Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StRn Staab, StRn Meier-Augenstein (CDU): Anforderungen an Pflegeeltern in anderen Städten
| Vorlage: | 25755 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.10.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 7. September 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 19.10.2010 532 22 öffentlich Anforderungen an Pflegeeltern in anderen Städten 1. Welche Bedingungen müssen Eltern in vergleichbaren anderen Städten erfüllen, wenn sie ein Pflegekind in Langzeitpflege nehmen möchten? 2. Inwieweit gibt es Möglichkeiten, die Kriterien für potenzielle Pflegeeltern so anzupassen, dass mehr Pflegekinder in Langzeitpflege vermittelt werden könnten? 3. In welcher Form macht die Stadt öffentlich darauf aufmerksam, dass es einen Bedarf für Pflegefamilien gibt bzw. welche öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sind geplant, um potenzielle Pflegeeltern anzusprechen? Pflegefamilien sind eine wichtige Alternative zur Heimunterbringung, wenn Kinder vorübergehend in ihren Familien nicht nach ihren Bedürfnissen versorgt werden können. Dabei müssen Pflegeeltern in Karlsruhe einige Bedingungen erfüllen, so muss die Familie dem Pflegekind ein eigenes Zimmer bieten, es sollten schon ältere Kinder in der Familie leben, und die Mutter sollte nicht voll berufstätig sein. Nicht alle pflegebedürftigen Kinder finden Pflegeeltern. Daher soll ermittelt werden, welche Kriterien in anderen Städten gelten, um davon ausgehend beleuchten zu können, ob Änderungen bei den Anforderungen an Pflegeeltern in Karlsruhe sinnvoll wären. Aus diesem Grund sollen auch Anpassungsvorschläge eingeholt werden, die auf eine Verbesserung des numerischen Verhältnisses zwischen Pflegekindern und Pflegeeltern abzielen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Christiane Staab Bettina Meier-Augenstein Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Oktober 2010 Sachverhalt/Begründung:
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 07.09.2010 eingegangen: 07.09.2010 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 532 22 öffentlich Dez. 3 Anforderungen an Pflegeeltern in anderen Städten Auf der Internetseite des Pflegekinderdienstes und in den Informationsbroschüren werden Interes- senten zu den allgemeinen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Vollzeitpflegekindes wie folgt informiert: „Grundsätzlich können verheiratete und unverheiratete Paare, aber auch Alleinstehende, Pflege- personen werden. Dabei ist nicht grundsätzlich entscheidend, ob eigene Kinder vorhanden sind. Die Voraussetzungen sind oft günstiger, wenn ein Vater und eine Mutter als Rollenvorbilder zur Verfügung stehen und wenn deren eigene Kinder dem Pflegekind Partner für soziales Lernen sein können. Der Altersabstand zwischen der zukünftigen Hauptbezugsperson und dem Pflegekind sollte nicht mehr als 45 Jahre und zum älteren Partner nicht mehr als 50 Jahre betragen. Ein El- ternteil sollte sich überwiegend der Versorgung und Erziehung des Kindes widmen können und eine mögliche Teilerwerbstätigkeit in der Eingewöhnungszeit des Kindes durch die Inanspruch- nahme von Elternzeit ganz zurückstellen. Die finanzielle Basis muss auch ohne Einbeziehung des Pflegegeldes sichergestellt sein. Die Wohnung sollte so groß sein, dass mit der Aufnahme eines Pflegekindes keine beengte Situation entsteht und genügend Bewegungsspielraum erhalten bleibt. Die Pflegefamilie muss zur Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Jugendamt und anderen Pflege- familien im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen bereit sein.“ Die genannten Eingangskriterien stellen in der Praxis des Pflegekinderdienstes eine Orientierung dar, die durchaus eine Flexibilität in der individuellen Bewertung einzelner Aspekte der Lebenssi- tuation der Bewerber auch in Relation zum erwünschten Alter eines Pflegekindes zulässt. zu 1: Welche Bedingungen müssen Eltern in vergleichbaren anderen Städten erfüllen, wenn sie ein Pflegekind in Langzeitpflege nehmen möchten? Die Jugendämter der Städte und Landkreise in Baden-Württemberg sind seit vielen Jahren durch regionale Arbeitsgruppen vernetzt. Ziel der Arbeitsgruppen ist u. a. eine Vereinheitlichung der Qualitätsstandards bei der Information und Bewerberauswahl, der Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen und Herkunftsfamilien. Aus dieser Zusammenarbeit ist die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) herausgegebene Infor- mationsbroschüre „Was Pflegeeltern wissen sollten“ (aktuelle Ausgabe Stand Sept. 2009) und die Arbeitshilfe „Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen und Herkunftsfami- lien“ (Februar 2004) hervorgegangen, an deren Kriterien sich die Jugendämter Baden- Württembergs, insbesondere Städte mit einem Spezialdienst Pflegekinderhilfe wie Karlsruhe, als auch vergleichbare Städte wie Mannheim, Heidelberg, Stuttgart, Freiburg orientieren. Seite 