Antrag FDP: Verzicht auf die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur KEK
| Vorlage: | 25517 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 11. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 488 12 öffentlich Verzicht auf die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur KEK Die Energie- und Klimaschutzagentur kek wird zum vertraglich nächstmöglichen Zeitpunkt aufgegeben. Inhaltlich ist die Arbeit der Energie- und Klimaschutzagentur kek unverzichtbar. Bei näherer Betrachtung ist jedoch festzustellen, dass die einzelnen Handlungsfelder, die auch im Karlsruher Klimaschutzkonzept 2009 festgeschrieben sind, von bereits seit längerem bestehenden Beratungsstellen, Verbänden, Initiativen und Institutionen abgedeckt werden. (Unter http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/umwelt/ klimaschutz/Klimaprojekte kann nachvollzogen werden, was beispielsweise von der Agenda 21, dem BUND, den Kammern und vielen anderen mehr bereits geleistet wird.) Gegebenenfalls können die Mittel der Stadt und der Stadtwerke laufenden Projekten zugeführt werden. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Thomas H. Hock Thomas Kalesse Heinz Golombeck Hauptamt - Sitzungsdienste 10. September 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 11.08.2010 eingegangen: 16.08.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 488 12 öffentlich Dez.5 Verzicht auf die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur KEK Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) leistet in Erfüllung des Willens der Lan- desregierung einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der von der Stadt und dem Land Baden- Württemberg angestrebten Umwelt- und Klimaschutzziele: - Zielgruppen sind öffentliche Einrichtungen, Dienstleister, der Handel sowie Gewerbebebe- triebe in Karlsruhe (beispielsweise Feuerwehr, Sportvereine, Kirchengemeinden) - Dienstleistungen sind qualifizierte Beratungen etwa zur Gebäudetechnik oder zur energe- tischen Sanierung - Finanzielle Unterstützung durch das Land erfolgt direkt über eine Anschubfinanzierung und indirekt über die Zurverfügungstellung von Fördermitteln - Die KEK ist wesentlicher Teil des Klimaschutzkonzepts der Stadt Karlsruhe Die genannten Organisationen können diesen Beitrag nicht ersetzen. Ihre Arbeitsweise, die Ziel- gruppen und die Themen der Beratungsarbeit überschneiden sich zudem nicht mit dem oben ge- nannten Spektrum der KEK. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind nicht bezifferbar (siehe auch schriftliche Ausführungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Karlsruher Energie- und Klimaschutzagen- tur gGmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Antrag der FDP-Fraktion zur Auflösung der KEK ist aus Sicht der Verwaltung für eine Haushaltskonsolidierung kontraproduktiv. 1. Die KEK wurde nach Vorberatungen und positiven Voten im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie im Hauptausschuss durch Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2008 gegründet. Der Beschluss vom 16.12.2008 erfolgte ohne Gegenstimmen. Nach einer Gründungs- und Aufbauphase ab Mai 2009 arbeitet die KEK mit fünf Mitarbeitern seit rund einem Jahr an derzeit etwa 20 Projekten. Erste erfolgreiche Projekte wie die Daten- bank für Handwerksbetriebe, die in Partnerschaft u. a. mit Handwerkskammer und Innun- gen abgeschlossen wurden, waren kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Für die Agentur, die von Stadt und Stadtwerken mit jährlich je 250.000 Euro bezuschusst wird, erhält die Stadt vom Land Baden-Württemberg als Anschubfinanzierung einen Zu- schuss von 100.000 €, verteilt auf drei Jahre. Im Gegenzug garantiert die Stadt den Be- stand der Agentur für mindestens 5 Jahre. Eine Auflösung würde zur Rückzahlungspflicht für die bereits ausgezahlten Landeszuschüsse führen. 