Antrag KAL: Rheinbrücke Maxau: Planung Ersatzbrücke - Schutz der heutigen Brücke/Tempolimit Südtangente

Vorlage: 25753
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Knielingen, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.10.2010

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Rheinbrücke
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 21. September 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 19.10.2010 530 20 öffentlich Rheinbrücke Maxau: Planung Ersatzbrücke - Schutz der heutigen Brücke/Tempolimit Südtangente 1. Der Gemeinderat fordert vom Regierungspräsidium die Planung und Kostenberechnung einer Ersatzbrücke für die heutige Brücke zwischen Maxau und Maximiliansau als Gegenposition zur Planung einer zweiten Rheinbrücke auf Gemarkung Karlsruhe. Diese Planung geht vom Bau einer mit vier Fahrspuren nutzbaren Hälfte (zukünftige Fahrbahn Richtung Osten) vor dem Abriss der alten Brücke aus. 2. Die Stadtverwaltung fordert das Regierungspräsidium auf, einen Sanierungsplan für die bestehende Rheinbrücke vorzulegen, so dass die unverzichtbare Rheinquerung bei Maxau bis zur Fertigstellung einer Ersatzbrücke immer gewährleistet ist. 3. Die Stadtverwaltung drängt bei den zuständigen Stellen auf ein einheitliches Tempolimit auf der Rheinbrücke Maxau: Tempo 60 für Lkw und Tempo 80 für Pkw. 4. Die Stadtverwaltung drängt bei den zuständigen Behörden auf eine elektronisch geregelte Sperrung der Außen-Fahrspuren der Rheinbrücke außerhalb der Rush-hour. 5. Die Stadtverwaltung fordert das Regierungspräsidium auf, das von der Stadt beauftragte PTV-Gutachten zu Rheinbrücke und Nordtangente als Grundlage weiterer Verkehrsplanungen zu übernehmen oder eine neue, realistische, auf den aktuellen Zahlen basierende Verkehrsmengenprognose vorzulegen und mit der Stadt abzustimmen. 6. Die Stadtverwaltung lässt den aktuellen Anteil von Fern- und Regionalverkehr auf der Rheinbrücke ermitteln. 7. Die Stadtverwaltung drängt bei den zuständigen Stellen auf ein geändertes Tempolimit auf der Südtangente zwischen Rheinbrücke und Mühlburg: Tempo 60 für Lkw und Tempo 80 für Pkw. 8. Die Stadtverwaltung stellt die Ergebnisse zu den Antragspunkten 1 bis 7 im Planungsausschuss und anschließend in der Öffentlichkeit vor. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Rheinquerung zwischen Maxau und Wörth ist die ideale Lage einer Verbindung zwischen Karlsruhe und der Pfalz für den Regionalverkehr und durch keine andere Querung zu ersetzen. Ziel der Stadt und der zuständigen Straßenbehörden muss es daher sein, diese Verbindung auf lange Sicht und nachhaltig zu sichern. Da die heutige Brücke erstens den konstruktionsbedingten Nachteil nur eines tragenden Kastens und zweitens wie jedes Bauwerk eine endliche Haltbarkeit besitzt, gilt es, rechtzeitig eine Ersatzlösung zu planen und die Mittel für deren Bau gerade in Zeiten schwacher Kassen zu sichern. Verschiedene Gruppierungen, Fachleute und Politiker aus Karlsruhe schlagen eine Lösung vor, bei der zuerst eine halbe Brücke zwischen der Straßen- und Eisenbahnbrücke gebaut wird. Weitere Schritte: Umlegen des Verkehrs auf diese Hälfte, Abriss der alten Brücke, Errichtung des zweiten Hälfte direkt an Ort und Stelle, Verschieben der zuerst errichteten Hälfte neben die zweite Hälfte. Dies sichert eine Nutzbarkeit der Rheinquerung mit zwei Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung während der gesamten Bauzeit. Zudem sollte es Bestreben sein, die jetzige Rheinbrücke möglichst lange, mindestens bis zur Fertigstellung der Ersatzbrücke in gutem Zustand zu erhalten. Eine geringere Geschwindigkeit