Antrag GLG: Parken in der Grezzostraße nur für PKW
| Vorlage: | 25770 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.10.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzende STELLUNGNAHME zum Antrag der GLG-Fraktion vom: 30.08.2010 eingegangen: Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2010 94 a 5 öffentlich Parken in der Grezzostraße Das Stadtplanungsamt teilt ergänzend mit, nachdem ihm das Ordnungs- und Bürgeramt den og. Antrag mit der Bitte um Prüfung geeigneter zulässiger Abstellmöglichkeiten für Wohnwa- gen hat zukommen lassen: Abgestellte Wohnwagen werden hin und wieder als im öffentlichen Straßenraum wenig an- sehnlich kritisiert. Von daher ist der Gedanke, nach geeigneten Abstellflächen zu suchen und damit den Straßenraum zu entlasten, in gewissem Maße nachvollziehbar. Es hat sich jedoch bereits beim Thema der in Wohngebieten abgestellten Lkw gezeigt, dass die Suche nach geeigneten Abstellmöglichkeiten extrem schwierig ist und nur in wenigen Fällen bzw. unter glücklichen Umständen eine Lösung gefunden werden kann. Dabei muss grundsätzlich hinterfragt werden, ob und in welchem Maße ein kommunales Engagement zur Schaffung von Abstellflächen für private Fahrzeuge überhaupt gerechtfer- tigt ist. Bei den (oft in Wohngebieten abgestellten) Lkw lässt sich hier eine gewisse Verpflich- tung der Kommune ableiten, wenn man die Lärmbelästigungen durch Kühlanlage oder Standheizung sowie den grundsätzlichen, volkswirtschaftlichen Nutzen der Lkw betrachtet. Demgegenüber greift eine solche Argumentation bei Wohnwagen (sowie potenziell ver- gleichbaren Gegenständen wie Bootsanhänger etc.) sicherlich nicht. Das Stadtplanungsamt ist daher der Meinung, dass Wohnwagen und vergleichbare Privat- gegenstände der StVO entsprechend nicht dauerhaft im öffentlichen Raum oder auf öffentli- chen Flächen, sondern auf privatem Grund untergebracht werden sollten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit
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Extrahierter Text
ANTRAG GLG-Fraktion vom 30.08.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 22.09.2010 94 5 öffentlich Parken in der Grezzostraße nur für PKW Entlang des breiten Gehwegs (früher Rad- und Fußweg) in der Grezzostraße ist neben der Fahrbahn ein gepflasterter Streifen, der zum Abstellen breiter Fahrzeuge genutzt wird. Ein Anwohner hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Grezzostraße dort wie der Parkplatz eines Wohnwagen- und Wohnmobilvermieters aussieht, siehe Foto. Das gibt am Ortseingang Grötzingen-Mitte kein gutes Bild ab. Außerdem ist für Kinder, die zum Bolz- und Spielplatz an der Pfinz wollen, das Überqueren der Straße zwischen den großen Fahrzeugen besonders gefährlich Deshalb beantragen wir: Im betreffenden Bereich der Grezzostraße wird das Parken nur für PKW zugelassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Hanne-Landgraf-Haus der AWO nach Fertigstel- lung des Erweiterungsbaus von der Grezzostraße aus beliefert wird. Mit freundlichen Grüßen Karl Berger Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Ordnungsamt (OA, früher BuS) teilt dazu mit, dass das Abstellen von Wohnwagen auf öffentlichen Straßen eine Tatsache ist, die im gesamten Stadtgebiet festzustellen ist. Nach § 12 Abs. 3 b der Straßenverkehrsordnung darf mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Danach ist der Anhä- nger bestimmungsgemäß zu bewegen. Ein Abstellen über den genannten Zeitraum hinaus stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ausweisung der Grezzostraße mit dem Verkehrszeichen "nur für Pkw" hält OA nicht für zielführend. Eine entsprechende Beschilderung würde nur zu einer Verlagerung füh- ren. Weitere Beschwerden aus anderen Straßen wäre die Folge. Wegen der grundsätz- lichen Problematik mit abgestellten Wohnwagen wurde das Stadtplanungsamt um Prü- fung nach alternativen zulässigen Abstellmöglichkeiten gebeten. Für sachdienlich hält OA entsprechende Kontrollen, ob die zwei Wochenfrist eingehal- ten bzw. überschritten wird. Dieser Zeitraum steht nach der oben genannten Vorschrift den Eigentümern zum Abstellen ihrer Wohnwagen zu. Oft müssen vor oder nach dem Urlaub auch Be- und Entladevorgänge durchgeführt werden. Der Gemeindliche Vollzugsdienst wird die Situation in der Grezzostraße kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Verwarnungen ausstellen. Nicht zuletzt geht OA da- von aus, dass nach Ablauf der Urlaubsaison die Wohnwagen ohnehin von den Eigen- tümern entfernt und winterfest abgestellt werden. Bei einer Kontrolle am 02.09.2010 konnten keine Wohnwagen in diesem Bereich festgestellt werden. Zudem hält OA eine Information über die Rechtslage im Grötzinger Mitteilungsblatt für Bürgerinnen und Bürger für sinnvoll.