Antrag FDP: Vermarktung von nicht benötigtem Schulraum
| Vorlage: | 25516 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Grünwinkel, Neureut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 6. August 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 487 11 öffentlich Vermarktung von nicht benötigtem Schulraum Nicht mehr benötigter Schulraum wird, sofern keine andere Nutzungsmöglichkeit des schulischen Bereichs vorliegt, verkauft oder verpachtet. Im Rahmen des von der Stadt Karlsruhe umgesetzten Schulentwicklungsprogramms wird es zu Leerstand von Schulraum kommen. Soweit dieser nicht von Schulen anstelle von Neubauten von anderen Schulen oder für Bildungshäuser genutzt werden kann, sollten die Immobilien verpachtet oder verkauft werden. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Thomas H. Hock Thomas Kalesse Heinz Golombeck Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. September 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 06.08.2010 eingegangen: 16.08.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 487 11 öffentlich Dez. 4 Vermarktung von nicht benötigtem Schulraum - Kurzfassung - Durch die Bildung von Werkrealschulen ergeben sich Änderungen in der Nut- zung/Belegung verschiedener Schulgebäude. Nachdem nur wenige Karlsruher Hauptschulen auf eine Zweizügigkeit ausgelegt sind, werden weiterhin Räume für die Sekundarstufe benötigt. Die bisherigen Haupt- schulen, in denen kein Teilstandort einer Werkrealschule untergebracht ist, laufen i. d. R. zum Schuljahresende 2013/14 aus. So lange werden auch die vorhandenen Fachräume benötigt. Frei werdende Flächen werden generell hinsichtlich schulischem und anderem städ- tischen Nutzungsbedarf geprüft. Sofern kein kommunaler Bedarf besteht, werden zu gegebener Zeit unterschiedliche Optionen wie Vermietungen oder Verkäufe in den konkreten Einzelfallbetrachtungen erörtert werden. Die Verwaltung empfiehlt - in Verbindung mit der Fokussierung auf Prüfung hinsicht- lich schulischem Bedarf - den Antrag für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Durch die Einrichtung von Werkrealschulen wird die Zahl der Hauptschulen redu- ziert. Hierdurch werden grundsätzlich Klassen- und Fachräume frei. Da die Karlsruher Hauptschulen jedoch nur in wenigen Fällen auf eine Zweizügigkeit ausgelegt sind, müssen für Werkrealschulen Teilstandorte eingerichtet werden, so- dass weiterhin Räume für die Sekundarstufe benötigt werden: Leopoldschule Die Schule ist Teilstandort für den WRS-Bereich der Südendschule Marylandschule Die Schule ist Teilstandort für den WRS-Bereich der Werner-von-Siemens- Schule Südschule Neureut Die Schule ist Teilstandort für den WRS-Bereich der Nordschule Neureut Uhlandschule Die Schule ist Teilstandort für den WRS-Bereich der Schillerschule und den Ganztagsbereich der Nebenius-Realschule Die bisherigen Hauptschulen, in denen kein Teilstandort einer Werkrealschule unter- gebracht ist, laufen i. d. R. zum Schuljahresende 2013/14 aus. So lange werden auch die vorhandenen Fachräume benötigt. Frei werdende Klassenräume werden bei anerkanntem Raumbedarf für schulische oder städtische Zwecke genutzt (z. B. GHS Beiertheim und GHS Grünwinkel: Nut- zung durch zusätzliche Gruppen Schülerhort). Frei werdende Flächen werden gene- rell hinsichtlich einer Nutzung für Ganztagseinrichtungen oder Kindertagesstätten geprüft. Sofern darüber hinaus kein weiterer kommunaler Bedarf besteht, ist grund- sätzlich auch eine anderweitige Nutzung denkbar. In der Einzelfallbetrachtung wer- den unterschiedliche Optionen wie Vermietungen oder Verkäufe erörtert werden. Über die weitere Entwicklung wird in der AG Schulentwicklung sowie dem Schulbei- rat berichtet.