Antrag FDP: Verkauf des Bereichs Altenhilfe der Heimstiftung Karlsruhe

Vorlage: 25743
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.10.2010

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Verkauf Bereich Altenhilfe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 11. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 19.10.2010 520 12 öffentlich Verkauf des Bereichs Altenhilfe der Heimstiftung Karlsruhe Der Bereich Altenhilfe (Seniorenzentren, mobile Pflege und betreutes Wohnen) der Heimstiftung wird verkauft. Die Seniorenzentren, die Mobile Pflege sowie das betreute Wohnen der Heimstiftung leisten eine unbestritten gute Pflege. Leider haben die letzten Jahre gezeigt, dass trotz guter Nachfrage diese Leistungen nicht auskömmlich erbracht werden können. Insbesondere die Tatsache, dass sich die Kosten für die zu Pflegenden im Vergleich zu anderen Karlsruher Anbietern im oberen Drittel bewegen, lässt nur die Lösung einer Veräußerung offen. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Thomas H. Hock Thomas Kalesse Heinz Golombeck Hauptamt - Sitzungsdienste 8. Oktober 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 12
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 11.08.2010 eingegangen: 16.08.2010 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 520 12 öffentlich Dez. 3 Verkauf des Bereichs Altenhilfe der Heimstiftung Karlsruhe - Kurzfassung - Die Pflegeeinrichtungen der Heimstiftung wurden in den vergangenen Jahren saniert (Errichtung von Einzelzimmern mit Sanitärzellen) und haben dadurch einen bedarfs- gerechten angemessenen Standard, der sich auf das Kostenniveau auswirkt. Dieses wird auch durch die von der Tarifbindung geprägten Personalkosten beeinflusst. Der Verkauf des Bereichs Altenhilfe der Heimstiftung ist stiftungsrechtlich problema- tisch und arbeitsrechtlich aufgrund der Personalüberleitungs- und -überlassungs- verträge zwischen der Heimstiftung und der Stadt Karlsruhe schwierig. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stiftungsrat erfolgt noch Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Heimstiftung hat zum 01.01.1995 die stationären Altenhilfe- und Jugendhilfeein- richtungen der Stadt Karlsruhe übernommen, später noch Bereiche der Wohnungs- losenhilfe. Die bis dahin defizitären Regiebetriebe der Stadt Karlsruhe wurden von der Heimstiftung bis zur Generalsanierung des Seniorenzentrums Parkschlössle weitgehend kostendeckend betrieben und zu modernen und leistungsfähigen Ein- richtungen ausgebaut. Das „Parkschlössle“ kann auf eine weit ins 19. Jahrhundert reichende Tradition bürgerschaftlichen und städtischen Engagements zurückblicken. Der „Klosterweg“ wurde in der Nachkriegszeit aufgebaut. Die Einrichtungen sind stark in ihren Stadtteilen verwurzelt. Das Image beider Einrichtungen ist sehr gut. Qualität und Auslastung sind hoch. Dies zeigen die bisherigen Prüfungen der Heim- aufsicht und der Pflegekassen, zuletzt die mit 1,1 sehr gute Benotung des Senioren- zentrums Parkschlössle der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Kran- kenkassen am 28.06.2010. Prägend für die wirtschaftliche Situation der Heimstiftung sind die Personalkosten, die über 75 % der Gesamtkosten ausmachen und die im Vergleich zu den privaten Trägern aufgrund der Tarifbindung signifikant höher sind. Hinzu kommt, dass diese Personalkosten nicht in vollem Umfang durch die Kostenträger in den Entgeltver- einbarungen anerkannt wurden. Aus grundsätzlichen Erwägungen und um die hohe Qualität weiterhin zu gewährleisten, hat der Stiftungsrat sich ausdrücklich für die Beibehaltung der Tarifbindung ausgesprochen. Dadurch ist ein zügiger Abbau der Personalkosten nicht möglich. Darüber hinaus führte die Generalsanierung des Parkschlössle durch die im Verlauf der Planung reduzierte öffentliche Förderung und durch die Kosten der Aufrechter- haltung des Betriebs an mehreren Standorten zur Erhaltung der Pflege- und Arbeits- plätze zu einem hohen Finanzbedarf. Der vom Stiftungsrat beschlossene Konsolidierungsprozess sieht zur nachhaltigen Besserung der wirtschaftlichen Situation der Heimstiftung vor, Kostenersparnisse aus der natürlichen personellen Fluktuation zu erzielen, Dienstleistungen extern zu vergeben und regelmäßige maßvolle Entgelterhöhungen vorzunehmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Eine Veräußerung des Bereichs Altenhilfe - in welcher Form dies auch immer ge- schehen soll - würde nach § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung eine Änderung des Stif- tungszwecks nach sich ziehen. Diese ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 der Stiftungssatzung sowie den weiteren stiftungsrechtlichen Vor- schriften möglich, auch um die Gemeinnützigkeit der Heimstiftung nicht zu gefähr- den. Ob die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, erscheint fraglich und wäre mit dem Regierungspräsidium als Stiftungsaufsichtsbehörde zu klären, die eine Zweckänderung auch zu genehmigen hätte. Ferner ist bei einer Veräußerung hinsichtlich des betroffenen Personals die Vor- schrift des § 613 a BGB zu beachten, wonach den Beschäftigten ein Widerspruchs- recht bezüglich des Übergangs des jeweiligen Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber zusteht. Es gelten im Übrigen auch die Einschränkungen der Personalüberleitungs- und -überlassungsverträge zwischen der Heimstiftung und der Stadt Karlsruhe vom 10.11.1994. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.