Antrag KAL: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe-Rüppurr: Umplanung der Herrenalber Straße zwischen Battstraße und Ostendorfplatz/Aussetzen der Entscheidung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sonnengrün"

Vorlage: 25507
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.09.2010

    TOP: 4.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Herrenalber Straße Sonnengrün
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 16. Juli 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 14. Plenarsitzung Gemeinderat 21.09.2010 479 4 b öffentlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Herrenalber Straße 25 - 39", Karlsruhe- Rüppurr: Umplanung der Herrenalber Straße zwischen Battstraße und Ostendorfplatz/Aus- setzen der Entscheidung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sonnengrün" 1. Die Stadtverwaltung erstellt eine Grobplanung für den Umbau der Herrenalber Straße zwischen Battstraße und Ostendorfplatz mit folgenden Vorgaben:  eine breite Richtungsfahrbahn pro Richtung  Baumallee auf der Ostseite zwischen Diakonissenstraße und Ostendorfplatz, angelegt zwischen Richtungsfahrbahn und Anliegerstraße  Anliegerstraße auf der Ostseite zwischen Diakonissenstraße und Ostendorfplatz zur Erschließung des „Sonnengrüns“ mit Parkbuchten zwischen den Bäumen  Aufweitung auf zwei Richtungsfahrbahnen an den Knoten  Hecke oder Baumreihe zwischen Straßenbahngleis und Fahrradspur auf der Westseite über die gesamte Länge  Fuß- und Radfahrerquerung der Herrenalber Straße auf Höhe der Löwenstraße. 2. Die Stadtverwaltung erstellt eine Lärmprognose unter den Voraussetzungen obige Planung, Flüsterasphalt, Tempo 50 und Rasengleis der Straßenbahn. 3. Bis zur Erstellung der Umbauplanung und der Lärmprognose stellt die Stadtverwaltung die Entscheidung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnengrün“ zurück. Die Entscheidung für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnengrün“ leidet darunter, dass die in der Vergangenheit angedachte große Umplanung der Herrenalber Straße trotz der positiven Ergebnisse des Verkehrsversuchs (nur noch eine Richtungsfahrbahn plus Radstreifen in Richtung Ettlingen) nicht konsequent umgesetzt wurde. All die negativen Begleiterscheinungen Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ der Sonnengrün-Planung wie insbesondere die Lärmschutzwand sowie die umstrittene Erschließung des Areals über die sehr schmale Straße „Im Grün“ bzw. einen inneren Erschließungsweg sind Folgen dieser fehlenden stadt- und verkehrsplanerischen Vorgabe. Noch wäre dieses Problem im Sinne aller direkten, lärmgeplagten Anlieger, aller Rüppurrer, die sich gegen einen Stadteingang mit „Schluchtcharakter“ aussprechen, und im Sinne eines ruhigen Wohnens im neuen Wohngebiet „Sonnengrün“ zu lösen. Eine Umplanung wäre die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass sich die Herren- alber Straße von einer Stadteingangsstraße höherer Bedeutung zu einer Wohnstraße mit nur mittlerer Erschließungsfunktion gewandelt hat und weiter wandeln wird. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. September 2010

  • TOP 4 a+b
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 29.06.2010 eingegangen: 29.06.2010 KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 16.07.2010 eingegangen: 16.07.2010 Gremium: 14. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.09.2010 478 / 479 4 a + b öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenalber Straße 25 - 39“, Karlsruhe-Rüppurr: Sat- zungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch: Lärmschutz und Umplanung Herrenalber Straße - Kurzfassung - Zu den Anträgen der Gemeinderatsfraktionen GRÜNE und KAL wird gemeinsam Stellung genommen, da sie inhaltlich ähnliche Sachverhalte betreffen. Der Rückbau der Herrenalber Straße auf zwei Streifen ist aus verkehrlicher Sicht nicht mög- lich und führt zu keiner wesentlichen Minderung der Lärmbelastung, ebenso wenig wie die Verlegung der Straßenbahngleise in ein Rasenbett, da der Schienenverkehr in der Summe nicht relevant ist. Die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten von 60 km/h auf 50 km/h und der Einbau eines lärmoptimierten Asphaltbelages („Flüsterasphalt“) würden zu einer Lärmminderung führen. Aber auch diesen Maßnahmen stehen derzeit verkehrliche Gründe entgegen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Herrenalber Straße 25-39“ muss die gegenwärtige Querschnittsaufteilung und die vorhandene Lärmbelastung der Herrenalber Straße berück- sichtigen. Um aber auf Änderungen hinsichtlich der Lärmsituation reagieren zu können, wird der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, die Lärmschutzelemente so