und eine Schonung der konstruktionstechnisch besonders belasteten Außenspuren würden dazu beitragen. Eine einheitliche geringere Maximalgeschwindigkeit würde darüber hinaus zu einem besseren Verständnis der Brückenbenutzer für die Tempoüberwachung beitragen. Unabhängig davon müssen die zuständigen Behörden bei Planungen die neuesten und belastbarsten Zahlen heranziehen (hier das von der Stadt beauftragte PTV- Gutachten mit drei Szenarien). Die bei der Planung einer 2. Rheinbrücke vom RP angenommenen Verkehrsprognosen erfüllen diese Forderung eindeutig nicht; unter anderem sind sie nicht an der Entwicklung der vergangenen Jahre („Stagnation“) geeicht. Auch liegt den RP-Zahlen die für Karlsruhe unakzeptable Vision einer internationalen Ost-West-Verbindung auf Karlsruher Gemarkung zugrunde. Vielmehr Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ muss es Ziel einer verantwortlichen Verkehrs-, Siedlungs- und Umweltpolitik sein, den Fernverkehrsanteil durch Karlsruhe zu senken; insbesondere Mautflüchtlinge über die B 10 (Südtangente) gilt es abzuwehren. Ein Tempolimit von 60 km/h für Lkw und 80 km/h für Pkw ab Rheinbrücke bis Mühlburg dient hier zusätzlich dem Lärmschutz (vor allem für Knielingen-Ost und Mühlburg) sowie einem gleichmäßigeren Fluss des Verkehrs. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Margot Döring Hauptamt - Sitzungsdienste 8. Oktober 2010

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 21.09.2010 eingegangen: 21.09.2010 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 530 20 öffentlich Dez. 6 Rheinbrücke Maxau: Planung Ersatzbrücke - Schutz der heutigen Brücke/Tempolimit Südtangente - Kurzfassung - Die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 werden u. a. in der nächsten Sitzung der Nordtangen- ten-Kommission mitbehandelt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat fordert vom Regierungspräsidium die Planung und Kostenbe- rechnung einer Ersatzbrücke für die heutige Brücke zwischen Maxau und Maximi- liansau als Gegenposition zur Planung einer zweiten Rheinbrücke auf Gemarkung Karlsruhe. Diese Planung geht vom Bau einer mit vier Fahrspuren nutzbaren Hälf- te (zukünftige Fahrbahn Richtung Osten) vor dem Abriss der alten Brücke aus. Der angeführte Vorschlag zum Bau einer Ersatzbrücke für die bestehende Brücke stellt eine bisher noch nicht genauer untersuchte Möglichkeit dar. Im Rahmen des anstehenden Plan- feststellungsverfahrens wird ohnehin eine Variantendiskussion zu führen sein. Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag von der Verwaltung an das Regierungspräsidium (RP) wei- tergegeben. 2. Die Stadtverwaltung fordert das Regierungspräsidium auf, einen Sanierungsplan für die bestehende Rheinbrücke vorzulegen, so dass die unverzichtbare Rheinquerung bei Maxau bis zur Fertigstellung einer Ersatzbrücke immer gewährleistet ist. Der Wunsch nach einem Sanierungsplan wurde bereits an das Regierungspräsidium heran- getragen. Eine Vorhersage, zu welchem Zeitpunkt welche Schäden an der Brücke welche Sanierungsarbeiten erforderlich machen, ist jedoch nicht möglich. Die Stadtverwaltung wird dem RP gegenüber nachfragen, ob es zu anstehenden Sanierungsarbeiten an der Brücke neue Erkenntnisse gibt. 3. Die Stadtverwaltung drängt bei den zuständigen Stellen auf ein einheitliches Tem- polimit auf der Rheinbrücke Maxau: Tempo 60 für Lkw und Tempo 80 für Pkw. Unterschiedliche Tempolimits auf der Brücke sind für den Verkehrsteilnehmer kaum nach- vollziehbar. Von der Verkehrsbehörde in Rheinland-Pfalz wurden aufgrund der zahlreichen Verflechtungsvorgänge und dem