Antrag GRÜNE: Pilotprojekt "Anonyme Bewerbungen" in Karlsruhe

Vorlage: 25911
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.11.2010

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Anonyme Bewerbungen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 16.11.2010 555 12 öffentlich Pilotprojekt „Anonyme Bewerbungen“ in Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe startet ein Pilotprojekt „Anonyme Bewerbungen“, um (unbewusste) Benachteiligung bei Bewerbungen z. B. von MigrantInnen, Frauen, älteren ArbeitnehmerInnen u. a. abzubauen und damit insgesamt mehr Chancengleichheit herzustellen. Die GRÜNE-Fraktion schlägt vor, ein solches Pilotprojekt zunächst in zwei Bereichen durchzuführen : 1. bei Stellenausschreibungen für eine begrenzte Personengruppe – z. B. Ingenieure (Dipl.-Ing. und Dipl.-Ing. FH) oder für Positionen der mittleren Führungsebene 2. bei der Lehrstellenvergabe Darüber hinaus macht die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin ihren Einfluss bei den städtischen Töchtern – Volkswohnung, Klinikum, Karlsruher Messe etc – geltend, um diese in das Pilotprojekt mit einzubeziehen. Um das Projekt wissenschaftlich zu begleiten, strebt die Verwaltung eine Zusammenarbeit mit dem KIT an. Hier käme beispielsweise das Berufsbildungsinstitut für Arbeit und Technik als Partner für Beratung und Auswertung in Frage. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Berichte und Studien belegen, dass MigrantInnen, Frauen und ältere ArbeitnehmerInnen bei Bewerbungsverfahren häufig nicht berücksichtigt werden. So hat eine Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn ergeben, dass Bewerberinnen und Bewerber mit nicht-deutschem Namen seltener zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden als solche mit deutschem Namen. Ebenso werden nach Angaben der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes Frauen eher zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, wenn sie ihre Kinder verschweigen. Auch ältere Arbeitnehmer werden häufig schon beim ersten Durchgang aussortiert, obwohl sie die nötigen Qualifikationen vorweisen. Anonyme Bewerbungen sind in den USA seit den 1960er Jahren die Regel. In der Bundesrepublik wird auf Initiative des Familienministeriums ein Pilotprojekt mit fünf großen Unternehmen ab diesem Herbst anlaufen. Außerdem testet in einem Modellversuch die Regionaldirektion NRW der Bundesanstalt für Arbeit anonymisierte Bewerbungen – zunächst nur für den Führungsnachwuchs. In den bisher angelaufenen Modellprojekten beteiligen sich ausschließlich Unternehmen der freien Wirtschaft an anonymen Bewerbungsverfahren. Die Erfahrungen einer Kommune wie Karlsruhe könnte einen wichtigen zusätzlichen Beitrag leisten. In der praktischen Durchführung können bei anonymen Bewerbungen von einer neutralen Stelle Name, Alter, Geschlecht, Foto – d. h. sämtliche Daten zur Identifizierung – geschwärzt werden. Eine andere Möglichkeit ist die Entwicklung eines Online-Formulars. Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Die Stadt Karlsruhe bemüht sich intensiv um Frauenförderung und Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt. Von daher wäre das vorgeschlagene Projekt eine konsequente Weiterführung und Profilierung im Sinne von Integration und Chancengleichheit. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Ute Leidig Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010

  • TOP 12
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.10.2010 eingegangen: 15.10.2010 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 555 12 öffentlich Dez. 2 Pilotprojekt "Anonyme Bewerbungen" in Karlsruhe - Kurzfassung - Die bei der Stadt Karlsruhe durchgeführten Auswahlverfahren werden diskriminie- rungsfrei durchgeführt. Anonymisierte Bewerbungsunterlagen würden aus diesem Grund grundsätzlich zu dem gleichen Ergebnis der Vorauswahl führen, Frauen und Behinderte dagegen be- nachteiligen, da diese Informationen aus den Bewerbungsunterlagen dann nicht er- kennbar wären und aus diesem Grund die begünstigenden Regelungen des Frauen- förderplans und des Schwerbehindertenrechts nicht zum Tragen kommen könnten. Die Durchführung des Pilotprojektes wird aus diesem Grund, und weil bei dieser Sachlage aus diesem keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können, nicht empfohlen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 15 Beratertage rd. 30.000 €, Anonymisie- rung 1000 Bewerbun- gen 10.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Alle bei der Stadt Karlsruhe durchgeführten Auswahlverfahren werden diskriminie- rungsfrei durchgeführt. Dies verlangt bereits Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, auf dessen Grundlage sich die eindeutige Rechtsprechung entwickelt hat, dass der Zu- gang zu Ämtern des öffentlichen Dienstes ausschließlich nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt. Ergänzt wird dieses Grundrecht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz das u. a. bei der Personalauswahl jede Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht verbietet. Bei jedem Auswahlverfahren erfolgt die Vorauswahl ausschließlich durch Bewertung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen (i. d. R. Berufszeugnisse, Ausbildungs- und Berufsqualifizierungsnachweise, beruflicher Werdegang), in welchem Umfang die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungskriterien erfüllt werden. Bei Aus- bildungsbewerbungen erfolgt die Gewichtung auf der Grundlage der erforderlichen Schulbildung, der schulischen Leistungen und des Gesamteindrucks der Bewer- bung. Daraus ergibt sich jeweils eine Rangfolge, die die Grundlage für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bildet. Ausnahmen von dieser Rangfolge können sich ergeben aufgrund der Regelungen des Frauenförderplans, der vorgibt, dass in allen Auswahlverfahren Frauen mindestens in dem Verhältnis für die Vorstellungs- gespräche berücksichtigt werden, das ihrem Anteil an denjenigen Bewerbungen ent- spricht, welche die in der Ausschreibung genannten Mindestanforderungen erfüllen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden alle Bewerberin- nen, die für die Stelle geeignet erscheinen, in die engere Wahl genommen, sofern dadurch die Anzahl drei nicht überschritten wird. Eine weitere Besonderheit ergibt sich aufgrund einer nur für den öffentlichen Dienst gültigen Regelung des Schwer- behindertenrechts (§ 82 SGB IX), dass alle Behinderten zum Vorstellungsgespräch einzuladen sind. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die fachliche Eignung offen- sichtlich nicht gegeben ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Anonymisierte Bewerbungsunterlagen würden grundsätzlich zu dem gleichen Er- gebnis der Vorauswahl führen, Frauen und Behinderte dagegen benachteiligen, da diese Informationen dann nicht erkennbar wären und aus diesem Grund die be- schriebenen Rechtsregeln nicht zum Tragen kommen könnten. Daher und weil aus den beschriebenen Gründen neue Erkenntnisse aus dem vorgeschlagenen Pilotpro- jekt nicht gewonnen werden könnten, wird die Durchführung nicht empfohlen.