Erweiterte Geschwisterkindregelung

Vorlage: 25903
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.11.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.11.2010

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Geschwisterkind
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 547 5 öffentlich Dez. 3 Erweiterte Geschwisterkindregelung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 07.07.2010 7 Ablehnung Schulbeirat 27.10.2010 1 Ablehnung Gemeinderat 16.11.2010 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Schulbeirat die Darstellung des Sachstands zur Geschwisterkindregelung zur Kenntnis. Aufgrund der au- genblicklichen Haushaltssituation empfiehlt das Bürgermeisteramt, die Ausdehnung der Ge- schwisterkindregelung auf die Angebote der Ergänzenden Betreuung des Schul- und Sport- amtes zurückzustellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im April 2009 wurde im Gemeinderat eine trägerübergreifende Geschwisterkindregelung unter Einbeziehung der Schulkindbetreuung (Beiträge Schulkindbetreuung auf städti- schem Niveau) für den Bereich der Sozial- und Jugendbehörde beschlossen. In diesem Beschluss wurden die Angebote des Schul- und Sportamts explizit ausgenommen. Über den Antrag der Fraktion „Die Grünen/Bündnis 90“ vom 11.12.2009 zur „Ausdehnung der erweiterten Geschwisterkindregelung auf die Ergänzende Betreuung“ des Schul- und Sportamtes wurde im Gemeinderat am 26.01.2010 nicht abgestimmt, statt dessen wurde der Antrag in den Jugendhilfeausschuss und in den Schulbeirat zur Weiterbehandlung verwie- sen. Die Ergänzende Betreuung ist in der 1. Schulstunde, 6. Schulstunde und 7. Schulstunde erforderlich, damit in Kombination mit dem vom Land Baden-Württemberg garantierten Un- terrichtsblock von der 2. bis zur 5. Schulstunde in der Grundschule ein verlässliches Ange- bot realisiert werden kann. Durch dieses additive Modell des Kultusministeriums wurde im Jahr 2000/2001 die frühere Kernzeitenbetreuung abgelöst. Aktuell besuchen rd. 2200 Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe die Ergänzende Betreuung in 96 Grup- pen. Das sind 25 % aller Grundschulkinder. Aktuelle Regelung der Sozial- und Jugendbehörde zur trägerübergreifenden Geschwister- kindbetreuung: Wenn Kinder bei verschiedenen Trägern betreut werden, wird den Eltern bei jeder Einrich- tung jeweils das Benutzungsentgelt für ein Erstkind in Rechnung gestellt. Um diesen Nach- teil finanziell auszugleichen, erstattet die Sozial- und Jugendbehörde den Eltern rückwirkend den „Geschwisterkindabschlag“. Die Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag im Nachhinein zum Ende des Kindergarten-/Hortjahres. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen, wie sie bei städtischen Einrichtungen ange- wandt werden: Erstkind ist immer das Kind im teuersten Angebot. Grundlage für die Erstattung sind dann die Entgelte des Trägers für die Geschwisterkinder. Ausdrücklich wurde vom Gemeinderat bestimmt, dass Angebote der „Ergänzenden Betreu- ung zur verlässlichen Grundschule“ seitens der Sozial- und Jugendbehörde nicht gefördert werden. Diese Angebote sind dem Förderungsbereich des Schul- und Sportamtes zuzuord- nen. Sollte ein Kind nach der „Ergänzenden Betreuung“ noch einen Nachmittagshort besu- chen, unterliegt das Hortangebot der Förderung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Eine Übertragung der erweiterten Geschwisterkindregelung, analog der bestehenden Rege- lung der Sozial- und Jugendbehörde, auf das Angebot der „Ergänzenden Betreuung“ des Schul- und Sportamtes stellt sich wie folgt dar: Das Angebot der „Ergänzenden Betreuung“ ist in der Regel das preisgünstigere Angebot und somit wären die Erstkinder überwiegend in den teureren Angebotsformen, die nicht das Schul- und Sportamt betreffen (Hort, Kindertagesstätte, Kindergarten usw.). Damit sind die möglichen Geschwisterkinder der Ergänzenden Betreuung auf einem Beitragsniveau, das schon deutlich unter dem unten genannten Niveau der städtischen Schulkindbeiträge liegt. Niveau städtische Schulkindbeiträge der Sozial- und Jugendbehörde: Angebotsform Beiträge für Erstkinder monatlich (inkl. Verpflegung) Beiträge für Geschwisterkinder monatlich ab 01.06.2009 (inkl. Verpflegung) Ganztagshort 129,00 € 85,00 € Vormittagshort 102,00 € 69,00 € Nachmittagshort 102,00 € 69,00 € Entgelt „Ergänzende Betreuung“ des Schul- und Sportamtes: Staffelung Betreuung von 7:30 - 8:30 u. 12:00 - 13:00 Uhr Betreuung von 7:30 - 8:30 u. 12:00 - 14:00 Uhr Betreuung von 7:30 - 8:30 u. 12:00 - 14:00 Uhr inkl. Mittagessen vom Entgelt befreite Kinder für Be- treuung u. Re- duzierung für das Mittages- sen Erstkind monatlich 39,30 € 52,40 € 52,40 € Betreuung 49,60 € Essen 0 € Betreuung 22,00 € Essen Zweitkind monatlich 22,30 € 32,80 € 32,80 € Betreuung 49,60 € Essen 0 € Betreuung 22,00 € Essen jedes weitere Geschwis- terkind monatlich 11,20 € 21,90€ 21,90 € Betreuung 49,60 € Essen 0 € Betreuung 22,00 € Essen Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass das Schul- und Sportamt mit seinem Zweitkind-Entgelt deutlich niedriger im Vergleich zu den städtischen Schulkindbeiträgen der Sozial- und Ju- gendbehörde liegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Demnach ist ein Vergleich der Betreuungsangebote der Sozial- und Jugendbehörde und der freien Träger mit den Angeboten des Schul- und Sportamtes nur eingeschränkt möglich, da die Eltern in der Regel für die Ergänzende Betreuung bereits erheblich niedrigere Beiträge bezahlen. Die Sozial- und Jugendbehörde errechnet den Zuschussbetrag an die freien Trä- ger auf der Basis der Beiträge für Geschwisterkinder der städtischen Schulkindbeiträge. Diese Beiträge sind höher als der höchste Beitrag der Ergänzenden Betreuung des Schul- und Sportamtes. Wenn die Vorgehensweise der Sozial- und Jugendbehörde auf den Bereich des Schul- und Sportamts übertragen werden sollte, würde dies einen erheblichen Verwal- tungsaufwand verursachen. Lösungsmöglichkeit: Derzeit gibt es beim Schul- und Sportamt schon eine Geschwisterkindregelung innerhalb städtischer Einrichtungen. Im Rahmen der Familienfreundlichkeit der Stadt Karlsruhe wäre eine weitere Entlastung der Familien möglich, wenn man diese Regelung auf die Einrichtun- gen der freien Träger ausweiten würde. Das bedeutet, wenn ein Kind einer Familie das Angebot eines freien Trägers besucht (in aller Regel das teurere Angebot), wird dies als Erstkind betrachtet. Jedes weitere Geschwisterkind der Familie, das die „Ergän- zende Betreuung“ besucht, wird dann generell als Zweitkind (oder als jedes weitere Kind) mit dem geringeren Elternentgelt geführt. Diese Regelung des Schul- und Sportamtes könnte mit deutlich geringerem Verwaltungs- aufwand umgesetzt werden, da die Eltern schon bei der Anmeldung mit dem Geschwister- kindbeitrag veranlagt werden könnten und somit gleich den niedrigeren Beitrag monatlich zahlen. Die Eltern müssten also nicht zuerst das volle Entgelt zahlen, um dann wieder auf schriftlichen Antrag im Nachhinein die Differenz zum Zweitkind-Entgelt erstattet zu bekom- men. Dies wäre eine einfache Vorgehensweise für beide Seiten, sowohl für die Eltern als auch für die Verwaltung. Darüber hinaus wäre die Vorgehensweise nur eine Erweiterung der schon bestehenden Geschwisterkinderregelung innerhalb städtischer Einrichtungen beim Schul- und Sportamt. Die gleiche Regelung gilt dann auch für die „Ergänzende Betreuung“ mit Mittagessenange- bot, da hier ebenfalls die Geschwisterkindregelung für die Betreuungsleistung angewandt wird. Weiterhin gibt es für sozial benachteiligte Familien die Möglichkeit, sich von den Betreu- ungskosten, unter Vorlage eines Nachweises (Karlsruher Pass, Karlsruher Kinderpass oder Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Bezug von Arbeitslosengeld II), ganz befreien zu lassen. Bei Inanspruchnahme von Mittag- essen reduziert sich dann auch für diese Familien das Essengeld auf 22 € pro Monat. Diese Vorgehensweise würde nach ersten Schätzungen des Schul- und Sportamtes eine jährliche Verringerung der Einnahmen in Höhe von 67.000 € (siehe Anlage 1) bedeuten. Aufgrund der augenblicklichen Haushaltssituation empfiehlt das Bürgermeisteramt, die Aus- dehnung der Geschwisterkindregelung auf die Angebote der Ergänzenden Betreuung des Schul- und Sportamtes zurückzustellen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und Schulbeirat die Darstellung des Sachstands zur Geschwisterkindregelung zur Kenntnis. Auf- grund der augenblicklichen Haushaltssituation empfiehlt das Bürgermeisteramt, die Ausdehnung der Geschwisterkindregelung auf die Angebote der Ergänzenden Be- treuung des Schul- und Sportamtes zurückzustellen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010

