Teilnahme am Landeswettbewerb "Klimaneutrale Kommune"

Vorlage: 25739
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.10.2010

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Wettbewerb Klimaneutrale Kommune 1 Hintergrund Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht. Der Wis- sensstand zu den drohenden Gefahren ist in den vergangenen Jahrzehnten beachtlich gestiegen. Insbesondere vor dem Hintergrund der enttäuschenden Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Ko- penhagen, von der internationale und nationale Impulse erwartet wurden, ist Handeln auf regionaler und lokaler Ebene angezeigt. Das Land Baden-Württemberg stellt sich diesem Handlungsdruck. So wird das Reduktionsziel des IPCC, über mehrere Zwischenschritte, bei der Fortschreibung des Kli- maschutzkonzepts Baden-Württemberg 2020 PLUS übernommen. Die Anstrengungen für mehr Klimaschutz müssen auf allen Ebenen verstärkt werden. Insbesondere gilt dies für die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort in den Kommunen sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern. Immer mehr Kommunen machen sich auf den Weg, indem sie Konzepte für die Ver- minderung ihrer CO 2 -Emissionen erarbeiten und konkrete Maßnahmen umsetzen. Die Zielsetzun- gen diverser Bündnisse oder Zusammenschlüsse von Kommunen (z. B. Klimabündnis oder Covenant of Mayors), Wettbewerbe (Kommunaler Klimaschutz 2010, Energie-Musterkommune und weitere) sowie Förderprogramme von EU (z. B. IEE), Bund (u. a. Klimaschutzinitiative) und Land (u. a. Klimaschutz-Plus) weisen in der Tendenz bereits in diese Richtung. Mit dem Wettbewerb „Klimaneutrale Kommune“ geht das Land noch einen Schritt weiter: Für die gesamte Gemarkung einer Kommune soll in einer umfassenden Studie untersucht werden, ob lang- fristig (in der Perspektive bis spätestens 2050) Strom- und Wärmebedarf sowie der Energiebedarf für Mobilität weitgehend reduziert bzw. CO 2 -neutral bereitgestellt werden können, mit welchen Maß- nahmen dies zu erreichen ist und welche Kosten und Auswirkungen damit verbunden sind. Mögliche Handlungsfelder und Maßnahmenpakete werden z.B. in der Klimaschutzmatrix des Städtetags so- wie im Schwerpunktheft „Kommunaler Klimaschutz“ des Gemeindetags genannt. In einem zweiten Schritt fördert das Land ausgewählte Umsetzungsmaßnahmen. Alle Städte und Gemeinden Baden-Württembergs sind aufgerufen, sich am Wettbewerb zu beteili- gen und eine Projektskizze einzureichen. 1 Die Ausschreibung steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Etatisierung der Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro im Rahmen des Nachtragshaushalts 2010/2011 (voraussichtlich Ende Juli 2010) 2 Zielsetzung des Wettbewerbs Im Rahmen einer qualifizierten und umfassenden Studie soll gezeigt werden, ob bzw. mit welchen Maßnahmen und unter welchen Kosten bis spätestens zum Jahr 2050 eine drastische Verminde- rung der auf der Gemarkung der Kommune ausgelösten energiebedingten CO 2 -Emissionen erreicht werden kann. Dazu sollen die auf der Gemarkung der Kommune verursachten, energiebedingten CO 2 -Emissionen bilanziert und alle Sektoren (private Haushalte; Gewerbe/Handel/Dienstleistungen; Industrie; Mobili- tät/Verkehr: ohne Luftverkehr und ohne Bundesautobahnen; Energieumwandlung) betrachtet wer- den. Der Stromverbrauch sollte mit den CO 2 -Emissionen des bundesdeutschen Strom-Mixes bewer- tet werden; Stromerzeugungsanlagen auf der Gemarkung der Kommune können individuell bilanziert werden. Die durch Verbrauchsgüter bedingten CO 2 -Emissionen werden nicht betrachtet. Die Preisträger erhalten eine finanzielle Unterstützung für die Erstellung der Studie. Als Anerken- nungspreis wird für weitere Teilnehmer am Wettbewerb die Teilnahme am European Energy Award ® (eea) finanziell unterstützt. Auf Grundlage der Studien werden im Weiteren Kommunen ausgewählt, bei denen im Rahmen des Wettbewerbs erste Umsetzungsmaßnahmen finanziell unterstützt wer- den. Der Wettbewerb soll aufzeigen, dass auf dem Weg zu einer drastischen Verminderung der energie- bedingten CO 2 -Emissionen unterschiedliche Strategien und Maßnahmen ergriffen werden können. Die Bandbreite dieser Möglichkeiten soll dargestellt werden. Dabei soll auch gewürdigt werden, dass Kommunen unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben und mit unterschiedlichen Rahmenbe- dingungen und Hemmnissen umgehen müssen. Im Rahmen des Wettbewerbs sollten insbesondere die Stärken und Potenziale einer Kommune herausgearbeitet und genutzt werden. