Antrag GRÜNE: Gemeinderatsdebatten im Internet
| Vorlage: | 25905 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.11.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 13.04.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 16.11.2010 549 7 öffentlich Gemeinderatsdebatten im Internet 1. Die Stadtverwaltung stellt die technischen Möglichkeiten dar, Bürgerinnen und Bürgern öffentliche Gemeinderatsdebatten in Ton und Bild live und/oder in aufgezeichneter Form über das Internet zugänglich zu machen. 2. Für die beschriebenen technischen Lösungen werden die jeweils zu erwartenden Kosten für Erstinstallation, Inbetriebnahme und laufenden Betrieb abgeschätzt und dargestellt. 3. Es wird geprüft, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes nötig sind. Hierzu wird eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten eingeholt. 4. Wie für den gesamten Internetauftritt der Stadt Karlsruhe sind auch bei einer Darstellung von Gemeinderatsdebatten im Internet Kriterien der Barrierefreiheit zu beachten. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik kann durch die Internetvideoübertragung gesteigert werden. Eine Vielzahl der Karlsruherinnen und Karlsruher interessiert sich oft nur für einzelne Themenbereiche, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen. Um die Beteiligung der Menschen am kommunalpolitischen Geschehen zu stärken, ist es deshalb notwendig, die Hürden für den Informationszugang zu senken. Derzeit ist es besonders für Berufstätige schwierig, öffentliche Gemeinderatssitzungen zu besuchen und mitzuverfolgen. Insbesondere für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich nur für einzelne Tagesordnungspunkte interessieren, erfordert es unverhältnismäßig viel Zeitaufwand, die Gemeinderatssitzung im Rathaus mitzuverfolgen. Wegen der eingeschränkten Sicht von der Tribüne sehen die Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Besucher und Besucherinnen bereits heute die Gemeinderatsmitglieder - vergleichbar einer möglichen Filmübertragung - nur im Monitor. Um einer breiten Bevölkerungsschicht das Verfolgen der öffentlichen Gemeinderatsdebatten zu erleichtern, bietet sich ein ergänzendes webbasiertes Angebot als zweckdienlich und zeitgemäß an. Insbesondere kann dies dazu beitragen, Jugendlichen, aber auch einer großen Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die das Internet als Hauptinformationsquelle nutzen, Kommunalpolitik nahe zu bringen. Eine derart verbesserte Internetpräsenz der Stadt Karlsruhe wird auch Karlsruhes Ruf als innovative Internethauptstadt weiter stärken. Diesen positiven Effekten stehen allerdings datenschutzrechtliche Belange der Stadträten und Stadträtinnen sowie der Verwaltungsmitarbeiter und Verwaltungsmitarbeiterinnen gegenüber. Es ist daher zu prüfen, inwieweit hier eine Verletzung persönlicher Rechte vermieden werden kann. So könnte beispielsweise eine Übertragung von Großbildaufnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der einzelnen Personen erfolgen. Auch könnten einzelne Debattenbeiträge auf Wunsch Einzelner für eine Veröffentlichung als Bild- und Tonkonserve gespeichert werden. unterzeichnet von: Betttina Lisbach Tanja Kluth Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 13.04.2010 eingegangen: 13.04.2010 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 549 7 öffentlich Dez. 1 Gemeinderatsdebatten im Internet - Kurzfassung - Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme aufgezeigt, dass er Über- tragungen von Gemeinderatsdebatten im Internet datenschutzrechtlich nur unter ganz be- sonderen Einschränkungen und Vorgaben für zulässig erachtet. Diese Vorgaben des Landesdatenschutzbeauftragten erachtet die Verwaltung vom techni- schen und sonstigen Aufwand her für nicht realisierbar. Eine rechtssichere Umsetzung er- scheint kaum vorstellbar. Wir teilen diesbezüglich die Position des Landesdatenschutzbeauf- tragten und sehen ebenso dessen Bedenken, ob eine tatsächliche Freiwilligkeit bei der Ein- willigung einer jeden Stadträtin und eines jeden Stadtrates oder Dritter sichergestellt werden könnte. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag für erledigt zu erklären und bis auf weiteres von einer Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet abzusehen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) mind. 27.000 EUR Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Der angegebene Gesamtaufwand bezieht sich auf die Umsetzung mit Live- Übertragung und Nutzung vorhandener Bandbreite. Personalaufwand ist nicht eingeschlossen. