Antrag GLG: Baugebiet Junge Hälden: Tieferlegung des Abwasserkanalrohrs, Regenwasserrückhaltung

Vorlage: 25771
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 22.09.2010

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Extrahierter Text

    ANTRAG GLG -Fraktion vom 30.08.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 22.09.2010 95 6 öffentlich Baugebiet Junge Hälden: Tieferlegung des Abwasserkanalrohrs, Regenwasser- rückhaltung Auch ohne die direkte Entwässerung zur Weingartener Straße kann auf einen Teil der Aufschüttung des Geländes verzichtet werden, wenn das über die Ziegeleistraße zur Weingartener Straße führende Abwasserkanalrohr tiefer gelegt wird als bisher geplant. Ein Grötzinger Mitbürger teilte uns diese Idee mit. Wenn die Erschließungsstraße ein Gefälle ins Baugebiet hinein erhält, dass hinten keine Aufschüttung mehr nötig ist, kann die darunter liegende Entwässerung immer noch über die Ziegeleistraße in die Wein- gartener Straße gelegt werden, nur eben tiefer als das in der Ziegeleistraße vorhandene Kanalrohr. Gegen eine Abweichung von der bisherigen Planung hat das städtische Planungsamt mit der Starkregenproblematik argumentiert. Hierzu stellen wir fest:  Bei den bisherigen Starkregen sind keine Probleme bei den Unterliegern bekannt geworden. Der Untergrund ist offenbar durchlässig genug.  Ob die Erschließungsstraße mit oder ohne Gefälle in das Gelände hinein gebaut wird, ändert nichts an der Menge des auftreffenden Regenwassers.  Wenn außer dem Regenwasser von Hälden II nun auch noch das des Neubauge- biets Junge Hälden ohne Rückhaltung zur Weingartener Straße abgeleitet wird, steigt dort die Überschwemmungsgefahr.  Mit der Forderung nach begrünten Flachdächern hat der Ortschaftsrat bereits ein Element der Regenwasserrückhaltung beschlossen. Weitere Elemente der Regenwasserrückhaltung sind:  Einbau einer Zisterne in jedes Haus zur Versorgung der Toilettenspülung und zum Gießen  Ableitung des Überlaufs zur Versickerung in eine im Garten vergrabene Kiespa- ckung  Terrassierte Gartenanlage Deshalb beantragen wir: 1. Die Planung wird im Sinne einer reduzierten Aufschüttung mit tiefer gelegtem Abwasserkanalrohr überarbeitet. 2. Es werden die oben genannten Auflagen zur Regenwasserrückhaltung ge- macht. 3. Es wird auch nach einer Möglichkeit gesucht, das in die Straßengullys fließen- de Wasser aufzustauen und langsam abfließen oder versickern zu lassen. 4. Schließlich ist die Müllentsorgung noch auf eine für die Anwohner akzeptable Weise zu lösen. Mit freundlichen Grüßen Karl Berger Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass laut Rücksprache mit dem Tiefbauamt die Tiefer- legung des Abwasserkanalrohrs in der Planstraße keine sinnvolle Lösung wäre. Beim Anschluss an die Ziegeleistraße ist die Höhe des dortigen Abwasserkanals zu beach- ten. Der Abwasserkanal in der Planstraße muss noch mit einem ausreichenden Gefälle bis zu diesem Anschlusspunkt geführt werden können. Bei einer Tieferlegung des Ka- nalrohrs wäre das Gefälle zu gering, so dass es im südlichen Bereich des Baugebiets zu einem Wasserrückstau kommen würde. Eine Tieferlegung der Straßenoberfläche allein ist wegen der notwendigen Erdüberdeckung nicht möglich. Die als Konsequenz daraus notwendige Tieferlegung des vorhandenen Kanals in der Ziegeleistraße wiede- rum ist nur mit einem technisch und wirtschaftlich unverhältnismäßigen Aufwand umzu- setzen. Bezüglich der Rückhaltung des Niederschlagswassers ist anzumerken, dass sich das vorhandene Gelände sowohl aufgrund der Topographie als auch der geologischen Ge- gebenheiten (Lössboden) wenig für eine flächenhafte Versickerung eignet. Eine ent- sprechende Festsetzung im Bebauungsplan kommt daher nicht in Betracht. Andere Möglichkeiten der Niederschlagswasserrückhaltung werden geprüft und gegebenenfalls mit berücksichtigt.