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind alle Städte und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg. Preise werden in den folgenden drei Größenklassen vergeben: (1) Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern (2) Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern (3) Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum 30. Juni 2009. Kooperationen von Städten und Gemeinden sind möglich. In diesem Fall ist die gesamte Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen maßgeblich. Nicht teilnahmeberechtigt sind Landkreise. Antragsunterlagen Einzureichen ist eine formlose Projektskizze mit folgenden Gliederungspunkten: (1) Antragstellende Kommune(n) (2) Ansprechpartner (Name, Funktion/Amt, Adresse, E-Mail-Adresse, Tel.-Durchwahl) (3) Allgemeine Informationen zur Kommune (Einwohnerzahl u. a. m.) (4) Ausgangsbedingungen bzw. bisherige Maßnahmen oder Vorarbeiten in 3 • den verschiedenen Handlungsfeldern (politisches Selbstverständnis, Vorbildfunktion / eigene Liegenschaften, Konzepte / Maßnahmen für Teilbereiche / gesamte Kommune, Vorgaben für die Bürger, Öffentlichkeitsarbeit / Umweltbildung, Förderprogramme, ggf. Weiteres) • den einzelnen Sektoren (private Haushalte, Gewerbe / Handel / Dienstleistungen, Industrie, Mobilität / Verkehr, Energieumwandlung) • Querschnittsbereichen (Energieeffizienz, KWK, REG-Anlagen, Wärmenetze, Weiteres) (5) Geplantes methodisches Vorgehen der Studie (6) Stärken des Standorts und der Kommune (auch zu den unter (4) genannten Unterpunkten) (7) Strategie und mögliche Ansatzpunkte auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune (8) Hilfsmittel (z. B. Software, statistische Daten); Partner (9) Vorgesehener Ersteller der Studie (mit Referenzen) (10) Zeitplan der Studie (11) Kosten der Studie Die Projektskizze sollte nicht mehr als 20 Seiten (in üblichem Layout) haben und keine weiteren Anlagen beinhalten. Die ausschließlich in elektronischer Form einzureichende Projektskizze sollte nur eine Datei umfassen. Der Kommune sollte zweckmäßigerweise ein Angebot über die Erstellung der Studie vorliegen (dieses braucht der Bewerbung nicht beigefügt zu werden). An die Qualifikation des Erstellers der Studie werden keine formalen Anforderungen gestellt. Beurteilung Die eingereichten Projektskizzen werden individuell hinsichtlich der folgenden Kriterien beurteilt:  Schlüssigkeit, Plausibilität, Innovationsgrad und Umsetzbarkeit des geplanten Vorgehens  Ausgangsbedingungen / bisherige Maßnahmen / Stärken der Kommune  Kosten/Nutzen-Verhältnis der Studie Über die Preisträger entscheidet eine Jury unter Vorsitz des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM). Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht. Preise in Form finanzieller Förderung Förderfähig sind die für die Erstellung der nachfolgenden Studie aufzuwendenden Bruttokosten. Die Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten. In jeder Größenklasse sollen bis zu drei Preise mit jeweils maximal 30.000 Euro (Größenklasse 1), maximal 60.000 Euro (Größenklasse 2) und maximal 120.000 Euro (Größenklasse 3) vergeben werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Förderung der Studien Für die Nicht-Preisträger werden in jeder Größenklasse bis zu drei Anerkennungspreise in Form eines Zuschusses für die Teilnahme am European Energy Award® (eea) in Höhe von jeweils Anerkennungspreise 4 5.000 Euro vergeben. Dieser Zuschuss kann zusätzlich zu der im Rahmen des Klimaschutz-Plus- Programms des Landes ausgelobten Förderung (8.000 Euro) in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind die aufzuwendenden Bruttokosten ausgewählter, in den Studien genannter Umset- zungsmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Für die Umset- zungsmaßnahmen stehen zusätzlich zu anderen Fördermitteln des Landes im Klimaschutz rund 1,4 Mio. Euro zur Verfügung. Förderung der Umsetzung Zeitplan Projektskizzen können bis zum 31. Oktober 2010 in elektronischer Form info@kea-bw.de bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (, Betreff: Wettbewerb Klimaneutrale Kommune) eingereicht werden. Die Jury wird im November über die Bewerbungen entscheiden. Die Preisträger sollen im Dezember 2010 benannt werden. Voraussetzung für den Förderbescheid ist, dass bis zum 30. November 2010 ein grundsätzlich positiver Gremienbeschluss der Kommune vor- liegt. Dieser kann unter dem Vorbehalt der Förderung stehen. Die bezuschussten Studien sollen bis zum 30. September 2011 fertiggestellt werden. Die Auswahl der zu fördernden Umsetzungsmaßnahmen erfolgt im Oktober 2011 auf der Basis der vorliegenden Studien und in Abstimmung mit den ausgewählten Kommunen. Die entsprechenden Förderbescheide ergehen bis zum 31. Dezember 2011.

