Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StR Pfannkuch, StR Hofmann (CDU): Vereinsförderung: Fördertopf für Hallenmieten
| Vorlage: | 25527 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 13. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 498 22 öffentlich Vereinsförderung: Fördertopf für Hallenmieten 1. Wie weit wurde bisher der Fördertopf, der Vereinen zusteht, die Hallen bei der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH für eine Jahresveranstaltung anmieten, in Anspruch genommen? 2. An welche Vereine wurden Zuschüsse bezahlt? 3. Inwieweit wurden die betreffenden Vereine über die Zuschussmöglichkeit informiert? Zur Vereinsförderung beinhaltet der Doppelhaushaltsplan 2009/2010 einen Fördertopf für Hallenmieten in Höhe von 15.000 Euro p. a. Diese Förderung sollte den Vereinen zukommen, welche Hallen bei der Karlsruher Sportstätten-Betriebs- GmbH anmieten. Um den Erfolg der Förderung beurteilen zu können, ist eine Aufstellung sinnvoll, welche Vereine wie weit die Zuschüsse in Anspruch genommen haben und ob bzw. wie sie über diese Fördermöglichkeit informiert worden sind. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Hauptamt - Sitzungsdienste 10. September 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 13.08.2010 eingegangen: 13.08.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 498 22 öffentlich Dez. 4 Vereinsförderung: Fördertopf für Hallenmieten 1. Wie weit wurde bisher der Fördertopf, der Vereinen zusteht, die Hallen bei der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH für eine Jahresveranstaltung anmieten, in Anspruch genommen? Bisher wurden aus dem Fördertopf für Hallenmieten keine Zuschüsse an Vereine für eine Jahresveranstaltung ausbezahlt. 2. An welche Vereine wurden Zuschüsse bezahlt? siehe Ziffer 1 3. Inwieweit wurden die betreffenden Vereine über die Zuschussmöglichkeit infor- miert? Eine Information der Vereine über Zuschussmöglichkeiten erfolgte bisher nicht. Bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2009/2010 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, eine Vereinsförderung zur Hallenmiete von 15.000 € in den Kulturhaushalt einzustellen. Hintergrund war, dass ortsansässige Vereine für die Anmietung von Veran- staltungsstätten (Sporthallen, Gemeindezentren) in den Ortsteilen je nach Art der Veran- staltung von den Ortsverwaltungen wenigstens einmal im Jahr Mietzuschüsse erhalten können. Für die Kulturvereine der „Kernstadt“ gibt es keine derartigen Regelungen, die vom Schul- und Sportamt bzw. der Karlsruher Sportstätten-Betriebsgesellschaft (KSBG) verwalteten Sporthallen werden zu regulären Mietpreisen vermietet. Seite 2 Um eine Gleichbehandlung aller kulturellen Vereine in Karlsruhe sicherzustellen, sollten die 15.000 € an innerstädtische Kulturvereine ausbezahlt werden, um auch diesen Verei- nen zumindest einmal jährlich eine mietkostenfreie Veranstaltung in einer städtischen Hal- le zu ermöglichen. Die Mittel wurden mit einem Sperrvermerk versehen, bis ein entspre- chendes Konzept erarbeitet ist. Es gibt in Karlsruhe eine Vielzahl von Turn- und Sporthallen, die mit wenigen Ausnahmen vom Schul- und Sportamt bzw. der KSBG verwaltet werden. Daneben gibt es im Ortsteil Neureut die Badnerlandhalle, in Durlach die Karlsburg, in Wolfartsweier die Hermann- Ringwald-Halle und eine Begegnungsstätte, in Stupferich das Gemeindezentrum sowie in Grötzingen eine Begegnungsstätte, die alle von den Ortsverwaltungen selbst verwaltet werden. Die derzeitigen Regelungen zur Vermietung der verschiedenen Veranstaltungs- stätten sind sehr unterschiedlich. Bei der Zuschussvergabe muss eine Rangfolge nach bestimmten Kriterien zur Gleichbehandlung aller Interessengruppen festgelegt werden. Darüber hinaus ist zu überlegen, wie die Gesangs- und Musikvereine behandelt werden sollen, da diese bereits im Rahmen der Vereinsmusikpflege von Mietzuschüssen profitie- ren. Daneben wäre nach Art der Veranstaltung (Sport-, Kultur- oder sonstige Veranstal- tung) sowie dem Öffentlichkeitscharakter (mit oder ohne Eintritt) zu differenzieren. Ein entsprechendes, alle Kriterien beinhaltendes Konzept zur Wahrung der Interessen aller kommunalen Gruppen, das auch die bisherige Handhabung in den Ortsteilen berück- sichtigt, wird erarbeitet werden, konnte aber im Hinblick auf andere Prioritäten in der Haushaltsstrukturkommission noch nicht zum Abschluss gebracht werden.