Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Google Street View: Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Wohngebäuden, die im Besitz der Stadt oder städtischer Gesellschaften sind
| Vorlage: | 25908 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.11.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 10.09.2010 eingegangen: 10.09.2010 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 552 9 b öffentlich Dez. 1 Google Street View: Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Wohngebäuden, die im Besitz der Stadt oder städti- scher Gesellschaften sind 1. Teilt die Stadtverwaltung den Protest und die Befürchtungen vieler Fachkreise, Daten- schützer/-innen und Bürger/-innen, dass die Abbildung vor allem von Wohngebäuden beim Onlinedienst Google Street View a) einen bedenklichen Eingriff in die Privatsphäre dort wohnender Bürger/-innen dar- stellt? b) auch die Gefahr erhöht, dass diese Informationen missbraucht werden - und damit die Sicherheit für von Street View erfasste Wohngebäuden und Bürger/-innen ge- fährdet wird? Zu Ziffer 1 a: Bei Gebäudefotografien, die mit der Postanschrift der Gebäude oder anderen eindeutigen Ortsbe- zeichnungen versehen sind, wie dies der Online-Dienst Google Street View zur Verfügung stellt, handelt es sich um personenbezogene Daten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit das Recht auf Schutz der eigenen personenbezogenen Daten ist ein höchstpersönli- ches Recht. Überwiegend wird Google Street View negativ beurteilt, teilweise wird aber auch der Nutzen für Gewerbe, Fremdenverkehr etc. diskutiert. In jedem Fall ist es angebracht, dass sich jeder Einzelne seine Meinung bildet. Hierzu leistet die Stadtverwaltung durch Information ihren Beitrag. Das Widerspruchsrecht steht jedoch nur den Betroffenen zu. Das Innenministerium Baden- Württemberg stellt klar, dass Widersprüche von Städten nicht durch Gemeinderatsbeschluss für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ausgeübt werden können, da es den Kommunen an der rechtlichen Ermächtigung für eine derartige kollektive Wahrnehmung von Individualrechten mangelt. Dies gilt ebenso für alle Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger in städtischen Liegen- schaften wohnen. Zu Ziffer 1 b: Hinsichtlich des Missbrauchs von Informationen ist zunächst festzuhalten, dass Google Street View nach derzeitiger Rechtslage im Datenschutz - so die ganz überwiegende Meinung - nicht untersagt werden kann. Insoweit bietet die mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgehandelte Selbstverpflichtung des Unternehmens, wie z. B. die Zu- sage eine Technologie zur Verschleierung von Gesichtern oder KFZ-Kennzeichen vor der Veröf- fentlichung einzusetzen und Widerspruchsmöglichkeiten zur Entfernung bzw. Unkenntlichmachung eines Gebäudes vorzuhalten, Schutz. Seite 2 2. Sieht sich die Stadtverwaltung entsprechend in Verantwortung gegenüber Bürger/- innen, die in Liegenschaften der Stadt und ihrer Gesellschaften, v. a. der VOLKSWOH- NUNG, wohnen? 4. Wird die Karlsruher Stadtverwaltung ebenfalls in diesem Sinne tätig werden und a) Widerspruch gegen die Abbildung von Wohngebäuden in eigenem Besitz einlegen? b) bei städtischen Gesellschaften, v. a. der VOLKSWOHNUNG, darauf hinwirken, dass diese Widerspruch beim Onlinedienst Google Street einlegen, gegen die Abbildung von Wohngebäuden, die sich in ihrem Besitz befinden? c) Wenn nein, warum nicht? Die Stadtverwaltung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die in städ- tischen Liegenschaften oder in solchen der VOLKSWOHNUNG wohnen, bewusst und ist bestrebt, diese Verantwortung durch Information und Aufklärung wahrzunehmen. Juristische Personen wie z. B. Gemeinden können jedoch nach den genannten ministeriellen Hinweisen keinen Wider- spruch gegen die Veröffentlichung von in ihrem Eigentum stehenden und nur von ihnen genutzten Gebäuden, Grundstücken oder Kraftfahrzeugen einlegen. Auch die VOLKSWOHNUNG plant nicht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ih- res Immobilienbestands einzulegen, insbesondere, da Karlsruhe bisher nicht zu den 20 Städten gehört, in denen Google Street View eingeführt werden soll (vgl. Artikel der BNN v. 18.08.2010). Sie hat jedoch Mieter und Mieterinnen im aktuellen DAHEIMjournal informiert, dass sie bis zum 15.10.2010 Widerspruch gegen die Verbreitung von Angaben ihres Wohngebäudes einlegen kön- nen. Post- und E-Mail-Adresse hierzu wurden angegeben und auf der Internetseite der VOLKS- WOHNUNG Musterschreiben als Word-Datei zur Verfügung gestellt. 3. Ist nach Auffassung der Stadtverwaltung die Entscheidung der Gemeinde Kronau zu begrüßen, gegen die Veröffentlichung von gemeindeeigenen Wohngebäuden bei Google Widerspruch einzulegen? Vor diesem Hintergrund wird sich die Stadt Karlsruhe nicht der Entscheidung der Gemeinde Kronau anschließen, gegen die Veröffentlichung von gemeindeeigenen Wohngebäuden bei Google Widerspruch einzulegen. 