht geeignet, um den verschiedenartigen Kon- flikten oder subjektiv wahrgenommenen Störungen in der Innenstadt nachhaltig zu begeg- nen, da eine kontinuierliche Beziehungsarbeit bei dieser Zielgruppe nicht möglich ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Straßensozialarbeit zur Kenntnis. Es wird festgestellt, dass Straßensozialarbeit nicht geeignet ist, um den verschiedenartigen Konflikten und Störungen in der Innenstadt zu begegnen und somit keine Alternative zum Kommunalen Ordnungsdienst darstellt. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2010. III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates/Ausschusses Dez. 1: Dez. 2: Dez. 3: Ordnungs- und Bürgeramt : Dir. SJB : Sachbearbeiter: Frau Dr. Heynen, R 51 00 Herr Zimmermann, R 51 34