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Antragsgemäß wurde zur Thematik eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftrag- ten angefordert. Der Landesdatenschutzbeauftragte hält darin zur Frage der datenschutzrechtlichen Zuläs- sigkeit einer Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet zumindest folgende Punk- te für beachtlich: Es muss gewährleistet sein, dass Live-Übertragungen sofort unterbrochen oder beendet werden können, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist. Dies kann beispielsweise unter anderem dadurch erreicht werden, indem die Sitzungen nicht unmittelbar, sondern mit wenigen Minuten Zeitverzögerung übertragen werden. Alle Teilnehmer einer Sitzung (nicht nur die Mitglieder des Gemeinderates) sind vorher umfassend und ausdrücklich über die Art und den Umfang von Bild- und Tonaufzeich- nungen und deren Abrufbarkeit im Internet (einschließlich Löschfristen) zu informieren. Das umfasst auch die Möglichkeit, dass Dritte die im Internet abrufbaren Aufzeichnungen, auch wenn das technisch erschwert ist, kopieren und speichern sowie - ungeachtet der Löschfristen - zum Abruf im Internet zur Verfügung stellen oder in sonstiger Weise verar- beiten. Jeder Gemeinderat hat im Vorfeld seine ausdrückliche Einwilligung zu einer Internet- übertragung schriftlich zu erklären. Soweit ein Gemeinderatsmitglied nicht einwilligt, er- folgt keine Internetübertragung. Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die eine besonders herausgehobene Position ha- ben, müssen im Vorfeld ihre ausdrückliche Einwilligung in eine Internetübertragung schriftlich erteilen. Dabei darf keinerlei Druck auf sie ausgeübt werden. Vielmehr ist da- rauf hinzuweisen, dass die Einwilligung freiwillig und eine Nichteinwilligung mit keinerlei Nachteilen verbunden ist. (Anm. der Verwaltung: Darunter zu fassen sind etwa Beigeord- nete. Bei Mitarbeitern, die nur nachgeordnete Positionen einnehmen, sieht der Landesda- tenschutzbeauftragte aufgrund des möglicherweise empfundenen Drucks einzuwilligen, keine Möglichkeit das Problem des Datenschutzes zu lösen, weshalb eine Ablichtung un- terbleiben müsse.) Eine erteilte Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen (bei Aufzeichnungen auch nachträglich) widerruflich. Die Betroffenen sind entsprechend zu unterrichten. Soweit Betroffene nachträglich ihre bereits erteilte Einwilligung zurückziehen, sind (leicht zeitversetzte) Übertragungen sofort zu unterbrechen oder zu beenden. Bei Aufzeichnung sind die entsprechenden Passagen umgehend zu löschen. Die Kamera und das Mikrophon sind so auszurichten, dass nach Möglichkeit nur der je- weilige Redner aufgenommen wird. Es ist zu gewährleisten, dass dabei Personen, die nicht ausdrücklich in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, nicht aufgenommen wer- den können (weder durch Bild noch durch Ton). Die Bereitstellung von Aufzeichnungen sollte derart erfolgen, dass Internetnutzern nicht ohne weiteres die Anfertigung einer Kopie ermöglicht wird. Eingestellte Aufzeichnungen sind spätestens nach der nächsten Gemeinderatssitzung aus dem Internet zu entfernen. Der Landesdatenschutzbeauftragte verweist auf die maßgebliche Bedeutung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1990 (7 C 14/90). Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass Tonbandaufzeichnungen erhebliche Wirkungen auf das Verhalten der be- troffenen Gemeinderatsmitgliedern hätten, „weil sie jede Nuance der Rede, einschließlich der rhetorischen Fehlleistungen, der sprachlichen Unzulänglichkeiten und der Gemütsbewe- gungen des Gegners, dauerhaft und ständig reproduzierbar“ konserviere. Was für reine Tonbandaufzeichnung gilt, so der Landesdatenschutzbeauftragte, ist erst Recht von Bedeu- tung für Bild und für Tonaufnahmen und insbesondere für die Übertragung im Internet. Zu- dem seien die vom Bundesverwaltungsgericht genannten Punkte nicht für Gemeinderats- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 mitglieder, sondern bei allen Personen zu beachten, die an einer Gemeinderatssitzung teil- nehmen. Gerade Fälle, bei denen die Betroffenen ohne ihre Einwilligung ihre Videoauf- nahmen im Internet auf Portalen wie „youtube“ wiedergefunden haben, verdeutlichen die Problematik. Der Landesdatenschutzbeauftragte kommt zwar zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich eine „Einwilligungslösung“ möglich sei. Entscheidend dabei müsse aber sein, dass der Einzelne völlig frei und ohne jeden Druck von außen entscheiden können muss, ob er in die Verar- beitung seiner personenbezogenen Daten einwilligt. Maßgeblich sind hierbei nicht nur objek- tive Kriterien, sondern auch das objektive Empfinden des Einzelnen. Der Landesdaten- schutzbeauftragte zieht den Kreis der Personen, die einwilligen müssen, weit und fasst da- runter Gemeinderäte, Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, externe Gutachter etc., Zuhörer und Zuschauer sowie sonstige Betroffene. Für Gemeinderäte wird die Gefahr gesehen, dass sie sich bei entsprechenden Über- tragungen nicht mehr oder nicht mehr unbefangen zu Wort melden, auch