Märktekonzept Durlach, Zwischenbericht und Entscheidung über parkende Lkw

Vorlage: 25472
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.09.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 15.09.2010

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1, Anlage 3a_Situation mit LKW
    Extrahierter Text

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  • TOP 1, Anlage 3b_Situation ohne LKW
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  • TOP 1, Anlage 4_Märktekonzept_Bild 2
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  • TOP 1, Anlage 4_Märktekonzept_Bild 3
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  • TOP 1
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    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 15.09.2010 1 öffentlich Marktamt Märktekonzept Durlach; Zwischenbericht und Entscheidung über parkende Lkw Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat 13.09.10 1  Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt Kulturbeirat Antrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. RÜCKBLICK: Das Ziel des Märktekonzeptes für Durlach, welches am 18.10.2006 vom Ortschafts- rat beschlossen wurde, war und ist die Belebung des Marktwesens. Vor allem der Saumarkt sollte mit Veranstaltungen gefüllt werden. Es war außerdem angedacht, dass das Rathausgewölbe mit transparenten Türen optisch geöffnet werden soll, um den Saumarkt besser an die Pfinztalstraße anzubinden. In den vergangenen vier Jahren hat sich gerade auf dem Saumarkt vieles getan. Ne- ben Veranstaltungen wie zum Beispiel dem Saumarktfest der KaGe Blau-Weiß, dem Durlacher Kultursommer der Arbeitsgemeinschaft Durlacher und Auer Vereine e.V. oder dem Sommerkino der Stadt Durlach/ARGE haben sich auch Veranstaltungen des Marktamtes etabliert. So findet seit April 2007 jeden Mittwoch ein Bauernmarkt auf dem Saumarkt statt. Schon zum dritten Mal in Folge wird in diesem Jahr das Dur- lacher Weinfest auf dem Saumarkt und im Gewölbekeller anlässlich der Kerwe ver- anstaltet. Zweimal gab es außerdem einen französischen Markt. ENTWICKLUNG: 1. Marktplatz Durlach Auf dem Durlacher Marktplatz findet täglich (Montag bis Samstag) von 7.30 bis 14.00 Uhr ein Wochenmarkt statt, an dem je nach Wochentag ca. 10 bis 12 Marktbeschicker teilnehmen. Herr B. betreibt einen Obst- und Gemüsestand sowie einen Blumenstand. Zur Marktbeschickung verfügt er über zwei LKW. Auf Grund des oben genannten Ortschaftsratbeschlusses wurde Herr B. von der Stadt aufgefordert, seine LKW während den Marktzeiten nicht mehr auf dem Marktplatz bzw. in der Amthaus- straße abzustellen. Alternativ wurde angeboten, die LKW auf dem Saumarkt ab- stellen zu können. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat, dem Stadtamt Durlach und Herrn Ersten Bürgermeister König. Dagegen hat Herr B. Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, das die Klage abgewiesen hat. Nach- dem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hat, wurde das Urteil rechtskräftig, mit der Folge, dass Herr B. seine LKW auf dem Saumarkt abzustellen hat. Herr B. hat dagegen eine Petition eingereicht. Der Petitionsausschuss hat am 25.03.2010 einen Vor-Ort- Termin in Durlach wahrgenommen. Mittlerweile liegt die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vor, der der Landtag zugestimmt hat (sh. Anlage 1). Danach wird empfohlen - unter der Vo- raussetzung, dass eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrssituation ausge- schlossen werden kann - Herrn B. das Abstellen eines LKWs auf dem Marktplatz zu erlauben und für den zweiten LKW einen alternativen Abstellplatz zu suchen. Hierbei wurden das Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe und der bestäti- gende Beschluss des VHG außer Acht gelassen. Der Petitionsausschuss hat auch ausgeführt, dass eine endgültige Entscheidung in den Gremien der Stadt getroffen werden müsse. Der Zentrale Juristische Dienst empfiehlt nun, dass der Ortschaftsrat als zuständiges Gremium darüber entscheidet, ob der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt werden soll. Hierzu folgende Anmerkungen: - Das Ordnungs- und Bürgeramt stellt fest, dass die Amthausstraße als ver- kehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Ein LKW dürfte also dort nur zum Be- und Entladen abgestellt werden. Der Marktplatz fällt ebenfalls unter diese Regelung gemäß StVO. Außerdem gilt dort an Marktzeiten die Wochenmarkt- satzung. Während eines Marktes dürfen sich nur Verkaufswagen, -anhänger und -stände auf dem Marktplatz befinden. Das Abstellen eines LKW ist dem- nach untersagt (sh. Anlage 2a). - Der Zentrale Juristische Dienst stellt fest, dass in verkehrsberuhigten Berei- chen wie dem Durlacher Marktplatz Fußgänger grundsätzlich Vortritt haben und für diese besondere Schutzbedürfnisse gelten. Der dauergeparkte LKW stellt eine zusätzliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar. Diese