5. Ist die Stadtverwaltung bereit, im Rahmen ihrer medialen Möglichkeiten und Zuständig- keiten in der Karlsruher Öffentlichkeit aufklärend zu wirken, v. a. dahingehend, alle Wi- derspruchsmöglichkeiten gegen die Abbildung von Wohngebäuden in Street View zu nutzen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Die Stadtverwaltung begrüßt jede Form der öffentlichen Aufklärung zum Thema Google Street View und beteiligt sich ebenso wie die VOLKSWOHNUNG aktiv daran. Neben der umfangreichen Berichterstattung in den Badischen Neuesten Nachrichten wurde auch das Presseamt gebeten, in der StadtZeitung die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass der Widerspruch gegen Google Street View am besten auf dem Online-Formular von Google erfolgen sollte. Seite 3 6. Wird sich die Stadtverwaltung z. B. im Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass die Rechte der Bürger/-innen auf Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber Google und seinem Online-Dienst Street View gestärkt werden? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Der Städtetag Baden-Württemberg informiert seine Mitgliedsstädte intensiv über den Diskussions- stand und die jeweils aktuelle Entwicklung, zuletzt über die Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Regelung von Straßendienstansichten, mit der die bereits angesprochenen Zusagen Googles rechtlich verbindlich abgesichert werden sollte. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf inzwi- schen abgelehnt. Im Deutschen Städtetag nimmt die Stadtverwaltung an der Diskussion zum Thema Google Street View regen Anteil. Zuletzt war in einer der Sitzungen des Personalausschusses des Deutschen Städtetags im April 2010 Google Street View Thema.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 10.09.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 16.11.2010 552 9 b öffentlich Google Street View: Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Wohngebäuden, die im Besitz der Stadt oder städtischer Gesellschaften sind 1. Teilt die Stadtverwaltung den Protest und die Befürchtungen vieler Fachkreise, Datenschützer/-innen und Bürger/-innen, dass die Abbildung vor allem von Wohngebäuden beim Onlinedienst Google Street View a) einen bedenklichen Eingriff in die Privatsphäre dort wohnender Bürger/-innen darstellt? b) auch die Gefahr erhöht, dass diese Informationen missbraucht werden - und damit die Sicherheit für von Street View erfasste Wohngebäuden und Bürger/- innen gefährdet wird? 2. Sieht sich die Stadtverwaltung entsprechend in Verantwortung gegenüber Bürger/-innen, die in Liegenschaften der Stadt und ihrer Gesellschaften, v. a. der VOLKSWOHNUNG wohnen? 3. Ist nach Auffassung der Stadtverwaltung die Entscheidung der Gemeinde Kronau zu begrüßen, gegen die Veröffentlichung von gemeindeeigenen Wohngebäuden bei Google Widerspruch einzulegen? 4. Wird die Karlsruher Stadtverwaltung ebenfalls in diesem Sinne tätig werden und a) Widerspruch gegen die Abbildung von Wohngebäuden in eigenem Besitz einlegen? b) bei städtischen Gesellschaften, v. a. der VOLKSWOHNUNG, darauf hinwirken, dass diese Widerspruch beim Onlinedienst Google Street einlegen gegen die Abbildung von Wohngebäuden, die sich in ihrem Besitz befinden? c) Wenn nein, warum nicht? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 5. Ist die Stadtverwaltung bereit, im Rahmen ihrer medialen Möglichkeiten und Zuständigkeiten in der Karlsruher Öffentlichkeit aufklärend zu wirken, v. a. dahingehend, alle Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Abbildung von Wohngebäuden in Street View zu nutzen? a) Wenn ja, wie ? b) Wenn nein, warum nicht? 6. Wird sich die Stadtverwaltung z. B. im Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass die Rechte der Bürger/-innen auf Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber Google und seinem Online-Dienst Street View gestärkt werden? a) Wenn ja, wie ? b) Wenn nein, warum nicht? Bundesweit steht Google in der Kritik wegen des Online Dienstes Street View. Datenschützer/-innen, Organisationen und Bürger/-innen sehen die individuelle Privatsphäre verletzt und befürchten Gefährdungen der individuellen Sicherheit. Das Bundesland Sachsen-Anhalt bietet seinen Bürger/-innen über die Webseite seines Verwaltungsamtes ein Formular an, mit dem diese ihr Recht auf Privatsphäre gegenüber Google geltend machen können. Die Gemeinde Kronau hat als erste Kommune in der hiesigen Region gegen die Abbildung gemeindeeigener Gebäude (Wohnungsgebäude) Widerspruch eingelegt. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften stehen als Besitzer/-innen v. a. von Wohngebäuden in der Pflicht, Bürger/-innen vor der Verletzung der Privatsphäre und möglichen Gefährdungen durch die Abbildung in Street View zu schützen. Das betrifft v. a. die VOLKSWOHNUNG. Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Daneben sollte die Stadt ihre medialen Möglichkeiten nutzen, die Bürger/-innen über ihre Widerspruchsrechte aufzuklären. Und die Stadt sollte selbst z. B. im Deutschen Städtetag aktiv werden, um die Rechte der Bürger/-innen gegenüber dem Onlinedienst Google Street View zu stärken. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010