Antrag SPD: Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Vorlage: 25742
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.10.2010

    TOP: 11

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Unbegleit.Minderj.Flüchtlinge
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 5. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 19.10.2010 519 11 öffentlich Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 1.) Die Stadtverwaltung wird bei der Landesregierung und dem baden- württembergischen Städtetag vorstellig und fordert diese auf, sich neben dem Sach- kostenzuschuss anteilig an den Personalkosten für die Betreuung (und Vormund- schaft) unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu beteiligen. 2.) Die Stadt Karlsruhe fordert die zuständigen Ministerien (Innenministerium und Sozialministerium) auf und setzt sich beim deutschen Städtetag ein, die Ausfüh- rungsbestimmungen dergestalt zu ändern, dass zuerst geprüft wird, inwieweit durch Flucht und Vertreibung psychosoziale Auffälligkeiten diagnostiziert werden, bevor die endgültige Unterbringung in Zuweisungsgemeinden erfolgt. 3.) Die Stadtverwaltung fordert die Landesregierung und die örtlichen Landtagsabge- ordneten auf, die bestehende Verteilungsstruktur zu verändern und mittelfristig in Baden-Württemberg dem Kindeswohl der UMF entsprechende Aufnahme- Einrichtungen, so genannte Kompetenzzentren, entsprechend dem Karlsruher Mo- dell einzurichten. 4.) Die Stadt Karlsruhe fordert die Landesregierung und die örtlichen Landtagsabge- ordneten auf sicherzustellen, dass kein UMF in allgemeine Gemeinschaftsunterkünf- te überstellt werden. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Über die Landesaufnahmestelle kamen 2009 insgesamt 94 unbegleitete minderjähri- ge Flüchtlinge (UMF) nach Karlsruhe, die seit 2007 unter Vormundschaft des Ju- gendamtes stehen und in Einrichtungen des Kinder- und Jugendheimes der Heimstif- tung untergebracht sind. Personalkosten, die beim Jugendamt anfallen, bleiben vom Land bisher unberück- sichtigt. Die besondere Situation, durch die Landesaufnahmestelle bedingt, wird ste- tig schwieriger. So werden für das Jahr 2010 ca. 100 – 120 UMF erwartet. (Vergl. in Hamburg waren es 600 Jugendliche, in München 400, in Frankfurt/Main 450 und in Schleswig-Holstein 300 Jugendliche!) Karlsruhe trägt in Baden-Württemberg in starkem Maße Verantwortung für diese Kinder und Jugendlichen, die durch Trennung von den Eltern, durch mannigfaltige Erlebnisse auf der Flucht und teilweise durch Folter traumatisiert sind. Die Weiter- vermittlung dauert. Als Folge kommt es zu Überbelegungen in der Heimstiftung. Die bisherigen Strukturen müssen überarbeitet werden. Mit der derzeitigen Regelung bekommen die Stadt- und Landkreise durchschnittlich zwei Kinder im Jahr zugewie- sen. Dadurch können die notwendigen Kompetenzen nicht vertieft werden. Dahinge- gen besteht in Karlsruhe eine entsprechende Kompetenz bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Karlsruhe sind im Umgang und in der Arbeit mit unbegleiteten min- derjährigen Flüchtlingen intensiv beschäftigt und besonders befähigt, aber auch per- sonell belastet. Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Handlungsbedarf auf Landesebene ist daher gegeben. Die Stadt Karlsruhe setzt sich deshalb für eine Reform ein. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Yvette Melchien Elke Ernemann Ute Müllerschön Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Oktober 2010

