Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): LKW-Maut auf Bundesstraßen

Vorlage: 25757
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.10.2010

    TOP: 24

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-LKW-Maut
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 13. September 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 19.10.2010 534 24 öffentlich LKW-Maut auf Bundesstraßen A. Ist die B 10 innerhalb des Stadtgebietes von der LKW-Maut betroffen? B. Ist die B 36 innerhalb des Stadtgebietes von der LKW-Maut betroffen? C. Wie steht die Verwaltung zur Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen innerhalb des Stadtgebietes? E. Welche Bemühungen unternimmt die Verwaltung, die Südtangente in die LKW-Maut einzubeziehen? Derzeit steht die LKW-Maut auf Bundesstraßen in der öffentlichen Diskussion. Die Befürworter der LKW-Maut auf Bundesstraßen führen ins Feld, dass sich der LKW- Verkehr dann wieder auf die BAB konzentrieren würde und Schleichwege zur Ersparnis der Maut über Bundesstraßen sich dann nicht lohnen würden. Der Effekt wäre eine Reduzierung des LKW-Verkehrs auf den betroffenen Straßen mit den damit einhergehenden Emissionsreduzierungen. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste 8. Oktober 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 24
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 13.09.2010 eingegangen: 13.09.2010 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 534 24 öffentlich Dez. 2 LKW-Maut auf Bundesstraßen A. Ist die B 10 innerhalb des Stadtgebietes von der LKW-Maut betroffen? Für die Benutzung der B 10 wird keine Maut erhoben. B. Ist die B 36 innerhalb des Stadtgebietes von der LKW-Maut betroffen? Für die Benutzung der B 36 wird ebenfalls keine Maut erhoben. Ergänzend sei angeführt, dass in ganz Baden-Württemberg für keine Bundesstraße Maut erhoben wird. C. Wie steht die Verwaltung zur Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen innerhalb des Stadtgebietes? Bei Fahrten im Fernverkehr würde eine LKW-Maut auf ein verhältnismäßig kurzes Teilstück durch Karlsruhe vermutlich überhaupt keine Veränderung bewirken, da sich die zusätzlichen Mautkosten kaum auf die Gesamtkosten einer Fernfahrt auswirken würden. Im regionalen und insbesondere im städtischen Güterverkehr dagegen wären die Auswirkungen einer LKW-Maut eher kontraproduktiv. Hier ist gut vorstellbar, dass vermehrt Ausweichfahrten auf anderen innerstädtischen Straßen erfolgen. Dies würde eher zu einer Be- als zu einer Entlastung der Bewohner führen, da auch Wohnstraßen betroffen wären. Hinzu kommt, dass durch eine Maut die regionale Wirtschaft finanziell belastet werden würde. D. Welche Bemühungen unternimmt die Verwaltung, die Südtangente in die LKW-Maut einzubeziehen? Die Stadt Karlsruhe unternimmt aus den oben dargelegten Gründen derzeit diesbezüglich keine Bemühungen und beabsichtigt solche auch nicht in der Zukunft.