Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006: 5. Satzungsänderung
| Vorlage: | 25899 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.11.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 544 2 öffentlich Dez. 4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006, 5. Satzungsänderung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 16.11.2010 2 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpassung der Einheitssätze an die veränderte Kosten- und Preisentwicklung handelt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegen- den Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Die tiefbauspezifischen Leistungen verändern sich zwischen -11,00 % und +7,66 %. Im Durchschnitt sind es -1,21 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Prei- se aus bestehenden Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Der Einheitssatz für die Straßenbeleuchtung erhöht sich um +8,65 %. 3. Für gartenbauspezifische Leistungen ergeben sich Änderungen von +8,12 % bei Verkehrsgrün und +5,49 % bei Bäumen. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträ- gen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als An- lage 2 beigefügten Tabelle Vl der Einheitssätze. Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungs- beiträgen und Kostenerstattungsbeträgen Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581 ber. S. 698), geändert am 29. Juli 2010 (GBI. S. 555), sowie der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), ge- ändert am 4. Mai 2009 ( GBl. S 185), und aufgrund des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert am 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sit- zung am folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. November 2009, beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kosten- erstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle VI ergänzt (vgl. Anlage 2). Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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Anlage 4 Erläuterungen zur 5. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2010 als auch nach denen von 2011 wie folgt berechnet: 2010 2011 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 399.938,--€ 389.648,-- € Entwässerung 1.035 m 208.035,-- € 212.175,-- € Bordsteine 2.071 m 136.686,--€ 139.378,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 36.945,-- € 35.923,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 4.740,-- € 4.598,-- € Grünflächen 259 m² 3.030,-- € 3.276,-- € Gehwege 3.191 m² 194.332,-- € 188.269,-- € Saumsteine 1.595 m 35.409,-- € 34.452,-- € Verbindungswege 150 m² 10.905,-- € 9.810,-- € Saumsteine 150 m 4.890,-- € 4.845,-- € Einzelbäume 13 Stück 9.284,-- € 9.794,-- € Beleuchtung 1.146 m 75.521,-- € 82.054,-- € 1.242.350,-- € 1.236.857,-- € davon trägt die Stadt 5 % 62.118,-- € 61.843,-- € zu verteilen 1.180.232,-- € 1.175.014,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2010 2011 12.868,-- € 12.811,-- € Die „Kostensteigerung“ beträgt in diesem angenommenen Fall -0,44 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.