  • Klimaneutrale Kommune
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.10.2010 515 7 öffentlich Dez. 5 Teilnahme am Landeswettbewerb „Klimaneutrale Kommune“ Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 07.10.2010 5 Gemeinderat 19.10.2010 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg hat einen Wett- bewerb „Klimaneutrale Kommune“ ausgeschrieben. Insgesamt werden drei Studien in Kommunen unterschiedlicher Größe mit einem Anteil von jeweils 70 % gefördert. Diese sol- len untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen langfristig der Strom- und Wärme- bedarf sowie der Energiebedarf für Mobilität weitgehend reduziert bzw. CO2-neutral bereit- gestellt werden können. Die ausgewählten Kommunen werden zudem bei der zukünftigen Umsetzung ausgewählter Maßnahmen finanziell unterstützt. Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, sich in Kooperation mit den Stadtwerken Karlsruhe an dem Wettbewerb zu beteiligen und - ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Land - eine entsprechende Studie in Auftrag zu gegeben. Voraussetzung für eine erfolgrei- che Wettbewerbsteilnahme ist, dass bis zum 30.11.2010 ein grundsätzlich positiver Gremi- enbeschluss der Kommune vorliegt. Der Gemeinderat wird um Zustimmung gebeten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Maximal 120.000 € 70% Zuschuss Land (84.000 €) 15% SWK (18.000 €) Max. 18.000 € (15 %) Haushaltsmittel stehen in Höhe des städt. Anteils beim THH 3100 (Umwelt- und Arbeitsschutz) zur Verfü- gung. Die Beauftragung der Studie steht unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Ministerium (Auswahl im Rahmen des Wettbewerbs). Im entsprechenden Fall beträgt der Förderanteil 70 %. Der verbleibende Ei- genanteil von 30 % würde je hälftig durch Umschichtungen aus dem Budget des Umwelt- und Arbeitsschut- zes sowie durch die Stadtwerke bestritten. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja SWK, KEK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkungen Die Landesregierung beabsichtigt in ihrem Klimaschutzkonzept 2020PLUS als Langfristziel bis 2050 eine Klimaneutralität anzustreben. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg einen Wettbewerb „Klimaneutrale Kommune“ ausgeschrieben. Ziel des Wettbewerbs: Im Rahmen einer Studie soll auf kom- munaler Ebene untersucht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen langfristig (in der Perspektive bis spätestens 2050) Strom- und Wärmebedarf sowie der Energiebedarf für Mobilität weitgehend reduziert bzw. CO2-neutral bereitgestellt werden können. Hierzu sollen Strategien und mögliche Maßnahmen vorgeschlagen und - insbesondere auch unter Kos- tengesichtspunkten - bilanziert werden. Gefördert werden insgesamt drei Studien aus ausgewählten Kommunen unterschiedlicher Größe mit einem Anteil von jeweils 70 Prozent. Als zusätzlicher Anreiz wird diesen Kommu- nen ab 2011 bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen eine anteilige Förderung über einen mit 1,4 Mio. Euro bestückten Sondertopf in Aussicht gestellt. Bis zu neun weitere Kommunen erhalten als Anerkennung ihres Wettbewerbsbeitrags einen Zuschuss für die Teilname am European Energy Award in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Interessierte Kommunen können sich bis zum 31. Oktober 2010 mit einer Projektskizze am Wettbewerb beteiligen. Diese sollte zweckmäßigerweise auf Angeboten leistungsfähiger Büros bzw. renommierter Institutionen für eine Erstellung der Studie beruhen. Als Fördervo- raussetzung muss darüber hinaus spätestens bis zum 30. November 2010 ein grundsätzlich positiver Gremienbeschluss der Kommune nachgewiesen werden. Dieser kann unter dem Vorbehalt einer Förderung stehen. Vorteile für Karlsruhe Aus Sicht der Verwaltung