Antrag GRÜNE, SPD, KAL, StR Mossuto (FW), StR Wenzel (FW), StR Fostiropoulos (Die Linke), StRn Zürn (Die Linke), Str Kalmbach (GfK): Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch das Land
| Vorlage: | 25520 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 23. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 491 15 öffentlich Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch das Land Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen sowie beim Deutschen Städtetag dafür ein, dass 1. baldmöglichst die Förderung bei der Beschaffung von Schienenfahrzeugen im früheren Umfang wieder aufgenommen wird, 2. auch nach 2013 die Zweckbindung der GVFG-Mittel für den öffentlichen Nahverkehr erhalten wird. Sachverhalt/Begründung: Eine wesentliche Aufgabe aller staatlichen Ebenen ist die Sicherstellung eines angemessenen öffentlichen Verkehrs. Gerade für Umwelt- und Klimaschutz ist eine emissionsarme Mobilität von besonderer Bedeutung. Derzeit wird aber der Kauf von neuen Straßen- und Stadtbahnen nicht mehr vom Land gefördert, weder im SPNV aus Regionalisierungsmitteln noch im ÖPNV aus GVFG-Mitteln. Das ist jedoch dringend notwendig, weil die Verkehrsunternehmen diese Anschaffungskosten nicht aus Fahrgelderlösen erbringen können. Auch die Karlsruher Verkehrsbetriebe kämpfen zunehmend mit wirtschaftlichen Zwängen: Investitionen, die zur Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Schienenfahrzeugen notwendig werden, können bereits heute nur noch mit Einschränkungen getätigt werden. Der weitere Ausbau des ÖPNV ist zudem dadurch gefährdet, dass die Bundesregierung ihre Zuschüsse im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinan- zierungsgesetzes (GVFG) bzw. Entflechtungsgesetzes für den öffentlichen Verkehr ab 2013 nicht mehr zweckgebunden zur Verfügung stellen wird. Deshalb droht für die Zukunft, dass diese Gelder im Land auch etwa für Straßenbau oder Flugverkehr verwendet werden können. Ohne diese Förderung wäre aber der weitere Ausbau des Schienennetzes kaum mehr möglich, und auch der barrierefreie Umbau von Haltestellen würde stocken. Kommunen und kommunale Verkehrsbetriebe müssen jetzt ihre Interessen offensiv vertreten, damit zukünftige Entscheidungen nicht auf ihren Schultern ausgetragen werden bzw. zu Lasten des hochwertigen öffentlichen Nahverkehrs in Baden- Württemberg gehen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Doris Baitinger Hans Pfalzgraf Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Niko Fostiropoulos Sabine Zürn Friedemann Kalmbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. September 2010
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STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 23.08.2010 eingegangen: 24.08.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 491 15 öffentlich Dez. 4 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch das Land - Kurzfassung - Die Problematik ist bei Stadtverwaltung und Verkehrsbetrieben bekannt. Verschiedene Initiativen wurden und werden hierzu bereits umgesetzt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen im Ergebnis der Verkehrsbetriebe Kalrsruhe Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1) Schienenfahrzeugförderung im ÖPNV Seit dem Kalenderjahr 2004 ist die Schienenfahrzeugförderung des Landes Baden- Württemberg ausgesetzt. Stadt und Verkehrsbetriebe Karlsruhe setzen sich bei den Entscheidungsträgern im zuständigen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg dafür ein, dass die Schienenfahrzeugförderung für den ÖPNV in einer zukünftigen Fördergrundlage weiterhin verankert bleibt und dass die Förderung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten nicht länger ausgesetzt wird. Eine wichtige Etappe zum obigen Ziel konnte - auch durch Unterstützung der Vertre- ter aus Karlsruhe im Landtag - erreicht werden, indem im Gesetzentwurf der Landes- regierung zum Landes-GVFG (Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbes- serung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden – Landesgemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz – LGVFG) im § 2 unter Punkt 6 hinterlegt worden ist, dass die Beschaffung von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs auf Antrag gefördert werden kann. Im Interesse einer Förderung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs sollten sich die Beteiligten darüber hinaus auch weiter dafür einsetzen, dass die Förderung von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzlich verankert bleibt. Gegenüber der Landesregierung wird insbesondere darauf hingewirkt, dass folgende Punkte beachtet werden: Punkt 1: Zum Landes-GVFG darf in absehbarer Zeit kein gesonderter Beschluss herbeigeführt werden, der eine Aussetzung der Schienenfahrzeugför- derung bewirken könnte. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Punkt 2: In den Ausführungsbestimmungen zum neuen Landes-GVFG sollte mindestens die Schienenfahrzeugförderung für den ÖPNV mit einer Quote von 50 % (wie vormals) aufgenommen werden. Punkt 3: In den Ausführungsbestimmungen zum neuen Landes-GVFG sollte nicht nur die Förderung von Neufahrzeugen für neue Strecken, son- dern auch die Modernisierung, Umrüstung und Wiederbeschaffung von Schienenfahrzeugen des Bestands, die dem ÖPNV dienen, hinter- legt werden. Die Herausforderung liegt nämlich auch im Erhalt der er- reichten Strukturen und Qualität des öffentlichen Schienenpersonen- nahverkehrs. 2) Erhalt der Zweckbindung von GVFG-Mitteln für den ÖPNV nach 2013 Im Zuge der Föderalismusreform ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zum Jahresbeginn 2007 außer Kraft gesetzt worden. Seither erhalten die Länder Ausgleichszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz. Hierzu entfällt allerdings ab 2014 die bisherige Zweckbindung der Bundesmittel für den Verkehr. Alle Beteiligten bei Verwaltung und Verkehrsbetrieben der Stadt sind sich einig, dass eine Planungssicherheit für die Verkehrsausgaben der Kommunen zu schaffen ist. Die Stadt Karlsruhe hat sich deshalb jüngst mit einem Schreiben über den Städtetag Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Zweckbindung der bisherigen Mittel über das Kalenderjahr 2013 hinaus realisiert wird. Zwischenzeitlich hat der Ministerrat den von Verkehrsministerin Tanja Gönner ein- gebrachten Entwurf für ein Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gebilligt und zur Anhörung freigegeben. Noch in dieser Legislaturperiode soll der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 In § 1 Absatz 1 wird klargestellt, dass die Gewährung von Zuwendungen nach Maß- gabe der im Landeshaushalt jeweils zur Verfügung stehenden Ermächtigungen er- folgt. Dies gilt, weil das LGVFG unbegrenzt am 01.01.2011 in Kraft treten soll, auch für die Zeit nach dem 31.12.2019. Deshalb arbeiten die Beteiligten bei Verwaltung und Verkehrsbetrieben der Stadt darauf hin, dass die Bundesmittel auch nach 2019 zur Verfügung stehen.