Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Mietpreisgebundener Wohnraum in Karlsruhe

Vorlage: 25524
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.09.2010

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Mietpreisgeb.Wohnraum
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 19. Juli 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 495 19 öffentlich Mietpreisgebundener Wohnraum in Karlsruhe 1. Welche Voraussetzungen müssen in Karlsruhe vorliegen, um eine Sozialmietwohnung mit Mietpreisbindung mieten zu können? 2. Wie viele Wohneinheiten in Karlsruhe sind derzeit noch mietpreisgebunden a) aus dem Bestand der Volkswohnung? b) aus dem Bestand privater oder genossenschaftlicher Unternehmen und Investoren? 3. Wie viele Wohneinheiten waren es 2000 a) aus dem Bestand der Volkswohnung? b) aus dem Bestand privater oder genossenschaftlicher Unternehmen und Investoren? 4. Bei wie vielen mietpreisgebundenen Wohneinheiten werden in Karlsruhe die Mietpreisbindungen auslaufen - je in den Jahren 2010 bis 2020 a) aus dem Bestand der Volkswohnung? b) aus dem Bestand privater oder genossenschaftlicher Unternehmen und Investoren? 5. Wie viele Wohneinheiten mit Mietpreisbindung wurden je in den Jahren 2000 bis 2009 in Karlsruhe erstellt a) von der Volkswohnung? b) privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen und Investoren? 6. Wie lange ist für diese Wohneinheiten die Mietpreisbildung geltend? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 7. Wie hat sich der Anteil mietpreisgebundener Sozialmietwohnungen am Gesamtbestand in den letzten 10 Jahren in Karlsruhe prozentual entwickelt a) bei der Volkswohnung? b) bei privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen und Investoren? 8. Wie viele neue geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung werden absehbar je in den Jahren 2010 bis 2015 in Karlsruhe erstellt werden c) von der Volkswohnung? d) von privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen und Investoren? 9. Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass damit der Bedarf nach erschwinglichem Wohnraum gedeckt werden kann? a) Wenn nein, welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung auf eine Bedarfsdeckung einzuwirken? b) Wenn der Stadt das nicht möglich ist, welche Voraussetzungen wären dazu erforderlich? 10. Zu welchen Mieterhöhungen kam es nach Auslaufen der Mietpreisbindungen in öffentlich geförderten Sozialmietwohnungen in den Jahren 2000 bis 2009 a) im Bestand der Volkswohnung? b) bei von privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen oder Investoren erstellten Wohneinheiten? 11. Werden Mieterhöhungen nach Auslaufen der Mietpreisbindung bei Sozialmietwohnungen durch die Erhöhung des Wohngeldes voll kompensiert? 12. Wo das nicht der Fall ist, was hat das für Konsequenzen für Mieter/-innen von öffentlich geförderten Wohnungen mit ausgelaufener Mietpreisbindung, die die erhöhte Miete nicht mehr tragen können? 13. Welche Hilfsmöglichkeiten bietet die Stadt in solchen Fällen an? 14. Sind der Stadt Fälle bekannt, wenn ja, um wie viele handelt es sich, bei denen Mieter/-innen aus ehemals mietgebundenen Mietwohnungen ausziehen mussten, weil sie nach Ende der Mietpreisbindung die erhöhten Mieten nicht mehr zahlen konnten? 15. Welche Hilfsmöglichkeiten bietet die Stadt in solchen Fällen an? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ 16. Sind diese nach Auffassung der Stadtverwaltung ausreichend, um Mieterhöhungen in öffentlich geförderten Sozialmietwohnungen nach Auslaufen der Mietpreisbindung für die Mieter/-innen zu kompensieren? 