Antrag FDP: Beratungsstellenzentren
| Vorlage: | 25518 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 12. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 489 13 öffentlich Beratungsstellenzentren Im Stadtgebiet werden Beratungsstellenzentren geschaffen. Der im anhängenden FDP-Antrag dargestellte Sachverhalt aus dem Jahr 1995 ist nach wie vor aktuell: Hohe Kostenanteile der Beratungsstellen fallen auf die Infrastruktur: Miete und Nebenkosten Telefon- und Internetkosten Bürogeräte und Zeitungs- und Fachliteratur Die FDP-Fraktion möchte nicht an den Beratungen an sich sparen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass in einem Beratungsstellenzentrum vieles gemeinsam genutzt werden kann. Positiver Nebeneffekt für die Ratsuchenden ist die Tatsache, dass durch die Vielfalt der Angebote eines Beratungshauses die Anonymität gewahrt wird. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Thomas H. Hock Thomas Kalesse Heinz Golombeck Hauptamt - Sitzungsdienste 10. September 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 12.08.2010 eingegangen: 16.08.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 489 13 öffentlich Dez. 3 Beratungsstellenzentren Die Frage der Realisierbarkeit einer Ansiedlung unterschiedlichster Beratungsstellen in Beratungszentren an drei Standorten im Stadtgebiet kann derzeit nicht abschlie- ßend beantwortet werden. Um der Vielfalt der Beratungsstellenlandschaft gerecht zu werden, muss eine fundierte Berechnung unter Einbeziehung von Raum-, Sach- und evtl. Personalkosten erfolgen. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens wird die Analyse einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Angelegenheit in den Sozialausschuss zu verweisen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 01.12.2010 zu beraten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch unbekannt noch unbekannt noch unbekannt noch unbekannt Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die FDP-Fraktion greift einen Antrag von 1995 erneut auf. Es soll überprüft werden, ob eine Ansiedlung unterschiedlichster Beratungsstellen in Beratungszentren an drei Standorten realisiert werden kann. Daneben sind die monetären Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Bereits 1995 hat die Verwaltung eine entsprechende Analyse durchgeführt und ist damals zu dem Ergebnis gekommen, die Lösung der zentralen Beratungsstellen sei nicht wirtschaftlich. Dieses Ergebnis kann jedoch nicht ohne weiteres auf die heutige Situation übertragen werden, da sich die Beratungslandschaft seitdem deutlich wei- terentwickelt hat. In der Region Karlsruhe gibt es inzwischen insgesamt über 200 Verbände, Vereine und sonstige Träger mit fast 400 nach Zielgruppen und Themenschwerpunkten zu spezifizierenden Beratungsinhalten. Viele Verbände haben in der Zwischenzeit neu gebaut und sind in ihre eigenen Räumlichkeiten umgezogen, so z. B. die AWO, HWK, Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Beteiligung und Bezu- schussung von Seiten der Stadtverwaltung Karlsruhe hat sich somit entscheidend verändert. Eine belastbare Aussage über wirtschaftliche Vor- oder Nachteile der Zentralisierung kann nur auf der Basis neuer fundierter Berechnungen unter Einbe- ziehung von Raum-, Sach- und evtl. Personalkosten getroffen werden. Um der Vielfalt der Beratungsstellenlandschaft mit ihren ganz individuellen Schwer- punkten und Regelungen gerecht zu werden und aufgrund der Komplexität des Vor- habens, wird die Analyse der vorgetragenen Fragestellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Des Weiteren muss überprüft werden, ob grundsätzlich geeignete Räum- lichkeiten vorhanden und auch frei sind. So sollten die Standorte barrierefrei und gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Angelegenheit in den Sozialausschuss einzu- bringen und in der kommenden Sitzung zu thematisieren.