kann nicht hingenommen werden (sh. Anlage 2b). - Der Saumarkt befindet sich in nächster Nähe zum Marktplatz. Herr B. kann dort bis auf wenige Tage im Jahr seine LKW dauerhaft während der Marktzei- ten abstellen. Der Bauernmarkt, das Weinfest und auch die Außenbewirtung der Sonnenblume und des Café Kehrle werden durch die LKW nicht behindert. Lediglich bei größeren Veranstaltungen wie dem Sommerkino oder dem Kul- tursommer müsste Herr B. seine LKW an einem alternativen Standort, z.B. am Weiherhofbad, abstellen. Dies wäre allerdings auf wenige Tage im Jahr be- schränkt. - Zeitgleich wie Herr B. wurden auch alle anderen Beschicker des Wochen- marktes wie auch des Bauernmarktes aufgefordert, alle Fahrzeuge - ausge- nommen Selbstfahrer - vom Wochenmarktplatz zu entfernen. Dieser Aufforde- rung sind alle Beschicker nachgekommen und stellen seit dem die Fahrzeuge am Weiherhofbad oder in den umliegenden Straßen ab. - Der Wochenmarkt Durlach erfreut sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit und ist seit Jahren fest im Stadtleben verankert. Gerade freitags und samstags ist der Marktplatz voll belegt bzw. wird mit Tagesplatzbeschickern ergänzt. Dennoch liegen weitere Bewerbungen für den Durlacher Wochenmarkt vor, welche bisher nicht berücksichtigt werden konnten oder deren Bearbeitung verschoben wurde, bis eine endgültige Entscheidung bezüglich der LKW von Herrn B. gefallen ist. Die beiliegenden Pläne zeigen (sh. Anlage 3a Situation mit LKW und Anlage 3b Situation ohne LKW), wie die eventuell freiwerdende Fläche gestaltet werden könnte. Der Wochenmarkt könnte so ergänzt und der Eingangsbereich von der Amthausstraße her offener gestaltet werden. Öffent- liche Einrichtungen wie Briefkasten und Telefonzelle könnten ungehindert ge- nutzt werden. - Auf Grund häufiger Anwohnerbeschwerden, unter anderem wegen des Rück- fahrsignals beim Einparken des LKW in den frühen Morgenstunden, hat Herr B. eine Rückfahrkamera einbauen lassen und konnte hier Abhilfe schaffen. Verbliebe dieser LKW tagsüber auf dem Marktplatz, ginge allerdings weiterhin eine gewisse für die Anwohner störende Geräuschkulisse vom Kühlaggregat, verbunden mit der oben beschriebenen Verkehrsgefährdung, aus (sh. Anlage 4). 2. Saumarkt Auf dem Saumarkt haben sich in den letzten Jahren viele Veranstaltungen etab- liert. Besonders in der Sommerzeit wurde er zu einem wichtigen und beliebten Platz für unterschiedliche Aktivitäten. Außerdem findet einmal wöchentlich ein Bauernmarkt statt. Montags, dienstags und freitags nutzt die HWK den Platz mit einem Verkaufsstand für Blumen. Seit einiger Zeit gibt es auch einen Verkaufs- stand von Initial e.V. an Donnerstagen. 3. Gewölbekeller des Rathauses Das Rathausgewölbe wird während des Bauernmarktes für Passanten geöffnet. Außerdem dient es als Ausstellungsort bei Vernissagen bzw. als Veranstaltungs- ort für das Weinfest, den Martinsmarkt und den Weihnachtsmarkt für Hobby- künstler. FAZIT: Das beschlossene Märktekonzept aus dem Jahre 2006 wurde in weiten Teilen um- gesetzt. Der Saumarkt wurde belebt. Die Beliebtheit des Wochenmarktes könnte durch eine Erweiterung gesteigert werden. Dem Ortschaftsrat obliegt die Entschei- dung bezüglich der Abstellplätze der genannten LKW auch unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Weitere Anträge, zum Stand gehörende LKW am Markt abzustellen, wären zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt, um die Ausgestaltung und die Attraktivität des Marktes sowie die Verkehrssicherheit rund um den Marktplatz zu gewährleisten bzw. den bei- den Gerichtsurteilen zu folgen und dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen, dass weiterhin keine LKW auf dem Marktplatz abgestellt werden.

  • TOP 1, Anlage 2b_Stellungnahme ZJD
    Extrahierter Text

    Zentraler Juristischer Dienst Karlsruhe, 09.08.2010 Marktamt Wochenmarkt Durlach hier: LKW von Herrn B. - Verkehrsgefährdung Wie Herr R. dargelegt hat, handelt es sich bei der Amtshausstraße um einen ver- kehrsberuhigten Bereich, der Marktplatz ist als Fußgängerzone beschildert. Verkehrsberuhigte Bereiche sind öffentliche Verkehrsflächen als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmer, soweit sie zugelas- sen sind. Grundsätzlich haben Fußgänger Vortritt. Entsprechendes gilt auch für Fuß- gängerbereiche. So hat sich der Fahrzeugverkehr auf Personen einzustellen, schon dann, wenn eine noch nicht erkennbare Gefahr für Fußgänger, insbesondere Kinder, aufgrund der Umstände zu befürchten ist. Im vorliegenden Fall ist auf dem Marktplatz das Dauerparken ausgeschlossen, ledig- lich zum Be- und Entladen zugelassen. Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnis- ses im Fußgängerbereich, insbesondere auch für Kinder, ist der dauergeparkte LKW eine zusätzliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, die nicht hingenommen werden kann. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.