Änderungsantrag StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe-Rüppurr: Bürgerversammlung
| Vorlage: | 25551 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 13. September 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 507 4 öffentlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenalber Straße 25 - 39“, Karlsruhe- Rüppurr: Bürgerversammlung Der Gemeinderat beschließt, dass zusammen mit der beschlossenen Bürgerbeteiligung (Bürgerversammlung nach § 20 a der Gemeindeordnung) für das Projekt Nikolauskirche eine Bürgerversammlung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Herrenalber Straße 25 - 39“ stattfindet. Da beim Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans für das Umfeld der Rüppurrer Nikolauskirche eine Bürgerversammlung beschlossen wurde, könnte diese um den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Herrenalber Straße 25 - 29“, dem so genann- ten „Quartier Sonnengrün“ erweitert werden. Nach dem Ende der Offenlage des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Herrenalber Straße 25 - 29“ liegen nach un- serem Kenntnisstand an die 140 Einwendungen vor. Eine Beteiligung der Bürger ist somit mehr als gegeben, zumal es sich bei diesem sensiblen Baugebiet im Bereich eines denkmalgeschützten Ensembles und einer bedeutenden Stadt-Einfahrt han- delt. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 13.09.2010 eingegangen: 13.09.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 507 4 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe-Rüppurr: Bürgerversammlung Es wird auf die Stellungnahme zur Anfrage der Freien Wähler vom 01.07.2010 in gleicher Sache verwiesen (TOP 4 c, Abschnitt a). Eine Bürgerversammlung nach § 20 a der Gemeindeordnung bzw. nach § 3 Baugesetzbuch ist zum jetzigen Verfahrensstand nicht mehr sinnvoll. Eine gemeinsame Bürgerversammlung (nach § 3 BauGB) zusammen mit dem Bebauungsplan zur Nikolauskirche verbietet sich aus verfahrensrechtlichen Gründen, da hier keinerlei räumlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.