Anfrage StRn Segor (GRÜNE): Denkmalschutz Seldeneck"sche Brauerei

Vorlage: 25535
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.09.2010

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Seldenecksche
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom 19. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 502 26 öffentlich Denkmalschutz Seldeneck'sche Brauerei Anlässlich eines Bauvorhabens in unmittelbarer Nachbarschaft des Tempels sollten vor Baugenehmigung denkmalrechtliche Fragen zweifelsfrei geklärt werden. Sämtliche Gebäude stehen unter Ensembleschutz. 1. Welche Gebäude, Gebäudeteile oder Bauteile einschließlich Keller gehören zum Ensemble „Seldeneck'sche Brauerei“? 2. Handelt es sich bei der „Seldeneck'schen Brauerei“ um ein einfaches oder ein besonderes Denkmal? 3. Wie plant die Stadtverwaltung den Schutz von Bauteilen - wie den Kellern zur Bierherstellung -, die sich offenbar im Bereich des geplanten Bauvorhabens an der Sommerstraße befinden? 4. Welche Auflagen will die Stadtverwaltung für Nutzung und Umgestaltung des Pumpenhauses - ebenfalls im Bereich des geplanten Bauvorhabens - erlassen? Die GRÜNE Fraktion erhielt auf Nachfrage bei verschiedenen Stellen zum Thema Denkmalschutz „Seldeneck'sche Brauerei“ unterschiedlich Auskünfte. Sogar über das Vorhandensein bzw. Lage, Art und Ausstattung von denkmalgeschützten Bauteilen im Bereich des geplanten Bauvorhabens herrschte Unklarheit. Vor einer Entscheidung über das Bauvorhaben an der Sommerstraße in unmittelbarer Nähe des Tempels sollte die denkmalrechtliche Situation klar sein, um ggf. Bauteile im Bereich des Bauvorhabens durch entsprechende Maßnahmen nachhaltig schützen zu können. unterzeichnet von: Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste 10. Oktober 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 26
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom: 19.08.2010 eingegangen: 19.08.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 502 26 öffentlich Dez. 1 Denkmalschutz Seldeneck'sche Brauerei 1. Welche Gebäude, Gebäudeteile oder Bauteile einschließlich Keller gehören zum En- semble „Seldeneck’sche Brauerei“? Die denkmalgeschützte Sachgesamtheit „Seldeneck’sche Brauerei“ kann mit folgender Kurzfas- sung umschrieben werden: „Fabrikstraße 14 (Flstnr. 0-5082/3, 0-5283/4), Hardtstraße 35 (Flstnr. 0-5082/3), Hardtstr. 37a (Bau I, Flstnr. 0-5082), Hardtstr. 37a (Bau II, Flstnr. 0-5082/22), Hardtstr. 39c (Flstnr. 5085/12), Son- nenstraße 9 (Flst.Nr. 0-5082/5) Ehem. Seldeneck ́sche Brauerei, Brauerei bis 1920, dann Konservenfabrik, heute Kulturzentrum, Bier- und Eiskeller mit Segmentbogenfenstern, 1863 von Adolf Williard, altes Sudhaus mit Spitz- bogenfenstern und neues Sudhaus mit betonter Mittelachse und Ecktürmchen, Pumpenhaus so- wie das östlich anschließende weitere Funktionsgebäude, 1889 von Gustav Ziegler, zugehörige Kelleranlagen (Sachgesamtheit)“ Zum Areal zählt auch das denkmalgeschützte (§ 2 DSchG) ehem. Herrschaftshaus Hardtstr. 37 (Flstnr. 5083) der Seldeneck’schen Brauerei. „Ehem. Herrschaftshaus der Seldeneck ́schen Brauerei, neubarocker Villenbau mit Einfriedung und Garten, um 1850 errichtet, 1886 und 1929 verändert, heute Verwaltungsgebäude, in axialem Bezug zu den Fabrikgebäuden Hardtstr. 37a)“ 2. Handelt es sich bei der „Seldeneck’sche Brauerei“ um ein einfaches oder um ein be- sonderes Denkmal? Die ehemaligen Fabrikationsgebäude der „Seldeneck’schen Brauerei“ sind als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz, diesen Schutzstatus (§ 2) genießt auch das zur ehemaligen Brauerei zählende ehem. Herrschaftshaus. 3. Wie plant die Stadtverwaltung den Schutz von Bauteilen - wie den Kellern zur Bier- herstellung -, die sich offenbar im Bereich des geplanten Bauvorhabens an der Sommerstraße (muss richtig heißen Sonnenstraße) befinden? Im Zuge des notwendigen Planungsverfahrens wird u.a. das öffentliche Interesse an der Neuord- nung des Bereiches durch eine Bebauung gegen das der Erhaltung von Denkmalsubstanz, abzu- wägen sein. Seite 2 Es wird dann auch zu bewerten sein, ob und inwieweit bereits in der Vergangenheit in den be- troffenen Bereichen Veränderungen vorgenommen wurden. Dies geht einher mit der Beurteilung, ob die damit einhergegangenen Eingriffe in die Denkmalsubstanz die Denkmalwertigkeit so weit reduziert haben, dass ggfs. Teile aufgegeben werden können. Verbleibende Denkmalsubstanz wäre auf jeden Fall zu sichern, dies wäre in der Planung mit einer Darstellung der zu ergreifenden Maßnahmen darzustellen. Diese Planung liegt der Stadtverwaltung und insbesondere den Denk- malschutzbehörden zur weiteren Beurteilung noch nicht vor. 4. Welche Auflagen will die Stadtverwaltung für Nutzung und Umgestaltung des Pum- penhauses - ebenfalls im Bereich des geplanten Bauvorhabens - erlassen? Die Denkmalpflege verfolgt zunächst das Ziel, die bauzeitliche Substanz sowie das Erscheinungs- bild möglichst zu erhalten bzw. dort, wo insoweit Verbesserungen möglich erscheinen, diese zu erreichen. Das Pumpenhaus ist in privater Hand, konkrete Nutzungsabsichten sind der Denkmal- schutzbehörde derzeit nicht bekannt. Das Vorhaben des Eigentümers/Nutzers wird in einem bau- oder denkmalrechtlichen Verfahren zu beurteilen sein, das noch nicht eingeleitet ist.