Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe-Rüppurr: "Sonnengrün": Bürgerversammlung und erneute Ausschreibung
| Vorlage: | 25508 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 1. Juli 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 480 4 c öffentlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe- Rüppurr: "Sonnengrün": Bürgerversammlung und erneute Ausschreibung A. Ist im laufenden Bebauungsplanverfahren eine Bürgerbeteiligung durch eine Bürgerversammlung nach dem BauGB oder gegebenenfalls nach § 20 a der Gemeindeordnung möglich? B. Ist durch Beschluss des Gemeinderates eine erneute Ausschreibung eines Wettbewerbes beim Projekt „Sonnengrün“ an der Herrenalber Straße möglich, sei es im laufenden Bebauungsplanverfahren oder nach dessen Aufhebung durch den Gemeinderat? C. Ist die Beauftragung einer neuen Jury, an deren Zusammensetzung sich die Bevölkerung durch Vorschläge beteiligt, möglich? D. Ist auf Grund einer erneuten Ausschreibung der Gartenstadt die Erstattung ihrer bisherigen Kosten möglich? Das Projekt „Sonnengrün“ an der Herrenalber Straße in Rüppurr beschäftigt seit Monaten die Öffentlichkeit. Leider hat man diese erst im vergangenen Herbst beteiligt, als von der Gartenstadt auf Veranlassung des Stadtplanungsamtes bereits eine gehörige Menge Geld ausgegeben war, praktisch schon abschließende Pläne erstellt waren, eine Überprüfung der Planung erhebliche und möglicherweise unnötige, unzumutbare finanzielle Belastungen für die Gartenstadt nach sich gezogen hätte und damit eine andere Planung faktisch ausgeschlossen war. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bei diesem sensiblen Baugebiet im Bereich eines denkmalgeschützten Ensembles und einer bedeutenden Stadt-Einfahrt widerspricht eine Beteiligung der Öffentlichkeit erst zu diesem Zeitpunkt dem Geist des Baugesetzes. Spätestens nachdem sich nach der Mehrfachbeauftragung eine Planung herauskristallisiert hatte, die von einer krassen Abweichung vom vorhandenen Baustil und einer Lärmschutzwand geprägt war, wäre eine echte frühzeitige Bürgerbeteiligung wohl angemessen gewesen. Das Baugesetzbuch ist bürgerfreundlich und erlaubt eine intensivere Bürgerbeteiligung. Wörtlich heißt es im Gesetz: „die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über ... sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen ... öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“ Zwar ́“kann“ unter bestimmten Voraussetzungen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgesehen werden. Eine bürgerfreundliche Gemeinde sollte aber bei einem derart sensiblen Vorhaben ihre Bürger mitwirken lassen, wie es dem Geist des Gesetzes entspricht. Denn die bisher vorgestellten Planungen sind für viele Bürger und Fachleute nicht akzeptabel: Das denkmalgeschützte Ensemble Gartenstadt“ wird durch massige Bauklötze, Pultdächer und die Lärmschutzwand in seinem Abschluss und Erscheinungsbild nach außen ebenso verschandelt wie die grandiose alleeartige Stadteinfahrt Herrenalber Straße. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste 10. September 2010
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 01.07.2010 eingegangen: 01.07.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 480 4 c öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe-Rüppurr: "Sonnengrün": Bürgerversammlung und erneute Ausschreibung a) Ist im laufenden Bebauungsplanverfahren eine Bürgerbeteiligung durch eine Bürgerver- sammlung nach dem BauGB oder ggf. nach § 20 a der Gemeindeordnung möglich? Die im laufenden Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB erfolgte Bürgerbeteiligung ist mit der Offenlage des Bebauungsplans in der Zeit vom 03.05.2010 bis 04.06.2010 nach den Verfah- rensvorgaben abgeschlossen. Eine Bürgerversammlung wäre bei diesem Verfahrensstand mit einer erneuten vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB gleichzusetzen, die im Anschluss daran zudem erfordern würde, den Bebauungsplanentwurf nochmals öffentlich auszulegen, damit allen Bürgern Gelegenheit gegeben wäre, sich erneut zur Planung zu äußern. Davon ließe sich eine Bürgerversammlung nach § 20 a der Gemeindeordnung nicht thematisch abgrenzen. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an der Planung haben aber bereits mehrfach Ver- sammlungen sowohl der Bürgergemeinschaft als auch der Gartenstadt selbst stattgefunden, deren Inhalte sich auch in der - rechtlich relevanten - Offenlage und dort von den Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen widerspiegeln. Von daher steht nun als nächster Verfahrensschritt der Satzungs- beschluss durch den Gemeinderat an. Im Übrigen ist das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung frühzeitig im öffentlichen Teil des Planungsausschusses unter Teilnahme der Bürgergemeinschaft erläutert worden. b) Ist durch Beschluss des Gemeinderates eine erneute Ausschreibung eines Wettbe- werbs beim Projekt „Sonnengrün“ an der Herrenalber Straße möglich, sei es im laufen- den Bebauungsplanverfahren oder nach dessen Aufhebung durch den Gemeinderat? Ausschreibung und Durchführung der Mehrfachbeauftragung erfolgte durch die Gartenstadt, eine erneute Ausschreibung bleibt deren eigenen Entscheidung überlassen. Das Ergebnis des Wett- bewerbs, das dem Planungsausschuss vorgestellt und dort positiv aufgenommen wurde, zeigte durchaus alternative Lösungen, wobei eine kompetente Jury dem nun weiterverfolgten Projekt begründet den Vorzug gegeben hat, ausdrücklich auch unter Beteiligung des Denkmalschutzes. Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner Planungshoheit selbstverständlich die Entscheidungs- kompetenz über den Bebauungsplan, nicht aber, die Gartenstadt durch Beschluss zu einer erneu- ten Ausschreibung zu zwingen. Daneben sind im Übrigen wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte für eine erneute Ausschreibung zu berücksichtigen. c) Ist die Beauftragung einer neuen Jury, an deren Zusammensetzung sich die Bevölke- rung durch Vorschläge beteiligt, möglich? Um es qualifizierten Architekten und Stadtplanern zu ermöglichen, sich an einer - erneuten - Aus- schreibung zu beteiligen, sind die einschlägigen „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ RPW 2008 zu berücksichtigen. Eine breite Öffentlichkeit in die Jury einzubeziehen ist nicht möglich, wobei auch das paritätische Verhältnis von Fach- und Sachpreisrichtern zu wahren ist. Letzten Endes entscheidet der Auslober über die Zusammensetzung einer entscheidungsfähigen Jury, etwa mit einzelnen Vertretern aus Politik und Bürgergemeinschaft. Seite 2 d) Ist aufgrund einer erneuten Ausschreibung der Gartenstadt die Erstattung ihrer bisheri- gen Kosten möglich? Diese Möglichkeit scheidet aus, da es sich um ein privatwirtschaftliches Wohnungsbauvorhaben handelt und gegenüber der Allgemeinheit keine Rechtsansprüche bestehen. Der in der Begrün- dung anklingenden Aussage, die Gartenstadt habe „auf Veranlassung des Stadtplanungsamtes bereits eine gehörige Menge Geld ausgegeben“, muss gegenübergestellt werden, dass unmittel- bar nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses der Planungsausschuss in öffentlicher Sitzung beteiligt wurde und dem Einstieg in das stets ergebnisoffene Bebauungsplanverfahren zugestimmt hat.