  • TOP 11
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 05.08.2010 eingegangen: 05.08.2010 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 519 11 öffentlich Dez. 3 Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge - Kurzfassung - Derzeit gibt es Gespräche mit dem Regierungspräsidium bezüglich der Zuständigkeit der Stadt für die Inobhutnahme und der Reduzierung der Verweildauer der unbegleiteten min- derjährigen Flüchtlinge. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Migrationsbeirat und den Jugendhilfeausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Gegebenenfalls Landeszuschüsse Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu Punkt 1: Die Stadtverwaltung wird bei der Landesregierung und dem baden-württember- gischen Städtetag vorstellig und fordert diese auf, sich neben dem Sachkostenzu- schuss anteilig an den Personalkosten für die Betreuung (und Vormundschaft) unbe- gleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu beteiligen. Die Stadtverwaltung strebt an, dass die Landesregierung sich an den Verwaltungsmehrauf- wendungen, insbesondere an den Personalmehrkosten der Stadt Karlsruhe beteiligt. Seitens des Jugendamtes wurden bereits Vorgespräche mit dem Sozialministerium geführt. Darüber hinaus wurden mit der Heimstiftung als örtlicher Träger der Jugendhilfe die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen aktualisiert, um die Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge zu er- leichtern. Eine Aufforderung an die Landesregierung, sich an den Kosten der Stadt Karlsru- he zu beteiligen, ist sinnvoll. Zu Punkt 2: Die Stadt Karlsruhe fordert die zuständigen Ministerien (Innenministerium und So- zialministerium) auf und setzt sich beim Deutschen Städtetag ein, die Ausführungs- bestimmungen dergestalt zu ändern, dass zuerst geprüft wird, inwieweit durch Flucht und Vertreibung psychosoziale Auffälligkeiten diagnostiziert werden, bevor die end- gültige Unterbringung in Zuweisungsgemeinden erfolgt. Im Rahmen der Inobhutnahme wird schon heute von den Vormündern der jugendhilferechtli- che Bedarf der jungen Flüchtlinge geprüft und sichergestellt, dass diese entsprechend ihres individuellen Bedarfes untergebracht, betreut und gefördert werden. Eine Änderung der Aus- führungsbestimmungen ist nicht notwendig. Zu Punkt 3: Die Stadtverwaltung fordert die Landesregierung und die örtlichen Landtagsabgeord- neten auf, die bestehende Verteilungsstruktur zu verändern und mittelfristig in Baden- Württemberg dem Kindeswohl der UMF entsprechende Aufnahme-Einrichtungen, so- genannte Kompetenzzentren, entsprechend dem Karlsruher Modell einzurichten. Im März 2010 wurde ein Konzept „Unbegleitete Flüchtlinge in Baden-Württemberg - Vernet- zung und Bündelung von Kompetenzen“ erarbeitet, welches von Fachleuten und der Verwal- tung favorisiert wird. Kernstück dieses Konzeptes ist die Folgeunterbringung in spezialisier- ten Städten und Landkreisen, in denen Kompetenznetzwerke aus öffentlicher Jugendhilfe, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 freien Trägern und Bildungseinrichtungen gebildet wurden. Hierdurch könnte die Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Baden-Württemberg weiter verbessert und vor allem die steigende Verweildauer in Karlsruhe verkürzt werden. Derzeit laufen bereits Gespräche mit dem Regierungspräsidium bezüglich der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe für die Inobhutnahme und der Reduzierung der Verweildauer der unbe- gleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Zu Punkt 4: Die Stadt Karlsruhe fordert die Landesregierung und die örtlichen Landtagsabgeord- neten auf sicherzustellen, dass kein UMF in allgemeine Gemeinschaftsunterkünfte überstellt wird. Eine Überstellung in eine allgemeine Gemeinschaftsunterkunft erfolgt grundsätzlich nicht, da die Vormünder einer solchen Unterbringung aus fachlich-pädagogischen Gründen nicht zu- stimmen. Eine verbindliche landesweite Regelung sollte auf die Unterbringung in Jugendhil- feeinrichtungen im Rahmen von zu schaffenden Kompetenzzentren abzielen. Zusammenfassung Die Ergebnisse der derzeit stattfinden Gespräche mit dem Regierungspräsidium bezüglich der Zuständigkeit Stadt für die Inobhutnahme und der Reduzierung der Verweildauer bleiben abzuwarten. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Migrationsbeirat und den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.