Unfallgeschehen Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit (auch auf der Brücke) festgesetzt. In Richtung Pfalz ergab sich jedoch für das Ordnungs- und Bürgeramt, in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe, keine straßenverkehrli- che Notwendigkeit für eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit. 4. Die Stadtverwaltung drängt bei den zuständigen Behörden auf eine elektronisch geregelte Sperrung der Außen-Fahrspuren der Rheinbrücke außer- halb der Rush-hour. Eine temporäre Sperrung der äußeren Fahrstreifen wurde bereits im KAL-Antrag vom 16.07.2009 vorgeschlagen. Nach Auskunft des RP wäre eine solche Maßnahme jedoch aus brückenbautechnischer Sicht wirkungslos, da sich die Gesamtbelastung des Bauwerks, ins- besondere der Tragseile, dadurch nicht reduzieren lässt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 5. Die Stadtverwaltung fordert das Regierungspräsidium auf, das von der Stadt be- auftragte PTV-Gutachten zu Rheinbrücke und Nordtangente als Grundlage weite- rer Verkehrsplanungen zu übernehmen oder eine neue, realistische, auf den aktu- ellen Zahlen basierende Verkehrsmengenprognose vorzulegen und mit der Stadt abzustimmen. Die Stadt kann dem RP nicht vorschreiben, mit welchem Gutachter dieses zusammenarbei- ten soll. Das RP lässt das Verkehrsmodell derzeit durch seinen Gutachter Modus Consult überarbeiten. Welche Verkehrsbelastungen dann im Rahmen der Planfeststellung zu Grun- de gelegt werden, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass auch die beiden relevanten Planfälle im ptv- Gutachten, welche eine zweite Rheinbrücke mit Anschluss an die B 36 vorsehen, durchaus einen verkehrlichen Nutzen, vor allem für Knielingen, erkennen lassen. 6. Die Stadtverwaltung lässt den aktuellen Anteil von Fern- und Regionalverkehr auf der Rheinbrücke ermitteln. Basierend auf verschiedenen Modellrechnungen sowie einer (älteren) Erhebung ist davon auszugehen, dass der Durchgangsverkehrsanteil auf der Südtangente (zwischen Rheinbrü- cke und A 5) zwischen 15 % und 20 % liegt. Eine darüber hinausgehende Differenzierung in Regional- und Fernverkehr ist mittels der gängigen Erhebungsmethoden nicht möglich. Selbst anhand einer mittels Kennzeichener- kennung durchgeführten Analyse der Zulassungskreise könnten keine Rückschlüsse auf die gefahrenen Strecken der Fahrzeuge gezogen werden. Dies wäre nur anhand einer groß angelegten Befragung möglich, der Aufwand hierfür stünde jedoch in keinem Verhältnis zu einem weiteren Erkenntnisgewinn. Aus diesem Grund hält die Stadtverwaltung diesbezüg- lich keine weiteren Untersuchungen für sinnvoll. 7. Die Stadtverwaltung drängt bei den zuständigen Stellen auf ein geändertes Tem- polimit auf der Südtangente zwischen Rheinbrücke und Mühlburg: Tempo 60 für Lkw und Tempo 80 für Pkw. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und somit auch Geschwindigkeitsbeschränkungen haben sich an der Straßenverkehrsordnung zu orientieren. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass es durch die erlaubten 100 km/h zu Unfällen oder sonstigen gefährlichen Situatio- nen kommt. Das Fehlverhalten einzelner Autofahrer ist nie auszuschließen. Auch aus Grün- den des Lärmschutzes ist ebenfalls keine Rechtsgrundlage für weitere Maßnahmen gege- ben. Der Bereich ist bei den Erhebungen im Rahmen des Lärmaktionsplanes nicht als Hot Spot ausgewiesen. 8. Die Stadtverwaltung stellt die Ergebnisse zu den Antragspunkten 1 bis 7 im Pla- nungsausschuss und anschließend in der Öffentlichkeit vor. Als geeigneter Weg für die Kommunizierung der Ergebnisse wird die Nordtangenten- Kommission vorgeschlagen.