Antrag SPD: Behindertengerechte Zugänge zur Dornwald- und Untermühlsiedlung
| Vorlage: | 25427 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.09.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG SPD-Fraktion vom 01.07..2010 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 15.09.2010 3 öffentlich Verkehrsbetriebe Behindertengerechte Zugänge zur Dornwald- und Untermühlsiedlung Antrag: Die Verwaltung nimmt mit der DB und dem KVV Kontakt auf mit dem Ziel, eine Planung für behindertengerechte Zugänge zur Dornwald- und Untermühlsiedlung zu erstellen. Dies gilt für die Straßenbahnhaltestelle Untermühlstrasse ebenso wie für die Stadtbahnhaltestelle Durlach Bahnhof. Begründung Schon mehrfach war die Forderung nach einem behindertengerechten Zugang der Straßenbahnhaltestelle Untermühlstrasse Thema im Ortschaftsrat Durlach. Jedoch bis zum heutigen Tag ohne Erfolg. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Insbesondere auch deshalb nicht, weil dies nicht nur die Haltestelle Untermühlstrasse betrifft, sondern auch den Zugang zu beiden Siedlungen über die Stadtbahnhaltestelle Durlach Bahnhof. Somit gibt es für beide Siedlungen nirgendwo einen behindertengerechten Zugang. Dies ist für heutige Verhältnisse nicht mehr tragbar. unterzeichnet von: Hans Pfalzgraf Dr. Jan-Dirk Rausch Iris Holstein Christa Schulte Klaus Arheidt
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Fraktion vom: 01.07.2010 eingegangen: 12.05.2010 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 15.09.2010 3 öffentlich Verkehrsbetriebe Behindertengerechte Zugänge zur Dornwald- und Untermühlsiedlung - Kurzfassung - Eine Planung zum behindertengerechten Ausbau der Haltestelle Untermühlstraße mit stufenfreiem Zugang liegt vor. Der 2003 beim Land eingereichte Zuschussantrag ist je- doch noch nicht bewilligt. Sobald diese finanzielle Voraussetzung erfüllt ist, werden die VBK den Umbau durchführen. Für den Bahnhof Durlach (Stadtbahngleise 11 und 12) liegt noch keine baureife Planung zur stufenfreien Erreichbarkeit der Bahnsteige vor, sondern es werden noch verschiede- ne Varianten untersucht. Ein solcher Umbau ist auf jeden Fall mit erheblichen Kosten verbunden. Solange an den Bahnsteigen auch die Hochflurfahrzeuge mit 1,0 m Ein- stiegshöhe halten, ist durch die reine Bahnsteigerhöhung noch kein tatsächlich barriere- freier ÖPNV-Zugang gewährleistet. Unabhängig hiervon werden die VBK die Planungen fortführen und die entsprechenden Anträge vorbereiten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die VBK haben sich schon lange den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Personen intensiv angenommen. So werden seit Mitte der 1990-er Jahre bei allen Neu- und Um- bauplanungen die Grundsätze der Barrierefreiheit für Fahrzeuge und Infrastruktur be- rücksichtigt. Alle innerstädtische Haltestellen, die seither neu in Betrieb gingen, wurden konsequent auf die Niederflurfahrzeuge abgestimmt. Es besteht allerdings großer Nach- holbedarf hinsichtlich der Haltestellen im Bestandsnetz. Hier setzen die VBK Prioritäten unter Berücksichtigung der verkehrlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen. a) Haltestelle Untermühlstraße: Besonderes Augenmerk legen die VBK auf diejenigen Haltestellen, die heute noch gar nicht stufenfrei erreichbar sind. Hierzu gehört insbesondere die Haltestelle Untermühl- straße, weil sie derzeit nur über Treppen erreichbar ist, weil der nachträgliche Einbau von Schieberampen aus bautechnischen Gründen aufgrund der engen Platzverhältnisse ausscheidet, und weil ein Umbau in Verbindung mit der