Antrag FDP: Straßenverengung "Pfeilerweg"

Vorlage: 25710
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.10.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 12.10.2010

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • _Antrag_FDP_Straßenverengung Pfeilerweg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach ANTRAG FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 13.09.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 12.10.2010 58 3 öffentlich Straßenverengung "Pfeilerweg" Der Ortschaftsrat möge folgenden Beschluss fassen Im Pfeilerweg wird auf Höhe des Zugangswegs zur Baumgasse ein einseitiges absolutes Halteverbot installiert bzw. alternativ hierzu wird die sich vor dem Gebäude Nr. 13 befindliche Fahrbahnmarkierung inklusive dort stehender Barke deinstalliert. Zusätzlich sollten im weiteren Verlauf des Pfeilerweges zusätzliche Maßnahmen die zur Geschwindigkeitsreduzierung betragen, geprüft werden. Begründung In der Straße „Pfeilerweg“ wurde Ende der 26. oder Anfang der 27. KW 2010 im Bereich des Gebäudes Nr. 13 auf der - in Blickrichtung Fernmeldeturm - linken Seite die Straße durch das Anbringen von Fahrbahnmarkierungen und das Aufstellen einer Barke verengt. Diese Maßnahme erfolgte auf Probe und war im Bauausschuss, auch unter Zustimmung unserer Fraktion, abgesprochen. Die Straße „Pfeilerweg“ ist für den von unten kommenden Durchgangsverkehr im Bereich der ersten Häuser nach Einmündung der Straße „Am Steinhäusle“ aufgrund der Enge der Straße und der Tatsache, dass auf der rechten Seite auf Länge von ca. 100 Meter sehr oft durchgehend geparkt wird, schwer einsehbar. Nicht selten kommt es deshalb zu der Situation, dass ein von unten kommendes Fahrzeug an den stehenden Fahrzeugen vorbei fährt, um dann – sobald die Sicht in den weiteren Straßenverlauf besser wird – wieder rückwärts fahren zu müssen, weil ein Fahrzeug von oben entgegen kommt. Oftmals stehen auch noch auf der linken Seite Fahrzeuge im Bereich der Einmündung der Straße „Am Steinhäusle“ (oberhalb des Schreibwarengeschäftes, schräg gegenüber der sich vor dem Rathaus befindlichen Parkplatzes), was Ausweichmanöver sowohl für von oben als auch für von unten kommende Fahrzeuge nicht erleichtert. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Durch die jetzt vorgenommene Maßnahme wird der verbleibende Verkehrsbereich zusätzlich eingeschränkt und der Einsatz von Rettungskräften unter Umständen erheblich erschwert, ja fast unmöglich gemacht. Sinnvoll wird eine solche Maßnahme aber erst bzw. nur, wenn man dafür Sorge trägt, dass auf der rechten Seite eine Verbesserung der Parkplatzsituation – etwa durch ein Parkverbot bzw. absolutes Halteverbot – eintritt. Nach persönlichen Beobachtungen handelt es sich bei den parkenden Fahrzeugen um PKW, die vornehmlich entweder den Anwohnern der angrenzenden Gebäude gehören oder Mitarbeitern der Ortsverwaltung. Das mit der Maßnahme – evtl. – verfolgte Ziel, die durchfahrenden Fahrzeuge dazu zu bringen, ihre Geschwindigkeit zu verringern und die Straße „Pfeilerweg“ mit der vorgeschrittenen Geschwindigkeit von 30 km/h zu passieren, wird ebenfalls nicht erreicht. Auf der Höhe der angebrachten Barke wird und wurde auch früher schon bedingt durch die Verkehrssituation angemessen gefahren. Erst nachdem die Engstelle passiert wurde, wird beschleunigt bzw. der entgegen kommende Verkehr bremst kurz vorher ab, nachdem zuvor deutlich zu schnell gefahren wurde. Schließlich führt die Maßnahme auch nicht dazu, den Übergang vom „Stäffele“ aus Richtung Kindergarten Horfstraße hinüber zum Zugang „Baumgasse“ für vom Kindergarten kommende Kinder sicherer zu machen. Zwar befindet sich an dieser Stelle auf der zur Horfstraße hinführenden Seite kein Fußweg, so dass das „Stäffele“ unmittelbar in die Straße übergeht. Durch die dort schon länger vorhandenen Geländer werden die Kinder allerdings gezwungen, sich langsam in Richtung Straße zu bewegen, so dass (so gut wie) keine Gefahr besteht bzw. die Gefahr durch die betroffene Maßnahme nicht verringert wird. Insofern wäre eine Rückgängigmachung der Maßnahme nahe liegend. ___________________________________________________________________ unterzeichnet von: Helmut Bessler, Fraktionsvorsitzender