Sanierungsgebiet "Soziale-Stadt"-Programm Rintheimer Feld: Förmliche Festlegung
| Vorlage: | 25779 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.10.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt, Rintheim |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 517 9 öffentlich Dez. 6 Sanierungsgebiet "Soziale-Stadt"-Programm Rintheimer Feld: Förmliche Festlegung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.11.2007 5 Zustimmung Gemeinderat 23.09.2008 5 Zustimmung Planungsausschuss 22.07.2009 3 Zustimmung Hauptausschuss 13.10.2009 7 Zustimmung Gemeinderat 20.10.2009 12 Zustimmung Gemeinderat 19.10.2010 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt mit der als Anlage beigefügten Satzung formell das Sa- nierungsgebiet „SSP Rintheimer Feld“ nach dem vereinfachten Verfahren. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1. Tranche, von WiMi bewilligt: 3,0 Mio. €; 2. Tranche im Rahmen Aufstockungsantrag 2,5 Mio. € 5,5 Mio. € ca. 1,5 Mio. € ca. 1,25 Mio. € 2,75 Mio. € ca. 1,5 Mio. € ca. 1,25 Mio. € 2,75 Mio. € bei einer Abschreibung über 40 Jahre ergibt sich ein Folgeauf- wand (Zins/AfA) in Höhe von 130.620 € p. a. Haushaltsmittel für erste Maßnahmen werden im kommenden Doppelhaushalt 2011/2012 bean- tragt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.10.2009 vom Inhalt der vorbereiteten Untersuchungen Kenntnis genommen und entsprechend den dortigen Empfehlun- gen der Antragstellung - auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (SSP) bzw. - auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) zugestimmt. Diese Anträge hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zunächst nicht genehmigt. Nach intensiven Gesprächen und Rückgabe von Fördergeldern aus den beendeten bzw. fast beendeten Sanierungsgebieten „Oststadt West“ und „Innenstadt West“ hat das Wirtschaftsministerium mit Schreiben vom 09.08.2010 dem zurücklie- gend modifizierten Antrag auf Aufnahme eines Teilbereichs „Rintheimer Feld“ in das Soziale Stadt Programm (SSP) zugestimmt. Auf der Grundlage dieses Antrags wurden Fördermittel in Höhe von 1.772.990 Euro in Aussicht gestellt; dies entspricht einem förderfähigen Aufwand von insgesamt rd. 3,0 Mio. Euro. Mit dieser ersten Tranche können wesentliche Maßnahmen ange- gangen werden, insbesondere solche, die ganz Rintheim zugute kommen. Für die restlichen Maßnahmen von rd. 2,5 Mio. Euro wird seinerzeit ein Aufstockungsantrag zu stellen sein. Nachdem im Rahmen der Bürgerbeteiligung bereits zahlreiche Maßnahmen für das Sanierungsgebiet vorgeschlagen und erörtert sind und im Hinblick auf den in der Regel achtjährigen (bei Bundesmitteln fünfjährigen) Förderzeitraum soll mit der Rea- lisierung erster Maßnahmen zügig begonnen werden. Hierfür ist das Sanierungsgebiet durch die beigefügte Satzung formell zu beschlie- ßen; die Sanierung soll nach dem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da nach den vorgesehenen Maßnahmen im öffentlichen Raum erhebliche sanierungs- bedingte Bodenwerterhöhungen auf das Gebiet bezogen nicht zu erwarten sind. Für Vereinbarungen im Sinne § 144 Abs. 1 Nr. 2 (Miet- und Pachtverträge) wird die Ge- nehmigung allgemein vorweg erteilt und wird wirksam mit der Veröffentlichung der Sanierungssatzung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt mit der als Anlage beigefügten Satzung formell das Sa- nierungsgebiet „SSP Rintheimer Feld“ nach dem vereinfachten Verfahren. Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. Oktober 2010
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Extrahierter Text
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Programm“ Rintheimer Feld (SSP) § 1 Festlegung der Grenzen des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Pro- gramm“ Rintheimer Feld (SSP) In der Stadt Karlsruhe wird das Gebiet, das umgrenzt wird durch die Haid-und-Neu- Straße im Nordwesten, den Hirtenweg im Nordosten einschließlich einer Grund- stückstiefe auf der gegenüberliegenden Straßenseite, einschließlich der Mannheimer Straße im Südosten und dem Ostring im Südwesten, als Sanierungsgebiet mit der Bezeichnung „Soziale Stadt Programm“ Rintheimer Feld (SSP) gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt. Der beigefügte Lageplan mit der zeichnerischen Abgrenzung des räumlichen Gel- tungsbereichs ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Befristung der Sanierung Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist bis zum Ablauf des 31.12.2017 be- fristet. § 3 Sanierungsverfahren Das Sanierungsverfahren wird ohne Anwendung der §§ 152 - 156 a BauGB („beson- dere sanierungsrechtliche Vorschriften“) durchgeführt. § 4 Genehmigungspflichten (1) Die Vorschriften des § 144 BauGB finden Anwendung. (2) Für die Fälle des § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Miet- und Pachtverträge) wird ge- mäß § 144 Abs. 3 BauGB die Genehmigung für das gesamte Sanierungsgebiet erteilt. (3) Hinweis: Es bedürfen daher der schriftlichen Genehmigung durch die Stadt alle im § 144 Abs. 1 und 2 BauGB genannten Vorhaben und Rechtsvorgänge mit Ausnahme der Vereinbarungen gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. § 5 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den ........... Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Pfarrer-Junker-Weg +HLOEURQQHU6WUDH Hirtenweg 0DQQKHLPHU6WUDH 5LQWKHLPHU+DXSWVWUDH 0 25 50 75 100 m Abgrenzung Satzungsbeschluss "Rintheim" 03/09/2010 S:\p6115\Sanierung\San_Rintheim\04_Satzungsbeschluss\CAD\030910_Grundplan_sc.dwg Satzungsbeschluss-Gebiet