Antrag GRÜNE: Google Street View: Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern beim Widerspruch gegen die Verwendung von personenbezogenen Daten durch Google Street View

Vorlage: 25907
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.11.2010

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Google Street View
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 06.10.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 16.11.2010 551 9 a öffentlich Google Street View: Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern beim Widerspruch gegen die Verwendung von personenbezogenen Daten durch Google Street View 1. Die Stadtverwaltung informiert die betroffenen Anwohner/-innen (via Homepage und Stadtzeitung) über geplante Fahrten für die Aufnahme von Häuser- und Straßenansichten der Firma Google oder anderer privater Anbieter georeferenzierter Daten. 2. Die Verwaltung erklärt sich bereit, rechtzeitig vor einer Veröffentlichung von Karlsruher Datenmaterial durch Google Street View, mit einem Artikel in der Stadtzeitung erneut umfassend auf Widerspruchsrechte hinzuweisen. Bei entsprechender Resonanz und Informationsbedarf wird eine Bürger(innen)- Informationsveranstaltung zu den Widerspruchsrechten durchgeführt. 3. Widerspruchswillige Einwohner/-innen werden durch vorformulierte Sammel- einwendungen (online und gedruckt) unterstützt. Im Rathaus und den Ämtern abgegebene Sammeleinwendungen werden an Google weitergereicht. 4. Die Verwaltung erstellt - falls von Vorteil in Kooperation mit den städtischen Tochterunternehmen - eine Liste öffentlicher Gebäude bzw. öffentlicher Einrichtungen in privaten Gebäuden, deren Abbildung in Google Street View aus Sicherheitsgründen oder sozialpolitischen Überlegungen widersprochen werden sollte. Google Deutschland wird in einen ersten Schritt für die 20 größten Städte Deutschlands den Dienst Google Street View anbieten. Dabei handelt es sich um Kameraaufnahmen aus 2,5 Meter Höhe, die detaillierte Straßenansichten im Internet wiedergeben sollen. Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern sehen darin eine Gefahr für das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wurde vom Bundesrat auf den Weg gebracht. Wann eine Veröffentlichung der Aufnahmen aus Karlsruhe geplant ist, ist noch nicht bekannt. Auf Grund der aktuellen Presseberichte, nachdem die Bundesregierung auf eine umfassende Änderung des Datenschutzgesetzes verzichten will und die datenschutzrechtlichen Ziele mit einer Selbstverpflichtung der Anbieter erreicht werden sollen, steht aus unserer Sicht die Kommune in der Pflicht, ihre begrenzten Möglichkeiten zur Unterstützung der widerspruchswilligen Karlsruher/-innen auszuschöpfen. Des Weiteren möchten wir klären, bei welchen Gebäuden aus Sicherheitsgründen einer Veröffentlichung in Google Street View vorsorglich widersprochen werden sollte. Insbesondere Einrichtungen wie Frauenhäuser, Wohnungslosenunterkünfte oder Einrichtungen der Drogenhilfe sind nicht selten Anfeindungen ausgesetzt. In Frauenhäusern müssen für die Bewohnerinnen verständlicherweise besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Die Stadt sollte daher der Abbildung dieser und möglicherweise noch weiterer, von den städtischen Referaten und den Sozialverbänden zu ermittelnden, Gebäude in Google Street View widersprechen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010

  • TOP 9a
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 06.10.2010 eingegangen: 06.10.2010 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 551 9 a öffentlich Dez. 1 Google Street View: Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern beim Widerspruch gegen die Verwen- dung von personenbezogenen Daten durch Google Street View - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt den vorliegenden Antrag für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung informiert die betroffenen Anwohner/-innen (via Homepage und Stadtzeitung) über geplante Fahrten für die Aufnahme von Häuser- und Stra- ßenansichten der Firma Google oder anderer privater Anbieter georeferenzierter Daten. Die Information über geplante Fahrten ist nicht vollständig bei der Stadtverwaltung vor- handen. Es besteht auch keine Pflicht, die Kommune zu informieren. 2. Die Verwaltung erklärt sich bereit, rechtzeitig vor einer Veröffentlichung von Karls- ruher Datenmaterial durch Google Street View, mit einem Artikel in der StadtZei- tung erneut umfassend auf Widerspruchsrechte hinzuweisen. Bei entsprechender Resonanz und Informationsbedarf wird eine Bürger(innen)-Informationsveran- staltung zu den Widerspruchsrechten durchgeführt. Bis zum Jahresende sind in Baden-Württemberg nur die Städte Stuttgart und Mannheim von einer Veröffentlichung bei Google Street View betroffen. Sobald Karlsruher Daten zur Veröffentlichung anstehen, würde die Verwaltung - sofern sie rechtzeitig Kenntnis erlangt - erneut in der StadtZeitung auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. 3. Widerspruchswillige Einwohner/-innen werden durch vorformulierte Sammelein- wendungen (online und gedruckt) unterstützt. Im Rathaus und den Ämtern abge- gebene Sammeleinwendungen werden an Google weitergereicht. Der Städtetag Baden-Württemberg rät von vorformulierten Sammeleinwendungen ab, insbesondere dann, wenn Namen der Einwenderinnen und Einwender nur der Kommune bekannt sind. Ob Sammeleinsprüche in gleicher Weise, wie es Google für privat einge- legte Widersprüche verbindlich zugesagt hat, bearbeitet werden, ist unklar. Die Wider- spruchsmöglichkeit liegt in der privaten Entscheidungsfreiheit, aber auch Entscheidungs- verantwortung der Betroffenen. 4. Die Verwaltung erstellt – falls von Vorteil in Kooperation mit den städtischen Toch- terunternehmen – eine Liste öffentlicher Gebäude bzw. öffentlicher Einrichtungen in privaten Gebäuden, deren Abbildung in Google Street View aus Sicherheits- gründen oder sozialpolitischen Überlegungen widersprochen werden sollte. Hier ist nicht abzusehen, ob wir sicherheitsrelevante Gebäude haben, denen eine Veröf- fentlichung Schaden zufügen würde. Die Verwaltung wird dies prüfen. Die Verwaltung empfiehlt daher, vorliegenden Antrag für erledigt zu erklären.