Antrag CDU: Einrichtung weiterer Bildungshäuser

Vorlage: 25752
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.10.2010

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Bildungshäuser
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 21. September 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 19.10.2010 529 19 öffentlich Einrichtung weiterer Bildungshäuser 1. Das Thema „Bildungshäuser“ wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses gesetzt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, baldigst zu prüfen, welche Schulen neben dem bereits eingerichteten Bildungshaus geeignet wären, mit bereits bestehenden oder ggf. neu zu gründenden Kindertagesstätten zu kooperieren, um Bildungshäuser zu etablieren. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zugleich zu prüfen, ob bzw. welche baulichen Maßnahmen notwendig wären, um dort Bildungshäuser einzurichten. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zugleich zu prüfen, ob für die ggf. in diesen Bildungshäusern tätigen Erzieherinnen und Erzieher neu zu entwickelnde Fortbildungskonzepte notwendig wären oder ob bestehende Fortbildungskonzepte genutzt werden könnten. Sachverhalt/Begründung: An der Tullaschule besteht eine Kooperation mit dem Kindergarten St. Bernhard, verbunden als so genanntes Bildungshaus. Das Thema Bildungshäuser hat bei der Regierung des Landes Baden-Württemberg hohe Priorität. Die Landesregierung beabsichtigt daher, Bildungshäuser stärker zu fördern. Um noch bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt zu werden, sollte das Thema baldmöglichst im Jugendhilfeausschuss behandelt werden und die Stadtverwaltung die Einrichtungsmöglichkeiten zügig prüfen. Diesbezüglich notwendige Baumaßnahmen müssen vorrangig geprüft und mitgeteilt werden, damit sie im anstehenden Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Doppelhaushalt berücksichtigt werden können. Besonderes Augenmerk bei der Suche nach möglichen Standorten für Bildungshäuser sollte auf diejenigen Schulen gelegt werden, in denen jetzt aufgrund des Auslaufens der Hauptschulen Räume frei werden, die dann jeweils zu Räumen für ein Bildungshaus umgenutzt werden könnten. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste 8. Oktober 2010

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 21.09.2010 eingegangen: 21.09.2010 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 529 19 öffentlich Dez. 3 Einrichtung weiterer Bildungshäuser - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, das Thema in einer Sitzung des Schulbeirates zu behan- deln und gegebenenfalls in der Arbeitsgruppe Schulentwicklung vorzuberaten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit dem Jahr 2007 arbeitet das Bildungshaus „Tullaschule/Kindergarten St. Bernhard“ sehr erfolgreich. Gegenwärtig finden aufgrund der Ausschreibung des Kultusministeriums Ge- spräche zwischen weiteren interessierten Partnern statt. Für die neue Schule im Gebiet Südstadt-Ost, die voraussichtlich im Jahr 2014 ihren Betrieb aufnimmt, werden bereits jetzt Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt geführt, wie die frühkindliche Bildung mit der dort angesiedelten Kindertagesstätte erfolgreich gestaltet wer- den kann. Die Ausschreibung für die Trägerschaft der KITA wird u. a. beinhalten, dass diese in Form eines Bildungshauses geführt werden soll. 1. Das Thema „Bildungshäuser“ wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses gesetzt. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, das Thema in einer Sitzung des Schulbeirates zu behan- deln und gegebenenfalls in der Arbeitsgruppe Schulentwicklung vorzuberaten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, baldigst zu prüfen, welche Schulen neben dem be- reits eingerichteten Bildungshaus geeignet wären, mit bereits bestehenden oder ggf. neu zu gründenden Kindertagesstätten zu kooperieren, um Bildungshäuser zu etab- lieren. Das Schul- und Sportamt und die Sozial- und Jugendbehörde sind mit dem Staatlichen Schulamt in intensivem Kontakt. Unabdingbare Voraussetzung zur Etablierung eines Bil- dungshauses ist die Bereitschaft der jeweiligen Schule und der Kindertagesstätte. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zugleich zu prüfen, ob bzw. welche baulichen Maß- nahmen notwendig wären, um dort Bildungshäuser einzurichten. Um ein Bildungshaus einrichten zu können, müssen pädagogische Kriterien wie gemeinsa- me Lern- und Spielzeiten in institutions- und jahrgangsübergreifenden Gruppen, regelmäßi- ge und strukturierte Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungsschritte sowie flexible Einschulungstermine erfüllt sein. Bauliche Maßnahmen sind grundsätzlich nicht erforderlich. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zugleich zu prüfen, ob für die ggf. in diesen Bil- dungshäusern tätigen Erzieherinnen und Erzieher neu zu entwickelnde Fortbildungs- konzepte notwendig wären oder ob bestehende Fortbildungskonzepte genutzt werden können. Die beteiligten Ämter prüfen gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt, ob Anpassungen erforderlich sind.