Anfrage StRn Lisbach, StR Honne (GRÜNE): Illegales Parken auf Geh- und Radwegen

Vorlage: 25924
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.11.2010

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Illegales Parken
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 19.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 16.11.2010 568 23 öffentlich Illegales Parken auf Geh- und Radwegen 1. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, ob das illegale Parken auf Geh- und Radwegen in den letzten Jahren zu- oder abgenommen hat, unabhängig von der Zahl der Bußgeldbescheide? 2. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Problematik illegalen Parkens auf Geh- und Radwegen im Stadtgebiet grundsätzlich ein? 3. Wie viele Bußgeldbescheide wurden aufgrund der Ordnungswidrigkeit „unzulässig geparkt auf Geh- bzw. auf Radflächen“ in den letzten fünf Jahren jeweils ausgestellt und wie oft wurde deshalb ein Fahrzeug abgeschleppt? 4. Sieht die Stadtverwaltung einen Zusammenhang zwischen illegalem Parken und unzureichenden Überwachungskapazitäten beim Ordnungs- und Bürgeramt (OA)? 5. Welche Priorität hat die Kontrolle des ruhenden Verkehrs innerhalb des Ordnungsamts und gibt es Anweisungen an den Vollzugsdienst, bei ordnungswidrig auf Geh- oder Radwegen abgestellten Fahrzeugen nur eingeschränkt einzuschreiten? Gibt es Gebiete in der Stadt, die gar nicht kontrolliert werden? Immer wieder klagen Bürgerinnen und Bürger über zugeparkte Geh- und Radwege wegen fehlender Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet. Aus der Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zu Radwegen in der Reinhold-Frank-Straße vom Februar 2010 geht außerdem hervor, dass der gemeindliche Vollzugsdienst lediglich „gravierende Verstöße“ beanstandet. In vielen Fällen wird illegales Parken von der Stadtverwaltung also offenbar toleriert. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion muss unzulässiges Parken insbesondere im Bereich von Rad- und Gehwegen unbedingt unterbunden werden. Es stellt eine massive Beeinträchtigung der beiden umweltfreundlichsten Fortbewegungsarten dar. Zusätzlich führt es häufig zur Gefährdung von Radfahrer/-innen, Fußgänger/-innen oder auch spielenden Kindern, wenn sie etwa zur Umgehung eines Hindernisses auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder beim Queren der Fahrbahn kein ausreichendes Sichtfeld haben. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 19.10.2010 eingegangen: 19.10.2010 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 568 23 öffentlich Dez. 2 Illegales Parken auf Geh- und Radwegen Frage 1: Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, ob das illegale Parken auf Geh- und Radwe- gen in den letzten Jahren zu- oder abgenommen hat, unabhängig von der Zahl der Bußgeldbescheide? Der Umfang des unerlaubten Parkens auf Geh- und Radwegen hat sich aus Sicht der Verwaltung in den letzten Jahren nicht verändert. Die Bevölkerung ist jedoch sensibler geworden und meldet öfters falsch parkende Fahrzeuge. Durch informierende Öffentlichkeitsarbeit versucht die Verwaltung in unregelmäßigen Ab- ständen auf die Einhaltung der Verkehrsregeln einzuwirken, dabei werden auch Kontrollen in allen Stadtgebieten angekündigt. Frage 2: Wie schätzt die Stadtverwaltung die Problematik illegalen Parkens auf Geh- und Radwegen im Stadtgebiet grundsätzlich ein? Nach § 12 Abs. 4 StVO ist der rechte Seitenstreifen (zum Parken) - dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen - zu benutzen, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. In der Praxis wird in den meisten Straßen in Karlsruhe mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Dies kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden, da es nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht. Seite 