17. Wenn das nicht der Fall ist, was wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung erforderlich, um diese Kompensation für die betroffenen Mieterinnen und Mieter in ehemals mietgebundenen Wohnungen zu erreichen? Der Wohnungsbau ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten drastisch zurückgegangen. Am Beispiel Baden-Württemberg: Erstellte Wohnungen von 1993 -1996 364.990 ... von 1997 – 2000 244.451 ... von 2001 – 2004 153.789 ... von 2005 – 2008 134.179 Ähnliche Relationen sind im öffentlich geförderten sog. Sozialmietwohnungsbau zu vermuten, bei dem die Mieten (lediglich) für einige Jahre preisgebunden sind. Gleichzeitig nimmt Verarmung und Prekarisierung zu, steigt der Bedarf nach erschwinglichem Wohnraum für Bürger/-innen in problematischer sozialer Lage. Die Anfrage soll den Sachstand aufklären und auf möglichen Handlungsbedarf hinweisen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. September 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 19.07.2010 eingegangen: 19.07.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 495 19 öffentlich Dez. 4 Mietpreisgebundener Wohnraum in Karlsruhe 1. Welche Voraussetzungen müssen in Karlsruhe vorliegen, um eine Sozialmiet- wohnung mit Mietpreisbindung mieten zu können? Der Bezug einer Sozialwohnung in Karlsruhe erfordert einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein. Dieser wird erteilt, wenn der Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze einhält, nicht über erhebliches Vermögen verfügt und die Größe der Wohnung für den jeweiligen Haushalt angemessen ist. 2. Wie viele Wohneinheiten in Karlsruhe sind derzeit noch mietpreisgebunden a) aus dem Bestand der Volkswohnung? b) aus dem Bestand privater oder genossenschaftlicher Unternehmen und Inves- toren? a) 3.774 b) 1.874 3. Wie viele Wohneinheiten waren es 2000 a) aus dem Bestand der Volkswohnung? b) aus dem Bestand privater oder genossenschaftlicher Unternehmen und Investoren? a) 3.336 b) 6.986 Seite 2 4. Bei wie vielen mietpreisgebundenen Wohneinheiten werden in Karlsruhe die Mietpreisbindungen auslaufen je in den Jahren 2010 - 2020 a) aus dem Bestand der Volkswohnung? b) aus dem Bestand privater oder genossenschaftlicher Unternehmen und Investoren? a) Bei der Volkswohnung fallen bis zum Jahr 2020 bei insgesamt 2098 Wohnungen die Mietpreisbindungen weg. b) Aus dem Bestand der sonstigen Eigentümer läuft bei insgesamt 596 Wohnungen die Mietpreisbindung bis 2020 aus. Detailliertere Informationen können dem 7. Sachstandsbericht Wohnen und Bauen (S. 17) entnommen werden, der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16.12.2008 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. 5. Wie viele Wohneinheiten mit Mietpreisminderung wurden je in den Jahren 2000 - 2009 in Karlruhe erstellt a) von der Volkswohnung? b) von privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen und Investoren? a) 246 b) 959 6. Wie lange ist für diese Wohneinheiten die Mietpreisbindung geltend? Die in den Jahren 2000 - 2009 nach dem 2., 3. und 4. Förderweg finanzierten Wohnun- gen haben in der Regel eine Mietpreisbindung von 10 bis 15 Jahren. Die zuvor geför- derten klassischen Sozialwohnungen des 1. Förderweges sind durchschnittlich über 40 Jahre gebunden (siehe auch zuvor zitierten Sachstandsbericht, S. 16). Seite 3 7. Wie hat sich der Anteil mietpreisgebundener Sozialmietwohnungen am Gesamt- bestand in den letzten 10 Jahren in Karlsruhe prozentual entwickelt a) bei der Volkswohnung? b) bei privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen und Investoren? a) Bei der Volkswohnung hat sich der Anteil mietpreisgebundener Wohnungen von 27,7 % im Jahr 2000 auf 30 % im Jahr 2009 erhöht. b) Daten über den Gesamtbestand an Mietwohnungen liegen der Stadtverwaltung nicht vor. 8. Wie viele neue geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung werden absehbar je in den Jahren 2010 - 2015 in Karlsruhe erstellt werden c) von der Volkswohnung? d) von privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen und Investoren? a) Die Volkswohnung plant in den nächsten fünf Jahren den Bau von ca. 480 Miet- wohnungen. Davon sollen ca. 50 Wohnungen mietpreisgebunden sein. b) Weitere Bauabsichten von sonstigen am Sozialwohnungsmarkt tätigen Unternehmen sind der Stadtverwaltung derzeit nicht bekannt. 9. Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass damit der Bedarf nach erschwingli- chem Wohnraum gedeckt werden kann? a) Wenn nein, welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung auf eine Bedarfsdeckung einzuwirken? b) Wenn der Stadt das nicht möglich ist, welche Voraussetzungen wären dazu erforderlich? In Anbetracht der unter Frage 8 b geschilderten Situation lassen sich derzeit hierzu kei- ne verlässlichen Aussagen machen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in Karlsru- he, wie auch in anderen Ballungsräumen des Bundesgebietes, preislich günstiger Wohnraum knapp bleiben wird. Seite 4 10. Zu welchen Mieterhöhungen kam es nach Auslaufen der Mietpreisbindungen in öffentlich geförderten Sozialmietwohnungen in den Jahren 2000 - 2009 a) im Bestand der Volkswohnung? b) bei von privaten oder genossenschaftlichen Unternehmen oder Investoren erstellten Wohneinheiten? a) Die Volkswohnung hat die Mieten nach Auslaufen der Preisbindung im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) moderat erhöht. Die aktuelle Durchschnittsmiete beträgt € 4,82 je m² netto kalt. In diesem Rahmen bewegen sich auch die Mietanpassungen im ehemals öffentlich geförderten Bereich. b) In welchem Maß die anderen Unternehmen die Miete erhöht haben, ist der Stadt- verwaltung nicht bekannt. Auch für diese Unternehmen gelten die Beschränkungen des BGB. 11. Werden Mieterhöhungen nach Auslaufen der Mietpreisbindung bei Sozialmiet- wohnungen durch die Erhöhung des Wohngeldes voll kompensiert? Eine Kompensation ist möglich. Dies hängt aber von den Besonderheiten eines jeden Einzelfalles ab. 12. Wo das nicht der Fall ist, was hat das für Konsequenzen für Mieter/-innen von öffentlich geförderten Wohnungen mit ausgelaufener Mietpreisbindung, die die erhöhte Miete nicht mehr tragen können? Wenn die Betroffenen nicht in der Lage sind, die Miete trotz Wohngeld zu tragen, so können sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beantragen. 13. Welche Hilfsmöglichkeiten bietet die Stadt in solchen Fällen an? Nach Auslaufen der Mietbindungen bewegen sich die erhöhten Mieten im Regelfall im Rahmen des anerkennungsfähigen Bedarfes des Sozialgesetzbuches. In Ausnahme- fällen werden die Mieten dennoch anerkannt, sofern keine drastische Überhöhung vor- Seite 5 liegt und kein preiswerterer Wohnraum zur Verfügung steht. Es erfolgt keine Aufforde- rung zum Wohnungswechsel. 14. Sind der Stadt Fälle bekannt - wenn ja, um wie viele handelt es sich -, bei denen Mieter/-innen aus ehemals mietgebundenen Mietwohnungen ausziehen mussten, weil sie nach Ende der Mietpreisbindung die erhöhten Mieten nicht mehr zahlen konnten? Keine Fälle bekannt. 15. Welche Hilfsmöglichkeiten bietet die Stadt in solchen Fällen an? 16. Sind diese nach Auffassung der Stadtverwaltung ausreichend, um Mieterhöhun- gen in öffentlich geförderten Sozialmietwohnungen nach Auslaufen der Miet- preisbindung für die Mieter/-innen zu kompensieren? 17. Wenn das nicht der Fall ist, was wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung er- forderlich, um diese Kompensation für die betroffenen Mieterinnen und Mieter in ehemals mietgebundenen Wohnungen zu erreichen? Antworten zu Fragen 15 – 17 entfallen (sh. Nr. 14)