zu konstruieren, dass sie später zurückgebaut werden können. Dem Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion wird insoweit entsprochen, dem An- trag der KAL-Gemeinderatsfraktion, die Entscheidung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückzustellen, soll nicht entsprochen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Querschnittsveränderungen der Herrenalber Straße und Abschätzungen zur Lärmbelastung a) (Antrag GRÜNE) Im Zuge der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans „Sonnengrün“ wird geprüft, wie sich die Lärmbelastung an der Her- renalber Straße verringern würde, wenn die Straße auf zwei Spuren reduziert und das Tempo auf 50 km/h begrenzt würde, b) (Antrag GRÜNE) wie sich die Lärmbelastung zusätzlich durch die Verlegung der Straßenbahngleise in einem Rasenbett entwickeln würde. c) (Antrag KAL) Die Stadtverwaltung erstellt eine Grobplanung für den Umbau der Herrenalber Straße zwischen Battstraße und Ostendorfplatz mit folgenden Vorgaben: - Eine breite Richtungsfahrbahn pro Richtung - Baumallee auf der Ostseite zwischen Diakonissenstraße und Ostendorf- platz, angelegt zwischen Richtungsfahrbahn und Anliegerstraße - Anliegerstraße auf der Ostseite zwischen Diakonissenstraße und Osten- dorfplatz zur Erschließung des „Sonnengrüns“ mit Parkbuchten zwischen den Bäumen - Aufweitung auf zwei Richtungsfahrbahnen an den Knoten - Hecke oder Baumreihe zwischen Straßenbahngleis und Fahrradspur auf der Westseite über die gesamte Länge - Fuß- und Radfahrerquerung der Herrenalber Straße auf Höhe der Löwen- straße. d) (Antrag KAL) Die Stadtverwaltung erstellt eine Lärmprognose unter den Vo- raussetzungen obige Planung (s. Punkt 1 b), Flüsterasphalt, Tempo 50 und Rasengleis der Straßenbahn. Verkehr Querschnitt Herrenalber Straße Über die Anzahl der erforderlichen Fahrstreifen auf der Herrenalber Straße wurden bereits im Rahmen des Verkehrsversuchs „Radweg Herrenalber Straße“ Untersu- chungen angestellt. Bereits damals wurde die Wegnahme eines stadteinwärts füh- renden Fahrstreifens vom Gutachter kritisch bewertet, da bei der bestehenden Ver- kehrsbelastung in der Morgenspitze ein zu großer Rückstau an den Knotenpunkten entstehen würde. Eine teilweise räumliche Verlagerung des Verkehrs auf Alternativ- routen wie z. B. die L 605 ist - anders als bei der Spitzenbelastung am Nachmittag - kaum möglich, da diese Routen ebenfalls an der Kapazitätsgrenze angelangt sind. Ein Umbau mit einer Richtungsfahrbahn erscheint durchaus vorstellbar, sofern stadteinwärts an den Knotenpunkten die im Antrag der KAL aufgeführte Zweistreifig- keit erhalten bleibt. Anders als bei den Vorschlägen im Antrag der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion bleibt mit der Zweistreifigkeit an den Knotenpunkten die Leis- tungsfähigkeit der Straße im Wesentlichen erhalten. Ob wegen der dann notwendi- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gen Verflechtungsvorgänge nach den Knotenpunkten Probleme zu erwarten sind, müsste im Rahmen einer vertiefenden Planung untersucht werden. Zwischen den Knotenpunkten ergäbe sich z. B. die Möglichkeit zur Anlage einer Baumreihe; die Anlage einer zusätzlichen Erschließungsfahrbahn mit Parkbuchten ist dagegen aus Platzgründen nicht realisierbar. Querung der Herrenalber Straße Der Bedarf an zusätzlichen Querungen für Fußgänger und Radfahrer über die Her- renalber Straße ist bekannt. In der Analyse des Verkehrsentwicklungsplanes wurden diesbezüglich neben der Löwenstraße auch Hedwig- und Lützowstraße aufgeführt. Bisher sind zusätzliche Querungen jedoch u. a. daran gescheitert, dass im heutigen Ausbauzustand keine Aufstellflächen für Fußgänger zwischen den Gleisen und der Fahrbahn vorhanden sind. Inwieweit weitere Anforderungen bzw. Vorbehalte auf Grund des Eisenbahnkreuzungsgesetzes bestehen, wären ggf. noch zu prüfen. Lärm Auswirkungen einer Reduzierung von 60 km/h auf 50 km/h Die Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h be- wirkt nach überschlägiger Berechnungen eine Lärmminderung um ca. 1,3 dB(A). Bezogen auf die Höhe der Lärmschutzelemente des Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes „Herrenalber Straße 25-39“ wäre damit eine Reduzierung um ca. 80 cm möglich. