Bestellung des Naturschutzbeauftragten für den Stadtkreis Karlsruhe
| Vorlage: | 25898 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.11.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.11.2010 543 1 öffentlich Dez. 1 Bestellung des Naturschutzbeauftragten für den Stadtkreis Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 16.11.2010 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch gemäß § 61 Abs. 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg auf die Dauer von fünf Jahren zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter). Die Bestellung ist widerruflich. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß § 60 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg ist die Stadt Karlsruhe als untere Verwaltungsbehörde zugleich untere Naturschutzbehörde. Die fachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörde obliegt gemäß § 62 Abs. 3 Na- turschutzgesetz den Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Natur- schutzbeauftragte). Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtlich tätig und in ihrer Aufgabenerfüllung unabhängig und weisungsfrei. Sie werden von den Stadtkreisen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Bestellung ist Pflichtaufgabe des Stadt- kreises. Zuständig für die Bestellung ist der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister (§ 24 Abs. 2 Satz 1 und 2 Gemeindeordnung). Das Amt der Naturschutzbeauftragten ist anspruchsvoll. Die damit verbundene Ver- pflichtung, bei Planungen und sonstigen Vorhaben die Grundsätze des Naturschut- zes nachdrücklich geltend zu machen, schließt in vielen Fällen auch die Möglichkeit von Interessenkollisionen mit der Körperschaft, für welche die Naturschutzbeauftrag- ten tätig sind, ein. Der langjährige Naturschutzbeauftragte der Stadt, Herr Prof. Dr. Georg Philippi (ehemals Landessammlung für Naturkunde) ist am 06.07.2010 im Alter von 75 Jah- ren verstorben. Aktuell übt die Funktion sein Stellvertreter, Herr Harald Dannen- mayer (Leiter des Naturschutzzentrums Karlsruhe-Rappenwört), aus. Herr Dannen- mayer hat jedoch darum gebeten, das Amt lediglich befristet, bis ein neuer Natur- schutzbeauftragter/ eine neue Naturschutzbeauftragte bestellt wurde, auszuüben. Als Nachfolger wird Herr Dipl.-Biologe Dr. rer. nat. Robert Trusch vorgeschlagen. Herr Dr. Trusch ist nach Stationen an der Universität in Potsdam, im Staatlichen Mu- seum für Naturkunde in Stuttgart und in der Zoologischen Staatssammlung München seit dem 01.09.2002 beim Staatlichen Museum für Naturkunde in Karlsruhe als Ku- rator in der Abteilung Entomologie (Insektenkunde) tätig. Neben Forschungstätigkei- ten befasst er sich auch mit der praktischen Umsetzung von Schutzkonzeptionen und ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Er ist Mitglied in diversen Fachver- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 bänden und steht dem Naturwissenschaftlichen Verein Karlsruhe e.V. als 1. Vorsit- zender vor. Seit 2007 ist er ordentliches Mitglied im städtischen Naturschutzbeirat. Herr Dr. Trusch erfüllt damit nach Auffassung des Bürgermeisteramts die fachlichen und sonstigen Anforderungen an das Amt des Naturschutzbeauftragten und wird daher mit seinem Einverständnis dem Gemeinderat zur Bestellung als neuer Natur- schutzbeauftragter des Stadtkreises Karlsruhe vorgeschlagen. Mit der Bestellung zum Naturschutzbeauftragten scheidet Herr Dr. Trusch zugleich formal als ordentliches Mitglied des Naturschutzbeirats aus, dem er allerdings in der neuen Funktion als beratendes Mitglied weiterhin angehört. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch gemäß § 61 Abs. 4 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg auf die Dauer von fünf Jahren zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter). Die Bestellung ist widerruflich. Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. November 2010