verfügen die Ge- meinderäte nicht über Immunität oder Indemnität wie Abgeordnete. Das Recht der freien Meinungsäußerung steht Ihnen „lediglich“ im Rahmen des Artikels 5 des Grundgesetzes zu. Bei Mitarbeitern der Verwaltung sieht der Landesdatenschutzbeauftragte nur bei besonders hervorgehobenen Führungskräften, die sich deutlich aus dem allgemeinen Personalkörper in Bezug auf Verantwortung und Bedeutung ihrer Position hervorheben, wie beispielsweise Beigeordnete, eine Einwilligungslösung noch für gerade hinnehmbar. Bei dem übrigen Per- sonal sei jedoch zu gewährleisten, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet wer- den, da eine datenschutzgerechte Einwilligung hier kaum vorstellbar sei. Eine Einwilligungslösung sei deshalb bei „passiven“ Zuhörern und Zuschauern aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten ebenfalls nicht darstellbar. Als weiteres Problem sieht der Datenschutzbeauftragte, dass auch personenbezogene Daten von Dritten verarbeitet wer- den könnten, die bei einer Sitzung gar nicht anwesend sind, z. B. bei Ausführungen eines Mitglieds des Gemeinderates über dritte Personen. Die Gemeinde als die für die Übertra- gung verantwortlichen Stelle müsste daher, so der Landesdatenschutzbeauftragte, bei Live- Übertragungen gewährleisten, dass diese ggf. umgehend unterbrochen und bei Aufzeich- nung der entsprechenden Passagen herausgeschnitten werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte führt weiter aus, dass der kommunalrechtliche Grund- satz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen (vgl. § 35 der Gemeindeordnung) keine geeignete Rechtsgrundlage für die in der Internetübertragung zu sehende Verarbeitung per- sonenbezogener Daten darstellt. Der Öffentlichkeitsgrundsatz sei bereits hinreichend beach- tet, wenn die Sitzungen in einem Ort stattfinden, der allgemein zugänglich ist und Platz für interessierte Bevölkerungskreise bietet (so genannte „Saalöffentlichkeit“). „Eine weitere Ausdehnung der Öffentlichkeit ist nach § 35 Gemeindeordnung nicht erforderlich. Insofern hilft der Vergleich mit einer Fernsehübertragung aus einem Parlament nicht weiter. Der Ge- meinderat als Kollegialorgan ist ein Verwaltungsorgan der Gemeinde und kein Parlament im staatsrechtlichen Sinne (vgl. § 23 Gemeindeordnung)“. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme somit aufgezeigt, dass er Übertragungen von Gemeinderatsdebatten im Internet datenschutzrechtlich nur unter ganz besonderen Einschränkungen und Vorgaben für zulässig erachtet. Diese Vorgaben des Landesdatenschutzbeauftragten erachtet die Verwaltung vom techni- schen und sonstigen Aufwand her für nicht realisierbar. Eine rechtssichere Umsetzung er- scheint kaum vorstellbar. Wir teilen diesbezüglich die Position des Landesdatenschutzbe- auftragten und sehen ebenso dessen Bedenken, ob eine tatsächliche Freiwilligkeit bei der Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Einwilligung einer jeden Stadträtin und eines jeden Stadtrates oder Dritter sichergestellt werden könnte. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag für erledigt zu erklären und bis auf weiteres von einer Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet abzusehen. Ergänzend zu den Ziffer 1, 2 und 4 des Antrags: Die technische Umsetzung einer Live-Übertragung aus dem Bürgersaal setzt voraus, dass zwei Videokameras installiert werden (ferngesteuert, zoom- und schwenkbar). Die für die Signalübertragung auf die Empore genutzte Kamera ist nicht verwendbar. Weiter wird benö- tigt ein Video-/Audiomischpult zum Zusammenführen der Ton- und Bildsignale. Das Tonsig- nal kann von der bestehenden Diskussionsanlage abgegriffen werden. Die Aufbereitung und Konvertierung der Signale erfolgt auf einem leistungsfähigen Encodier-Rechner mit TV- Karte. Das bearbeitete Signal wird an einen Rechner weitergeleitet, der den Livestream ins Internet sendet. Die Kriterien der Barrierefreiheit finden Berücksichtigung. Die Investitionskosten für Hard- und Software, Installation, Konfiguration und Programmie- rung aller Komponenten für Live-Übertragungen aus dem Bürgersaal belaufen sich auf ge- schätzte 27.000 EUR. Bei sehr hoher Nachfrage müsste gegebenenfalls die Internetanbindung verstärkt werden. Eine entsprechende Aufrüstung und ein entstehender Mehrverbrauch werden auf 3.000 - 5.000 EUR p. a. veranschlagt. Sollen die Debatten gespeichert werden und individuell abrufbar sein, werden ca. 5.000 EUR zusätzliche Kosten für ein Storage-System und ein webfähiges Programm für die Vide- orecherche entstehen. Eine solche „Videobibliothek“ würde kontinuierlicher Pflege bedürfen. Allerdings geht hierbei die Aktualität verloren, was bei den Internetnutzern sicher zu Interes- sensverlusten führt. Personelle Ressourcen für diese Maßnahme sind bei der Stadt Karlsruhe nicht vorhanden.