2 Es kann also bei kommunalen Trägern der Vollzeitpflege in Baden-Württemberg von einem ein- heitlichen Anforderungsprofil an Vollzeitpflegebewerber ausgegangen werden. zu 2: Inwieweit gibt es Möglichkeiten, die Kriterien für potenzielle Pflegeeltern so anzupassen, dass mehr Pflegekinder in Langzeitpflege vermittelt werden könnten? Das erstrebenswerte Ziel, mehr Kinder in Vollzeitpflege anstelle in Heimerziehung zu vermitteln, ist nach Auffassung des Pflegekinderdienstes nicht durch eine Anpassung der Auswahlkriterien zu erreichen, zumal es in der Praxis aufgrund der Flexibilität der Kriterien selten vorkommt, dass Be- werber die allgemeinen Eingangsvoraussetzungen in mehren Punkten nicht erfüllen und ihre Be- werbung abgewiesen wird. Mit der Betreuung und Erziehung fremder Kinder und der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfami- lie haben Pflegeeltern komplexe Anforderungen zu bewältigen. Diese sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Kinder, die in Pflege vermittelt werden, haben häufig erhebliche familiäre Be- lastungen erlebt, die sich in Entwicklungsverzögerungen und körperlichen oder seelischen Beein- trächtigungen widerspiegeln und die Pflegefamilien vor große Herausforderungen stellen. Eine volle Erwerbstätigkeit der Pflegeeltern ist deshalb aufgrund des erzieherischen Bedarfs der Pfle- gekinder in der Regel nicht bzw. für einen längeren Zeitraum der Integration des Kindes in die Pflegefamilie nicht möglich. Den gestiegenen Anforderungen an Pflegeeltern als Leistungserbringer der Jugendhilfe steht eine relativ geringe Entlohnung der Erziehungsleistung (250 Euro pro Monat) und eine unzureichende Altersvorsorge (40 Euro pro Monat als hälftige Erstattung des Mindestbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung) gegenüber. Die materiellen Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege sind bis- lang nicht so attraktiv gestaltet, dass Familien mit der Aufnahme eines Vollzeitpflegekindes auf einen Teil des Erwerbseinkommens und die Alterssicherung verzichten könnten und deshalb eine Erwerbstätigkeit einschränken oder aufschieben würden. Eine erwünschte Steigerung der Vollzeitpflegebewerber ist nach Auffassung des Pflegekinder- dienstes deshalb durch eine Steigerung der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gekoppelt mit einer guten Vorbereitung der Bewerber und Bewerberinnen, einer wertschätzenden Beratung und Be- gleitung der Pflegeeltern, dem Angebot von regelmäßigen Fortbildungen und der Verbesserung der materiellen Ausstattung von Pflegefamilien zu erreichen. Die Höhe des Pflegegeldes und der Beihilfen wird durch die Sozialausschüsse des Städte- und Landkreistages und den Landesju- gendhilfeausschuss empfohlen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung liegt im Er- messen des jeweiligen örtlichen Trägers. Die beschriebene Auffassung des Pflegekinderdienstes wird in einer Analyse „Daten und Fakten zur Entwicklung in der Vollzeitpflege in Baden-Württemberg“ des KVJS vom Januar 2009, dem „Neuen Manifest zur Pflegekinderhilfe“ der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen vom Februar 2010 und durch eine eigene Befragung von Vollzeitpflegefamilien vom März 2009 bestätigt. An diesen Themenbereichen hat der Pflegekinderdienst mit anderen am Hilfeprozess beteiligten Abteilungen des Jugendamtes auch in Kooperation mit der Ortsgruppe des Pflege- und Adoptiv- elternverbandes PFAD in den letzten Jahren gearbeitet und seine Aktivitäten verstärkt. Seite 3 Zu 3: In welcher Form macht die Stadt öffentlich darauf aufmerksam, dass es einen Bedarf für Pflegefamilien gibt bzw. welche öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sind geplant, um potentielle Pflegeeltern anzusprechen? Auf den Bedarf an Pflegefamilien wird durch folgende Maßnahmen hingewiesen: - Regelmäßige Verbreitung des Werbeflyers „Vollzeitpflege: Hans sucht neues Glück - Wir su- chen neue Pflegefamilien“ und der Informationsbroschüre „Was Pflegeeltern wissen sollten“ in sozialen Einrichtungen, Frauen- und Kinderarztpraxen, Elternbriefen, Rathäusern, Kindertages- stätten etc. und im Rahmen von Informationsveranstaltungen, - jährliche Plakatierung des Werbeplakates „Hans im Glück“ an 200 Karlsruher Litfasssäulen, - regelmäßige Werbeanzeigen in Printmedien wie Karlsruher Kind, Volkshochschulprogramm und Zeitschriften freier Verbände, - Internetseite mit ausführlichen Informationen und Ansprechpartnern, - regelmäßige Presseinformation über den Pressedienst an die örtlichen Printmedien bei Veran- staltungen des Pflegekinderdienstes, - regelmäßige Informationsabende in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule zur Vollzeitpfle- ge, - Informationsstände bei öffentlichen Veranstaltungen für Familien wie Weltkindertagsfest, Ju- gendhilfetag etc. - regelmäßige individuelle Suchanzeigen in der StadtZeitung für konkrete Pflegekinder. Die bestehenden Maßnahmen sollen fortgeführt werden.