bietet der Wettbewerb eine gelungene Anknüpfungsmöglichkeit an das Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe und stellt im Erfolgsfall finanzielle Mittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Mit dem 2-2-2-Zielrahmen hat der Gemeinderat bereits anspruchsvolle Minderungsziele bis zum Jahr 2020 definiert. Auf Basis der neuen Studie ließen sich auch Aussagen dazu treffen, ob in einer langfristigen Perspek- tive, d.h. spätestens bis 2050 für die eigene Gemarkung eine Klimaneutralität oder zumin- dest eine weitgehend CO 2 -neutrale Energiebereitstellung möglich ist und mit welchen Stra- tegien und konkreten Maßnahmen dies erreicht werden kann. Die betrachteten Handlungs- felder sollten dabei die Maßnahmenbereiche des im Klimaschutzkonzept 2009 hinterlegten Handlungskatalogs einbeziehen und auf vorhandenen Stärken aufbauen. Klimaschutz entwickelt sich wie Umweltschutz bereits als wichtiger Wirtschaftsfaktor bzw. als zu beachtender Faktor bei Unternehmen. Die qualifizierte und zukunftsgerichtete Auseinandersetzung mit dem Ziel Klimaneutralität bietet auch Karlsruher Unternehmen die Möglichkeit z.B. durch innovative Entwicklung ener- giearmer Produkte und Prozesse zu profitieren. Dabei soll der Weg der Zusammenarbeit z.B. in entsprechenden Netzwerken fortgesetzt werden. Auch die Stadtwerke beabsichtigen vor dem Hintergrund ihres Klimaschutzengagements und der Überarbeitung der Energiekonzeption langfristige Handlungsoptionen zu prüfen. Durch den Wettbewerb ergeben sich hier zahlreiche Synergieeffekte, so dass die Beauftra- gung einer Studie unter enger Einbindung der Stadtwerke als lokalem Versorgungsunter- nehmen begrüßt wird. Eine finanzielle Beteiligung wurde - ebenfalls unter dem Vorbehalt der Landesförderung - zugesagt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Ausschreibung des Umweltministeriums fordert im Rahmen der Studie eine umfassende CO 2 -Bilanzierung für die Gemarkung der Kommune. Diese liegt durch das Klimaschutzkon- zept für das Basisjahr 2007 schon sektorenspezifisch vor, ebenso wurde für die Bewertung des Stromverbrauchs der bundesdeutsche Mix herangezogen. Die vorhandene Bilanzierung kann insofern als Grundlage genutzt werden, was einerseits eine gewisse Kostenersparnis mit sich bringen, andererseits eine gute Ausgangsposition im Wettbewerb eröffnen dürfte. Weiteres Vorgehen Aufgrund der beschriebenen Vorteile beabsichtigt sich die Verwaltung in Kooperation mit den Stadtwerken am Wettbewerb zu beteiligen. In Anbetracht der Bewerbungsfrist wurden bereits einschlägige Büros um die Einreichung eines Angebots gebeten. Ein großes Interesse auch renommierter Institute ist schon jetzt erkennbar. Mit dem ausgewählten Büro soll bis Ende Oktober eine Projektskizze ausgear- beitet und eingereicht werden. Im Falle einer erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme und der Förderzusage des Umweltminis- teriums erhält der Anbieter den formellen Zuschlag und kann mit den Arbeiten beginnen. Bearbeitungszeitraum für die Studie ist Januar bis August 2011. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung ist die Durchführung einer solchen Studie nur unter dem Vorbehalt einer Landesförderung möglich. Der Gemeinderat wird um Zustimmung zu diesem Vorgehen gebeten. Anlage: Ausschreibung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - Der Gemeinderat befürwortet die Teilnahme der Stadt Karlsruhe am Wettbewerb „Klima- neutrale Kommune“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden- Württemberg und die Beauftragung einer entsprechenden Studie. Diese steht unter dem Vorbehalt einer Wettbewerbsauswahl und der in Aussicht gestellten 70%-Förderung durch das Land. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Oktober 2010