  • Anlage Geschwisterkinder 2010
    Extrahierter Text

    Anla g e Ergänzende Betreuung bis 13:00 Uhr Gesamtanzahl Kinder in der "Ergänzenden Betreuung" im Schuljahr 2009/2010 ca. Schätzung bei 2.200 Kindern sind 15 % Geschwisterkinder Von den 330 Geschwisterkindern würden ca 45 % Kinder eine 13:00 Uhr Gruppe besuchen Der Differenzbetrag vom Erstkind zum Zweitkind (39,30 € zu 22,30 €) bei einer 13:00 Uhr Betreuung Euro Betreuungs- monate pro Jahr Die Gesamtsumme setzt sich wie folgt zusammen: 149 Geschwisterkinder multipliziert mit dem Differenzbetrag von 17.- € u. multipliziert mit 11 Betreuungsmonaten 2200 330 149 17,00 11 27.769,50 Ergänzende Betreuung bis 14:00 Uhr Gesamtanzahl Kinder in der "Ergänzenden Betreuung" im Schuljahr 2009/2010 ca. Schätzung bei 2.200 Kindern sind 15 % Geschwisterkinder Von den 330 Geschwisterkindern würden ca 55 % Kinder eine 14:00 Uhr Gruppe besuchen Der Differenzbetrag vom Erstkind zum Zweitkind (52,40 € zu 32,80 €) bei einer 14:00 Uhr Betreuung Euro Betreuungs- monate pro Jahr Die Gesamtsumme setzt sich wie folgt zusammen: 182 Geschwisterkinder multipliziert mit dem Differenzbetrag von 19,60 € u. multipliziert mit 11 Betreuungsmonaten 2200 330 182 19,60 11 39.131,40 Gesamt 66.900,90