2. Das Land Baden-Württemberg verfügt über ein fast flächendeckendes Netz kommunaler Energieagenturen. Mit Karlsruhe und Mannheim wurden recht spät zwei große verbliebe- ne Lücken geschlossen. Die regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen sollen zu- sammen mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) nach dem Willen der Landesregierung einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung des Energiekon- zeptes 2020 der Landesregierung übernehmen. Hierauf verweist auch die vom Wirt- schaftsministeriums Baden-Württemberg im Januar 2010 herausgegebene Kurzfassung des Energiekonzeptes. Die Rolle der örtlichen Energieagenturen wurde überdies in der jüngsten Vereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Umwelt- ministerium vom 23. Juni 2010 bekräftigt. Die KEK in dieser Situation aufzulösen, würde ein falsches Zeichen setzen und die Glaubwürdigkeit Karlsruhes als verlässlicher Partner gefährden. Bislang ist in keinem Fall eine der über 30 regionalen Agenturen aufgelöst worden, vielmehr werden aktuell weitere Agenturen gegründet wie derzeit im Landkreis Rastatt. 3. Das Umweltministerium fördert diese Agenturen nicht nur mit einer Anschubfinanzierung, sondern auch mit Förderprogrammen, die ausschließlich diesen Agenturen offenstehen und das Ziel haben, den Kommunen bei der Verbesserung der Energieeffizienz in ihren Gebäuden zu helfen. In Zusammenarbeit mit der Hochbau und Gebäudewirtschaft berei- tet die KEK entsprechende Projekte mit Schulen und Kindertageseinrichtungen vor. Sie leistet damit nicht nur einen Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele Karlsruhes, sondern trägt auch zur Begrenzung der Bewirtschaftungskosten für kommunale Liegen- schaften bei, die – wie der gerade erschienene Energiebericht 2009 der Stadt ausweist – in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen sind und ein Rekordniveau von 11,8 Mio. € erreicht haben. 4. Die Aufgaben der Agentur können auch nicht von den im Antrag aufgeführten Organisati- onen übernommen werden. Die in der Satzung der Agentur definierten Aufgabenfelder sehen eine qualifizierte Beratung von Gewerbe, Handel und Dienstleistern sowie öffentli- chen Einrichtungen und anderen Organisationen vor. So sind neben den oben genannten Projekten mit Schulen und Kindergärten auch Projekte mit den Feuerwehren, mit Sport- vereinen und mit Kirchengemeinden der evangelischen Landeskirche und dem katholi- schen Erzbistum bereits angelaufen. Inhaltlich erbringt die KEK Dienstleistungen zur Ge- bäudetechnik, zur energetischen Sanierung oder anderen Feldern der Energie- und Kli- maschutzberatung. Als Kompetenzzentrum schult sie Hausmeister, bildet Energiebeauf- tragte weiter oder entwickelt Informationsplattformen wie die angesprochene Internet- Fachdatenbank oder ein interaktives Solarkataster für Karlsruhe. Dies sind allesamt kom- plexe Aufgaben, die keine der im FDP-Antrag genannten Organisationen in gleicher Wei- se zu leisten im Stande wäre. Insbesondere die überwiegend ehrenamtlich tätigen Um- weltgruppen wie Agenda 21 und BUND würde dies personell und zeitlich überfordern. Auch zur Kundenberatung der Stadtwerke besteht eine klare Abgrenzung: im Gegensatz zu anderen regionalen Agenturen leistet die KEK für Einzelanfragen von Haushalten und privaten Gebäudeeigentümern lediglich Wegweisungsberatung. 5. Schließlich würde eine Auflösung der KEK den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Stadt zuwiderlaufen. Die Gründung der KEK und ihre maßgebliche Unterstützung bei der Um- setzung des Maßnahmenpaketes ist ein wesentlicher Baustein im Klimaschutzkonzept der Stadt, das der Gemeinderat am 15.12.2009 beschlossen hatte. Darin hat die KEK die Federführung bei 7 Maßnahmen, in 26 Maßnahmen wirkt sie aktiv mit. Für das Monitoring des European Energy Award übernimmt die KEK die Audits und fördert die Weiterent- wicklung der Stadt.