Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Mehrkosten und Förderfähigkeit der Kombilösung
| Vorlage: | 25750 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.10.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 15. September 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 19.10.2010 527 17 c öffentlich Kombilösung: Mehrkosten und Förderfähigkeit der Kombilösung A. Liegt dem Land Baden-Württemberg zwischenzeitlich eine Mehrkostenmeldung betreffs der Kostensteigerung der Rohbauarbeiten vor? B. Ist die Stadt Karlsruhe nicht verpflichtet, unmittelbar nach Kenntnisstand der Mehrkosten diese bei den Zuschussgebern zu benennen? C. Gefährdet eine solche Nichtnennung der Mehrkosten nicht die gesamte Finanzierung des Projektes? D. Ist eine Neuberechnung der Förderfähigkeit nach Nennung der Mehrkosten nicht zwingend erforderlich? E. Wie hoch waren die tatsächlich errechneten Eigenleistungen der Stadt Karlsruhe an den Kosten der Kombilösung im Jahr 2004? F. Wie hoch sind die derzeitigen errechneten Eigenleistungen der Stadt Karlsruhe an den Kosten der Kombilösung bei geschätzten Baukosten von 615 Millionen Euro? G. Wie verhält es sich künftig mit dem städtischen Anteil, wenn, wie zu erwarten, die KVVH-Überschüsse schmelzen werden? Wie man Medienberichten entnehmen konnte, wurde der Petition der Freien Wähler Karlsruhe zur Förderfähigkeit der Kombilösung nicht stattgegeben. Begründung: Den Zuschussgebern liegt derzeit keine Nennung von Mehrkosten durch die Stadt Karlsruhe vor, eine Neuberechnung der Förderfähigkeit ist somit nicht erforderlich. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Somit geht man bei Bund und Land davon aus, dass die 2004 offiziell genannten 496 Millionen Euro Kosten für den Bau der Kombilösung weiterhin Bestand haben. Somit ist die tatsächlich akute geschätzte Summe vom Dezember 2009 und in den BNN mit 615 Millionen Euro beziffert den Zuschussgebern bisher nicht bekannt. Angesichts der Haushaltslage nimmt man somit in Kauf, dass für die wirklichen Kosten ein weiteres Risiko auf die Stadt zukommt. Auch wenn die wirklichen Kosten für den Bau der Kombilösung im Moment den aktuellen städtischen Haushalt nicht belasten, so ist das nur eine Momentaufnahme. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die KVVH bereits im Jahr 2009 (Amtsblatt/StadtZeitung vom 16. Juli) aus dem Überschuss der Stadtwerke von 21,9 Millionen Euro auch die Defizite der KASIG ausgeglichen hat und die Zuschüsse aus Stuttgart und Berlin sich nur auf förderungsfähige Leistungen beziehen. Rechnet man die nichtförderfähigen hinzu, so betragen die Eigenleistungen der Stadt Karlsruhe fast 30 Prozent. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Oktober 2010
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 15.09.2010 eingegangen: 15.09.2010 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 527 17 c öffentlich Dezernat 4 Kombilösung: Mehrkosten und Förderfähigkeit der Kombilösung A. Liegt dem Land Baden-Württemberg zwischenzeitlich eine Mehrkostenmel- dung betreffs der Kostensteigerung der Rohbauarbeiten vor? Der GVFG-Ergänzungsantrag mit Stand 30.07.2010 liegt dem Ministerium für Um- welt, Naturschutz und Verkehr vor. B. Ist die Stadt Karlsruhe nicht verpflichtet, unmittelbar nach Kenntnisstand der Mehrkosten diese bei den Zuschussgebern zu benennen? Gemäß Punkt 2.3 der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids vom 15.12.2008 muss ein Ergänzungsantrag dem Zuschussgeber für festgestellte Mehrkosten vorgelegt werden. Festgestellte Mehrkosten lassen sich nur bei abge- schlossenen Baumaßnahmen ermitteln bzw. aus Ausschreibungsergebnissen ab- leiten. Im Fall der Kombilösung lagen erste konkret festgestellte Mehrkosten mit dem Ausschreibungsergebnis für die Rohbauarbeiten zum Stadtbahntunnel vor. Für diese festgestellten Mehrkosten sowie für die sich aus der Fortschreibung be- rechneten Mehrkosten liegt der Ergänzungsantrag dem Zuwendungsgeber vor. C. Gefährdet eine solche Nichtnennung der Mehrkosten nicht die gesamte Fi- nanzierung des Projektes? Siehe Antworten zu A und B D. Ist eine Neuberechnung der Förderfähigkeit nach Nennung der Mehrkosten nicht zwingend erforderlich? Hinsichtlich der Wirkung erhöhter Investitionen auf den Nutzen-Kosten-Quotient der Standardisierten Bewertung hat eine Gutachterliche Stellungnahme der PTV AG die Bestätigung erbracht, dass die Förderfähigkeit der Kombilösung weiterhin ge- währleistet ist. Das Gutachten liegt dem Zuwendungsgeber vor. Seite 2 E. Wie hoch waren die tatsächlich errechneten Eigenleistungen der Stadt Karlsruhe an den Kosten der Kombilösung im Jahr 2004? Auf Grundlage des Zuwendungsbescheids vom 15.12.2008 zum GVFG-Antrag 2004 beträgt der damals errechnete Eigenmittelanteil ca. 151,7 Mio. Euro. F. Wie hoch sind die derzeitigen errechneten Eigenleistungen der Stadt Karlsruhe an den Kosten der Kombilösung bei geschätzten Baukosten von 615 Millionen Euro? Der GVFG-Ergänzungsantrag mit Stand 30.07.2010 (Baukosten 637,7 Mio. €) liegt dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vor. Eine verlässliche Anga- be über die genaue Höhe des Eigenanteils wird erst nach Prüfung des Antrags durch den Zuwendungsgeber möglich sein. G. Wie verhält es sich künftig mit dem städtischen Anteil, wenn, wie zu erwarten, die KVVH-Überschüsse schmelzen werden? Die Mittel für den Eigenanteil wird die KASIG durch ein langfristiges Finanzierungs- konzept sicherstellen.