Bahnsteigerhöhung auf 34 cm gleich eine „100 %-ige“ Barrierefreiheit bedeutet, denn diese Haltestelle wird ausschließ- lich von Niederflurfahrzeugen bedient. In enger Abstimmung mit den städtischen Ämtern wurde schon vor Jahren folgende Lö- sung entwickelt: der südliche Treppenabgang wird geschlossen; in Verlängerung des südlichen Bahnsteiges über den geschlossenen Treppenabgang wird ein durch Zaun bzw. Geländer abgegrenzter ca. 60 m langer Fußweg parallel zum Gleis bis zum „Ab- zweig“ der B 10 von der Durlacher Allee geführt. Dort wird angeschlossen an den schon vorhandenen signalisierten Überweg über die stadtauswärts führende Richtungsfahr- bahn der B 10. Von hier aus wird eine neue, geschwungene Rampe (maximal 6 % Längsneigung) die Böschung hinunter bis zur Karlsruher Straße neben dem Brückenwi- derlager – und damit in der Nähe zum heutigen Treppenaufgang - gebaut. Durch eine neue schienengleiche, signalisierte Gleisquerung im Haltestellenbereich sind somit künftig beide Bahnsteige stufenfrei und mit max. 6 % Längsneigung erreichbar. Ebenso bleibt die Haltestelle auch durch den verbleibenden nördlichen Treppenzugang wie heute auf kurzem Wege durch die Unterführung erreichbar. Der entsprechende Finanzierungsantrag wurde bereits 2003 beim Land Baden- Württemberg eingereicht, jedoch bis heute noch nicht bewilligt. Im Vorgriff auf die (noch ausstehende) finanzielle Freigabe haben die VBK die planrechtliche Genehmigung ebenfalls schon vor längerem beantragt. Somit haben die VBK im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten sämtliche Voraussetzungen für einen barrierefreien Ausbau getroffen. Der Umbau kann unmittelbar nach Eingang der GVFG-Freigabe eingeleitet werden. b) Durlach Bahnhof: Auch die „Stadtbahn-Bahnsteige“ am Bahnhof Durlach (Gleis 11 und 12) sind heute nur über Treppen erreichbar. Allerdings sind hier zumindest Schieberampen eingebaut. Über eine Nachrüstung mit Aufzügen wurde im Rahmen der Planungen zum Umbau des DB- Teils (2002/2003) diskutiert, wobei letztlich aus Kosten- und Zuverlässigkeitsgründen (Störanfälligkeit/Vandalismusgefahr) davon Abstand genommen wurde. Vielmehr ist hier eine Lösung mit einseitiger Rampe und anschließender höhengleicher Gleisquerung an- gedacht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nachdem eine finanzielle Förderung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen im Be- standsnetz im Rahmen des GVFG nur sehr schleppend verläuft und mehrere andere GVFG-Anträge seit Jahren nicht bewilligt werden (siehe oben), wurden die Umbaupla- nungen am Bahnhof Durlach nicht mit Nachdruck vorangetrieben. Hinzu kommt, dass die Stadtbahnlinien S 5 und S 4 zu einem erheblichen Anteil noch mit „Altfahrzeugen“ mit einer Einstiegshöhe von 1 m betrieben werden (und somit Stufen zum Einstieg zu über- winden sind), weshalb zumindest derzeit eine 100 %-ige Barrierefreiheit hier nicht erzielt werden kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass an diesen Bahnsteigen für die 2-System- Fahrzeuge eine Erhöhung auf 55 cm erforderlich wird, gleichzeitig aber noch ein Teilbe- reich der Bahnsteige mit 18 bzw. 34 cm ausgestattet werden muss, da auch Gleich- strom-Straßenbahnen im Bedarfsfall diese Haltestelle bedienen (sie benutzen dann die anschließende Wendeschleife). Aus diesen Gründen ist der barrierefreie Umbau dieser Haltestelle besonders aufwändig und ohne entsprechende Landeszuschüsse von den VBK nicht zu finanzieren. Sobald es Anzeichen des Landes für eine zeitnahe Förderung derartiger Umbaumaß- nahmen gibt, werden die VBK die Planungen intensiv vorantreiben.