2 Der Schutz der Fußgänger/-innen, Rollstuhlfahrer/-innen und Personen mit Kinderwagen darf nicht vernachlässigt werden. Auch ist zu bedenken, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit Fahrrädern den Gehweg benutzen müssen, ältere Kinder bis zum voll- endeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg kann nur dort geduldet werden, wo dies zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs erforderlich ist. Insofern ist auf den baulichen Ausbauzustand und Querschnitt der Straße abzuheben. In älteren Stadtbezirken würde beim Parken am rechten Fahrbahnrand keine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m verblei- ben, die erforderlich ist, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen. Die Straßenverhältnisse sind im Stadtgebiet hinsichtlich der Fahrbahnbreite unterschiedlich. Parken "ohne Not" auf dem Gehweg ist somit nicht erlaubt. Sofern unter o. g. Voraussetzungen das Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern gedul- det wird, muss für Fußgänger/-innen, Rollstuhlfahrer/-innen, Kinderwagen u. a. eine Min- destrestbreite der Gehwegfläche von 1,20 m frei bleiben. Andere gesetzliche Haltverbote bleiben von dieser Regelung unberührt. Unzulässig sind auf jeden Fall das Parken mit vier Rädern auf dem Gehweg und das Par- ken auf Radwegen. Die Ahndung erfolgt immer unter den Gesichtspunkten des Opportunitätsprinzips, welches im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts anzuwenden ist. Frage 3: Wie viele Bußgeldbescheide wurden aufgrund der Ordnungswidrigkeit „unzulässig geparkt auf Geh- bzw. Radflächen“ in den letzten fünf Jahren jeweils ausgestellt und wie oft wurde deshalb ein Fahrzeug abgeschleppt? Im Jahr 2009 wurden im Stadtgebiet Karlsruhe gegen 4.247 Gehwegparker/-innen und 187 Radwegparker/-innen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Ältere Zahlen sind bedingt durch technische Systemumstellungen statistisch nicht vorhanden. Seite 3 Abgeschleppt werden Kraftfahrzeuge nach den Abschlepprichtlinien der Stadt Karlsruhe auf Gehwegen bei einer Restbreite von weniger als 1 m und auf Radwegen von weniger als 1,50 m. Die Abschlepprichtlinien sind unter „www.karlsruhe.de > Verkehr > Bürgerdienste > Ord- nungs- und Bürgeramt > Gemeindlicher Vollzugsdienst > AKTUELLES“ eingepflegt. Abschleppzahlen: 2006 2007 2008 2009 2010 bis 31.10. Gehweg 12 22 12 29 24 Radweg 2 3 2 1 2 Frage 4: Sieht die Stadtverwaltung einen Zusammenhang zwischen illegalem Parken und unzureichenden Überwachungskapazitäten beim Ordnungs- und Bürgeramt (OA)? Die Überwachungskapazitäten werden als ausreichend angesehen. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen ist verstärkt in den älteren Stadtbezirken wie auch in den Abend- und Nachtstunden zu beobachten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ge- meindlichen Vollzugsdienstes können - auch mit erhöhtem Personalstand - nicht im ge- samten Stadtgebiet tätig werden. Der Einsatz ist ebenso auf die Dienstzeiten von 08:00 Uhr bis 23:30 Uhr beschränkt. Frage 5: Welche Priorität hat die Kontrolle des ruhenden Verkehrs innerhalb des Ordnungs- amts und gibt es Anweisungen an den Vollzugsdienst, bei ordnungswidrig auf Geh- und Radwegen abgestellten Fahrzeugen nur eingeschränkt einzuschreiten? Gibt es Gebiete in der Stadt, die gar nicht kontrolliert werden? Seite 4 Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist die Hauptaufgabe des Gemeindlichen Voll- zugsdienstes und genießt eine hohe Priorität. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der oben genannten Ausführungen. Das ganze Stadtgebiet wird durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst überwacht. Die Kon- trolle der Außenbezirke erfolgt zu verschiedensten Zeiten mit Fahrradstreifen und zwei Fahrzeugen.