Anfrage StR Kalmbach (GfK): Zustand und Belegung von städtischen Wohnungen

Vorlage: 25915
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.11.2010

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 01.10.2010 eingegangen: 18.10.2010 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 559 14 öffentlich Dez. 6 Zustand und Belegung von städtischen Wohnungen 1. Wie viele Häuser, die Eigentum der Stadt Karlsruhe sind, werden für die Unterbringung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, genutzt? Als Obdachlosenunterkunft werden die städt. Gebäude „Rüppurrer Str. 23“ (50 Plätze) und „Schef- felstr. 37“ (11 Plätze) genutzt. Daneben befinden sich im Gebäudebestand des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft der- zeit 26 Wohngebäude mit insgesamt 89 Wohnungen, die für die Unterbringung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, zur Verfügung stehen. Sobald aus diesem Wohnungsbe- stand eine Wohnung frei wird, wird diese der Sozial- und Jugendbehörde zur Versorgung woh- nungsloser Menschen mit Wohnraum angeboten. 2. Was plant die Stadt, um den z. T. sehr verwahrlosten Zustand der Häuser und Wohnun- gen zu verbessern? Die Stadt führt im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung die notwendigen Unterhaltungsmaß- nahmen an den Gebäuden durch. Diese Maßnahmen beschränken sich aufgrund der nur in be- grenztem Umfang zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmittel im Wesentlichen auf Repara- turarbeiten sowie bei Bedarf auf die Sanierung einzelner Wohnungen. Über umfangreichere Sanie- rungsmaßnahmen an den Häusern muss im Einzelfall entschieden werden; es sind dann auch die dafür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. 3. Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass eine gemischte Belegung von Häusern mit zahlungsfähigen Bürgern und in Not geratenen Bürgern besser wäre als die ausschließliche Unterbringung von Menschen in Notlagen? Bei der Neuvermietung von Wohnungen wird darauf geachtet, dass neue Bewohner sich in die Mieterstruktur einfügen und die Mietergemeinschaft des Hauses nicht negativ beeinflussen. Aus diesem Grund werden die Mieterinnen und Mieter gezielt ausgesucht und im ersten Jahr obdach- losenrechtlich eingewiesen. Danach wird in der Regel ein regulärer Mietvertrag abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass sich während der Zeit der obdachlosenrechtlichen Einweisung keine Probleme ergeben haben. Sollte dies der Fall sein, können die problembehafteten Bewohner in diesem ersten Jahr der obdachlosenrechtlichen Einweisung wieder relativ schnell aus der Woh- nung bzw. dem Wohngebäude entfernt werden. Seit 2003 wurden so 24 Wohnungen der Stadt für wohnungslose Menschen zur Verfügung ge- stellt. Diese Wohnungen sind gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. In einem Haus werden auf diese Weise nie mehr als zwei Wohnungen belegt. Dadurch wird auch die gewünschte dezentrale Verteilung von Menschen in Notlagen erreicht. Seite 2 Die Verwaltung legt Wert darauf, dass auch die Menschen aus der Obdachlosigkeit mit ordentli- chem Wohnraum versorgt werden und durch die Wohnungsvermittlung der Sozial- und Jugendbe- hörde keine sozialen Brennpunkte entstehen. 4. Welche Strategie verfolgt die Stadtverwaltung in dieser Frage mittelfristig und langfris- tig? Die oben dargestellte Vorgehensweise hat sich bewährt und soll daher beibehalten werden.

  • GfK-Zustand städt. Wohnungen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 01.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 16.11.2010 559 14 öffentlich Zustand und Belegung von städtischen Wohnungen 1. Wie viele Häuser, die Eigentum der Stadt Karlsruhe sind, werden für die Unterbringung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, genutzt? 2. Was plant die Stadt, um den z. T. sehr verwahrlosten Zustand der Häuser und Wohnungen zu verbessern? 3. Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass eine gemischte Belegung von Häusern mit zahlungsfähigen Bürgern und in Not geratenen Bürgern besser wäre als die ausschließliche Unterbringung von Menschen in Notlagen? 4. Welche Strategie verfolgt die Stadtverwaltung in dieser Frage mittelfristig und langfristig? Sachverhalt/Begründung: Es ist zu beobachten - gehäuft in der Südstadt -, dass Häuser der Stadt Karlsruhe ausschließlich mit Menschen belegt werden, die sich in einer schwierigen Lebens- und Wohnsituation befinden und auf Unterbringung durch die Stadt angewiesen sind. Diese Häuser sind z. T. in miserablem Zustand. Dieser Zustand fördert geradezu den unpfleglichen Umgang mit diesen Immobilien. Allgemein bekannt ist, dass Menschen ihr Verhalten ihrer Umgebung anpassen. Das heißt auch für die untergebrachten Menschen würde eine schönere Wohnung zu einer Veränderung ihres Wohnverhaltens führen. Ebenso bringt die Unterbringung im selben Haus die Gefahr einer “Gettoisierung“. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Eine gemischte Unterbringung mit solventen Bürgern würde den Menschen helfen, ein anderes Lebensgefühl zu entwickeln und auch andere Kontakte aufzubauen. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010