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes wurde bereits eine Temporeduzierung für die Herrenalber Straße geprüft. Lärmpegelüberschreitungen wurden hierbei nicht festgestellt. Insofern können nach dem derzeitigen Sachstand aus Gründen des Lärmschutzes nur schwer straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen veranlasst werden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Herrenalber Straße unterliegt als Landes- straße (L 561) dem Genehmigungsvorbehalt durch das Regierungspräsidium. Nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölke- rung vor Lärm (Lärmschutz - Richtlinien - StV), nach denen eine Geschwindigkeits- reduzierung beurteilt wird, muss die Maßnahme i. d. R. mindestens zu einer Pegel- minderung um 3 dB(A) führen, um die Zustimmung des Regierungspräsidiums zu finden. Eine Lärmminderung um ca. 1,3 dB(A) erfüllt dieses Erfordernis bei weitem nicht. Auswirkungen des Straßenquerschnitt-Rückbaus Dagegen bewegt sich die Auswirkung der Lärmbelastung im Bereich der Wohnge- bäude infolge des vorgeschlagenen Straßenquerschnitt-Rückbaus von drei auf zwei Fahrstreifen nur im Dezimalstellenbereich. Durch Einsparen der Fahrspur entlang der Straßenbahn rückt der Gesamtverkehr beider Fahrtrichtungen näher an die ge- plante Wohnbebauung heran. Hierdurch erhöht sich die Belastung zwar marginal, wird aber durch die dann bessere Abschirmung der Lärmschutzwand kompensiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Entfällt die Fahrspur entlang der Lärmschutzwand, rückt der Gesamtverkehr weiter von der geplanten Wohnbebauung weg. Hierdurch reduziert sich die Belastung für die Wohnbebauung marginal, wird aber durch die dann schlechtere Abschirmungs- wirkung der Lärmschutzwand ebenfalls annähernd wieder kompensiert. Auswirkungen eines „Flüsterasphaltes“ Grundsätzlich kommt auch auf innerörtlichen Straßen ein so genannter lärmoptimier- ter Asphaltbelag („Flüsterasphalt“) in Betracht. Mit dem Einbau wären Lärmminde- rungen von 3 bis 5 dB(A) erzielbar. Die überschlägige Berechnung ergibt, dass unter dem Ansatz von 50 km/h und der Verwendung von „Flüsterasphalt“ (Reduzierung um ca. 4 dB(A)) die geplanten Lärmschutzelemente des „Quartiers Sonnengrün“ auf ca. 3,20 m Höhe reduziert werden könnten, um eine vergleichbare Schallschutzwir- kung gegenüber der heutigen Bestandsituation (60 km/h und 5,50 m hohe Elemente) zu erreichen. Es kann allerdings nicht vollständig auf den Einbau von Lärmschutze- lementen verzichtet werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Fahrbahn der Herrenalber Straße zwischen Schloss Rüppurr und Tulpenstraße auf absehbare Zeit nicht zur Erneuerung ansteht. Zudem ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphaltbelag etwa doppelt so teuer wie eine reguläre Erneuerung der Asphaltdeckschicht. Auswirkungen eines Rasengleises Das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Herrenalber Straße 25-39“ vorge- legte schalltechnische Gutachten weist aus, dass der Schallimmissionsanteil aus dem Schienenverkehr (Straßenbahn) um 15 bis 16 dB(A) niedriger ist als der Stra- ßenverkehrsanteil. Damit ist der Straßenverkehr dominant und der Schienenverkehr in der Summenbildung nicht relevant. Ein Verlegen der Straßenbahngleise in ein Rasenbett würde deshalb an der Gesamtlärmbelastung nichts ändern. 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenalber Straße 25-39“ a) (Antrag KAL) Bis zur Erstellung der Umbauplanung und der Lärmprognose stellt die Stadtverwaltung die Entscheidung über den Vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Sonnengrün“ zurück. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Herrenalber Straße 25-39“ hat die Errich- tung von 78 Wohneinheiten und eines Mehrzwecksaales zum Inhalt. Die geplante Nutzung muss dabei auf die vorhandene Lärmbelastung durch die Herrenalber Stra- ße reagieren. Die Verantwortung dafür kann nicht auf den Vorhabenträger übertra- gen werden. Da eine Umplanung der Herrenalber Straße und veränderte Verkehrs- geschwindigkeiten, mit denen eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen wären, derzeit aus mehreren Gründen ausscheiden, ist eine Aussetzung des Be- bauungsplanverfahrens nicht zu begründen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 b) (Antrag GRÜNE) Entsprechend der Ergebnisse wird der Vorhabenträger verpflichtet, die jetzt aufgrund der hohen Lärmbelastung notwendige Lärm- schutzwand so zu konstruieren, dass sie entsprechend der möglichen Lärm- reduzierung in Zukunft zurückgebaut werden kann. Wie oben beschrieben ist derzeit keine Reduzierung der Geschwindigkeit bzw. Rückbau möglich. Um jedoch auf Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt rea- gieren zu können, wurde ein entsprechender Passus in den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger aufgenommen. Dieser verpflichtet sich,  die Lärmschutzeinrichtungen in einer Art und Weise herzustellen, die den späte- ren Rückbau zulassen.  bei einer dauerhaften Minderung der Lärmbelastung auf der Herrenalber Straße die Lärmschutzeinrichtung teilweise oder vollständig auf eigene Kosten zurück- zubauen, sofern er von der Stadt hierzu aufgefordert wird.