Antrag GRÜNE: Bolzplatz Rommelstraße
| Vorlage: | 25430 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 09.07.2010 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat 15.09.10 6 öffentlich Gartenbauamt Thema: Bolzplatz Rommelstraße Im Juni 2008 beschloss der Ortschaftsrat Durlach einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Kleinfußballfeld im Bereich der Rommelstraße in die Wege zu leiten. Antrag: Wir beantragen hiermit zum aktuellen Sachstand des Projektes einen Bericht der Verwaltung in der nächsten Ortschaftsrats-Sitzung.
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 09.07.2010 eingegangen: Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 15.09.2010 6 öffentlich Gartenbauamt Bolzplatz Rommelstraße Im Juni 2008 beschloss der Ortschaftsrat Durlach einen Vorhabenbezogenen Be- bauungsplan für ein Kleinfußballfeld im Bereich der Rommelstraße in die Wege zu leiten. Die Planung für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde noch nicht weiter- verfolgt, da die Eigentumsverhältnisse noch nicht geklärt sind Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 170 T€ Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Realisierung des Bolzplatzes ist der Erwerb von insgesamt 8 privaten Grundstücken erforderlich. Das städtische Liegenschaftsamt hat den Eigentümern, einem Einzeleigentümer, dem 6 der benötigten Grundstücke gehören, und einer Er- bengemeinschaft, die die restlichen 2 Grundstücke besitzt, jeweils ein Erwerbsange- bot gemacht. Der Einzeleigentümer hat das Angebot der Stadt bisher noch nicht angenommen. Die Verhandlungen sind nach Aussagen des LA inzwischen aber soweit gediehen, dass ein Vertragsabschluss möglich scheint. Die Erbengemeinschaft hat ihre grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft signali- siert. Aufgrund von Veränderungen in der Erbengemeinschaft ist hier mit weiteren Verzögerungen bei den Verhandlungen zu rechnen. Das Liegenschaftsamt ist bemüht, möglichst zügig die Vertragsabschlüsse herbeizu- führen. Erst nach Realisierung der Kaufabschlüsse kann das Gartenbauamt die Planung wieder aufnehmen. Zunächst ist dann die vorliegende Planung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Darauf aufbauend kann dann das Verfahren für den Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan eingeleitet werden Auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes kann dann die Realisierung erfol- gen, sofern durch den Gemeinderat entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.